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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zuständigkeiten im Gemeinsamen Lagezentrum See (G-SIG: 16012246)

Zusammengelegte Behörden und ihre Zuständigkeiten, zugrunde liegende Regelungen, Ablauforganisation, Führungsstruktur und Leitungsstruktur im Alltag und in Gefahrenlagen, Kompetenzen in Krisenfällen, Letztverantwortung, internationale Zusammenarbeit; bisherige Erfahrungen: bewältigte Krisenlagen, Verbesserungsbedarf, Evaluation als Möglichkeit; Errichtung einer einheitlichen deutschen Küstenwache <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.07.2007

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/570215. 06. 2007

Zuständigkeiten im Gemeinsamen Lagezentrum See

der Abgeordneten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das im Januar 2007 eröffnete Gemeinsame Lagezentrum See (GLZ-See) in Cuxhaven soll als „optimiertes Netzwerk“ des Bundes und der Küstenländer durch die räumliche Zusammenlegung aller für die Sicherheit auf Nord- und Ostsee zuständigen Behörden eine engere Kooperation und einen schnelleren Einsatz in Gefahrensituationen ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Behörden mit welchen Zuständigkeiten sind im GLZ-See untergebracht?

2

Auf welchem Konzept bzw. auf welchen Regelungen basiert die Zusammenarbeit?

3

Gibt es eine einheitliche Führungs- und Leitungsstruktur?

4

Auf welche Weise werden Fachwissen und Aktivitäten der am Zentrum beteiligten Behörden gebündelt?

5

Wie sieht der Arbeitsablauf konkret aus, welche Behörden sind an welchen Aufgaben beteiligt, wer trifft welche Entscheidungen, und wer ist für diese Entscheidungen verantwortlich?

6

In welchen Fällen ist eine Kooperation der einzelnen Behörden freiwillig, in welchen obligatorisch?

7

In welchen Fällen geht die Zuständigkeit auf andere Stellen (welche) über?

8

Wem untersteht das Lagezentrum als letztverantwortlicher Instanz?

9

Findet eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene statt? Wenn ja, mit welchen Stellen bzw. Behörden, in welchen Situationen und in welcher Form (institutionalisiert oder fallbezogen)?

10

Unterscheidet sich die Kooperations- und Entscheidungsstruktur im Alltagsbetrieb von Einsätzen zur Bewältigung besonderer Gefahrenlagen?

11

Wie sind die Kompetenzen in Krisenfällen, wie Tankerunglücken oder Havarien, geregelt?

12

Gibt es in diesen Notfällen eine gemeinsame Einsatzleitung?

13

In welchen konkreten Krisenlagen kam die neue Kooperationsstruktur bisher zum Einsatz und mit welchem Ergebnis?

14

Hat sich die neue Kooperationsstruktur im Vergleich zu früheren Krisenbewältigungsmechanismen bewährt?

15

In welchen Bereichen besteht noch Verbesserungsbedarf?

16

Ist eine Evaluierung der Arbeit des Lagezentrums vorgesehen, und wenn ja, für wann und durch wen?

17

Ist die Errichtung einer einheitlichen deutschen Küstenwache geplant, und wenn ja, für wann?

Berlin, den 15. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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