Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017 – Schwerpunktfragen zur Asylverfahrensdauer
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2016 nach offiziellen Angaben durchschnittlich 7,1 Monate (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11262). Asylsuchende aus Somalia, der Türkei, Russland und Pakistan mussten sogar über 15 Monate auf eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warten. Doch die realen Asylverfahrensdauern lagen noch einmal deutlich über diesen Werten, denn die Zeit vom ersten Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung wird bei diesen Angaben nicht berücksichtigt. Diese zusätzliche Wartezeit betrug im Jahr 2016 durchschnittlich sechs Monate, so dass sich eine reale Gesamtverfahrensdauer von mehr als 13 Monaten ergibt.
Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière im Juni 2017 behauptete, die Verfahrensdauer beim BAMF betrage „derzeit durchschnittlich zwei Monate“ (dpa vom 16. Juni 2017). Dabei stützte er sich offenbar auf eine vom BAMF seit einiger Zeit verwandte statistische Größe, die die Bearbeitungszeiten auf den ersten Blick in einem besseren Licht erscheinen lassen: Angaben zu „aktuellen Bearbeitungszeiten“ betreffen nur Verfahren, die in den letzten sechs Monaten eröffnet und zugleich abgeschlossen wurden, Ende März 2017 lag dieser Wert bei 1,9 Monaten (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/12623). Damit werden aber von vornherein definitionsgemäß nur kurze Asylverfahren betrachtet und aufwändigere Prüfverfahren werden nicht berücksichtigt, so dass der auf diese Weise berechnete Durchschnittswert zwangsläufig niedrig ausfallen muss. Wie wenig aussagekräftig eine solche Berechnung und Betrachtung ist, zeigen die Angaben der Bundesregierung selbst: Demnach war die „aktuelle Bearbeitungszeit“ Mitte 2015 und Mitte 2016 – d. h. zu Zeiten der absoluten Überforderung des BAMF – mit 1,7 bzw. 1,6 Monaten sogar noch besser als im März 2017 mit 1,9 Monaten (ebd., Antwort zu Frage 4j). Die Herausstellung der „aktuellen Bearbeitungszeiten“ lässt sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem damit erklären, dass die Bundesregierung ihre Ankündigung, die durchschnittliche Asylverfahrensdauer auf maximal drei Monate zu verkürzen, bis heute nicht einhalten konnte (vgl. www.migazin.de/2017/01/13/schoenrechnerei-ex-bamfchef-weise/).
Obwohl die Einführung beschleunigter Asylverfahren ein inhaltlicher Schwerpunkt des Asylpakets II war, konnte die Bundesregierung auf Anfrage zu den Erfahrungen mit dieser Neuregelung keinerlei konkrete Angaben machen (vgl. Antwort zu Frage 4i auf Bundestagsdrucksache 18/12623). Auch hierzu gibt es Nachfragebedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie lang war in Asylverfahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal, wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, soweit vorliegend), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Erst- und Folgeanträgen differenzieren)?
Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Dublin-Verfahren (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie lang war in den genannten Zeiträumen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, wenn Asylverfahren getrennt danach betrachtet werden, ob sie in so genannten Ankunftszentren, in Entscheidungszentren, in den Außenstellen oder der Zentrale entschieden wurden (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie lang war im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal durchschnittlich die Dauer bis zur Anhörung der Asylsuchenden, wie lang die durchschnittliche Dauer nach der Anhörung bis zur behördlichen Entscheidung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele beim BAMF anhängige Verfahren sind seit über drei, sechs, zwölf, 15, 18, 24 bzw. 36 Monaten anhängig (bitte auch nach den zehn am meisten betroffenen Herkunftsländer differenzieren), und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung von so genannten Altverfahren (seit mindestens dem vorletzten Kalenderjahr anhängige Verfahren) im BAMF?
Wie lang war die durchschnittliche Dauer vom Datum der Einreise (wie im System MARiS des BAMF nach Selbstauskunft der Asylsuchenden gespeichert) bis zur formellen Asylantragstellung im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal (bitte jeweils auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
Welche Angaben oder Einschätzungen können fachkundige Bundesbedienstete zu den bisherigen Erfahrungen mit beschleunigten Verfahren nach § 30a des Asylgesetzes (AsylG) machen (bitte so konkret wie möglich ausführen und Angaben zur Zahl der bisherigen Verfahren, zum Anteil an allen Verfahren, zu den wichtigsten Herkunftsländern und Fallkonstellationen, zur Verfahrensdauer und zu den Ergebnissen dieser Verfahren machen), wie will die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Neuregelung bewerten, wenn hierzu keinerlei statistische Angaben erfasst werden (vgl. die Antwort zu Frage 4i auf Bundestagsdrucksache 18/12623), und wie beurteilt sie die Notwendigkeit und praktische Relevanz dieser Neuregelung, wenn es bis heute nur an zwei Orten in Bayern besondere Aufnahmeeinrichtungen gibt (bitte ausführen)?
Wie viele Verfahren wurden in den Jahren 2016 bzw. 2017 (bitte differenzieren) in Außenstellen, die einer besonderen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet sind, insgesamt geführt, wie viele dieser Verfahren betrafen Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller und Asylsuchende mit ungeklärter Identität/Staatsangehörigkeit (bitte differenzieren), wie lang war die durchschnittliche Dauer dieser Verfahren in den genannten Außenstellen in den genannten Zeiträumen insgesamt bzw. für die genannten Untergruppen, was waren die Ergebnisse dieser Verfahren (bitte so differenziert wie möglich nach Schutzstatus, Ablehnung usw. darlegen und auch nach Jahren, Herkunftsländern und Untergruppen differenzieren), gegen wie viele dieser Entscheidungen wurden Rechtsmittel eingelegt, und wie waren die Ergebnisse der diesbezüglichen gerichtlichen Überprüfungen (bitte so konkret wie möglich antworten)?
Wie lang war zuletzt die Verfahrensdauer bei Verfahren, die in den letzten sechs Monaten eingeleitet (Asylantragstellung) und entschieden wurden (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Für wie sinnvoll und aussagekräftig hält die Bundesregierung solche statistischen Berechnungen/Betrachtungen zu „aktuellen Bearbeitungszeiten“ bzw. zur „Entwicklung am sog. aktuellen Rand (vgl. Bundestagsdrucksache 12623, Antwort zu Frage 4), wenn eine solche Berechnung/Betrachtung ergibt, dass das BAMF demnach Mitte 2015 und Mitte 2016 mit 1,6 bzw. 1,7 Monaten bessere aktuelle Bearbeitungszeiten vorweisen konnte als Ende März 2017 mit 1,9 Monaten (vgl. ebd., Angaben zu Frage 4) – bedeutet dies, dass das BAMF in der Zeit seiner kompletten Überlastung am „aktuellen Rand“ besser aufgestellt war als nach allen Umstrukturierungsmaßnahmen und Personalaufstockungen in der Zeit von Frank-Jürgen Weise, oder ist nicht vielmehr diese statistische Betrachtungsweise irreführend und ohne großen Aussagewert, weil der Durchschnittswert bei Verfahren, die definitionsgemäß sechs Monate nicht überschreiten können, zwangsläufig nur kurze Verfahren erfasst und alle länger andauernden Prüfungen ausschließt, was aber nicht der Komplexität und Verschiedenheit aller Asylverfahren entspricht (bitte nachvollziehbar begründen)?
Welchen Sinn machen Angaben zur durchschnittlichen Asylverfahrensdauer, wenn nur Verfahren betrachtet werden, in denen die Asylprüfung schnell verlief, d. h. innerhalb von sechs Monaten, während kompliziertere Prüfungen, die längere Zeit benötigen und die zur Aufgabe des BAMF einer gewissenhaften Asylprüfung in allen Fällen zweifelsohne dazugehören, nicht betrachtet werden (bitte ausführen)?
Werden die Bundesregierung und das BAMF auch weiterhin öffentlich vor allem Angaben zu „aktuellen Bearbeitungszeiten“ verwenden, ohne die tatsächliche durchschnittliche Dauer aller Asylverfahren zu nennen und ohne darauf hinzuweisen, dass diese Betrachtung Verfahren, die länger andauern, nicht erfasst, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Wahlperiode festgehaltene Ziel, wonach „die Verfahrensdauer bis zum Erstentscheid … drei Monate nicht übersteigen [soll]“, zu eigen gemacht, welche Vereinbarungen wurden wann zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem BAMF in Bezug auf anzustrebende Asylbearbeitungszeiten getroffen (bitte im Einzelnen so genau wie möglich darlegen), und ist sie der Auffassung, dass diese etwaigen Zielvereinbarungen erreicht wurden angesichts einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 10,4 Monaten im 1. Quartal 2017 (zuzüglich einer Wartezeit von 4,3 Monaten bis zur Asylantragstellung, vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antworten zu den Fragen 4 und 4h; bitte begründen)?
Wo steht in der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer vom 24. September 2015 zur Asyl- und Flüchtlingspolitik geschrieben, dass die Selbstverpflichtung des Bundes, „die Asylverfahren trotz steigernder Antragszahlen auf durchschnittlich drei Monate zu verkürzen“ (Punkt 4.10), sich nur auf aktuelle Verfahren beziehen sollte, die nicht länger als sechs Monate dauern – und falls dies nicht der Fall ist, ist die Bundesregierung bereit einzugestehen, dass der Bund diese Zusage gegenüber den Ländern nicht eingehalten hat –, und was folgt daraus (bitte ausführen)?
Ist es zutreffend, dass sich der Bund in der genannten Bund-Länder-Vereinbarung vom 24. September 2015 in Punkt 4.10 außerdem dazu verpflichtet hat, „den Zeitraum zwischen Registrierung und Antragstellung erheblich zu verkürzen, so dass eine Verkürzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BAMF auf maximal fünf Monate im Jahr 2016 erreicht wird“ – was im Kontext der vorherigen Verpflichtung zu durchschnittlich dreimonatigen Asylverfahren nichts anderes heißen kann, als dass das Verfahren vom ersten Asylgesuch bis zur behördlichen Entscheidung im Jahr 2016 insgesamt maximal fünf Monate dauern sollte, und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass diese Zusage angesichts der realen Verfahrensdauer von erstem Asylgesuch bis zur behördlichen Entscheidung im Jahr 2016 bzw. auch im vierten Quartal 2016 in Höhe von etwa 13 Monaten (Bundestagsdrucksache 18/11262, Antworten zu den Fragen 4 und 4k) nicht erreicht wurde –, und was folgt daraus (bitte nachvollziehbar begründen)?
Stimmt die Bundesregierung der von BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise zu Beginn seiner Amtszeit getätigten Aussage zu, „Im Schnitt des Jahres 2016 werden wir bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von drei Monaten sein“ (www.n-tv.de/politik/Bamf-Chef-nimmt-sich-fuer-2016-viel-vor-article 16557021.html)?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die genannte Äußerung von Frank-Jürgen Weise sich auch nicht dahingehend interpretieren lässt, dass er bei der Zielsetzung einer „durchschnittlichen Verfahrensdauer von drei Monaten“ lediglich die Teilmenge derjenigen neuen Verfahren gemeint haben könnte, die nicht länger als sechs Monate dauern (wenn nein, bitte nachvollziehbar erklären), was insbesondere vor dem Hintergrund gilt, dass das Ziel einer dreimonatigen Verfahrensdauer zum damaligen Zeitpunkt als erreichbar erscheinen musste, da die durchschnittliche Bearbeitungsdauer damals etwa fünf Monate betrug, worauf Weise selbst hinwies (a. a. O.), nach zuvor etwa sieben Monaten im Jahr 2014 (vgl. auch: www. bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/07/2015-07-28-fluechtlinge.html)?
Ist es zutreffend, dass die Entscheidung zur zeitweisen Priorisierung von Verfahren Asylsuchender aus sicheren Herkunftsstaaten bzw. aus Ländern mit sehr hohen Anerkennungsquoten (insbesondere Syrien), die vergleichsweise schnell zu bearbeiten waren, mit dazu beigetragen hat, dass die durchschnittliche Asylverfahrensdauer jetzt besonders hoch ist, weil die rückpriorisierten Verfahren infolge der Zurückstellung im Ergebnis zwangsläufig länger dauern, und warum sollen diese politische Entscheidung und ihre Auswirkungen nicht in die Berechnung der durchschnittlichen Asylverfahrensdauer berücksichtigt werden –, warum, in anderen Worten, sollen nur aktuelle Verfahren, die nicht länger als sechs Monate dauern, bei der Berechnung der durchschnittlichen Verfahrensdauer betrachtet werden, obwohl die so genannten Altverfahren ein Resultat der damaligen Rückstellungen sind (bitte ausführen)?
Ist es zutreffend, dass eine „Altfallregelung“ für das BAMF (Aufenthaltserteilung ohne weitere inhaltliche Prüfung in allen bereits länger anhängigen Asylverfahren) dieses wirksam entlastet hätte, so dass es sich auf die Aufgabe der schnellen Bearbeitung aller neuen Asylverfahren hätte konzentrieren können, und betrachtet es die Bundesregierung im Nachhinein als einen Fehler, keine solche Altfallregelung beschlossen zu haben (bitte ausführen)?
Ist es zutreffend, dass die Entscheidung, keine rein schriftlichen Anerkennungsverfahren mehr durchzuführen, d. h. auch nicht in Fällen, in denen die Asylsuchenden (insbesondere aus Syrien) bei inhaltlichen Entscheidungen am Ende ohnehin zu 100 Prozent einen Schutzstatus erhalten haben und bei denen es keine Zweifel an der Identität und Herkunft gab, zur Verlängerung der durchschnittlichen Asylverfahrensdauer mit beigetragen hat, ebenso wie die Entscheidung, bei Asylsuchenden aus Syrien (und anderen Ländern) immer in jedem Einzelfall prüfen zu müssen, ob die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung oder für einen nur subsidiären Schutzstatus vorliegen (bitte ausführen)?