Cannabis als Medizin – Probleme und Hürden der Umsetzung
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft, das die Verordnung von Cannabis als Medizin sowie eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht. Für viele Patientinnen und Patienten, aber auch Ärztinnen und Ärzte, war damit die Erwartung verbunden, dass der Zugang und die Versorgung mit Cannabis als Medizin nun erleichtert werden würde, nachdem Patientinnen und Patienten zuvor ihre Ansprüche im Rahmen von langwierigen Verfahren vor Gericht durchsetzen mussten. Rückmeldungen von betroffenen Patientinnen und Patienten sowie Presseberichte zeigen jedoch, dass es vielfältige Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes gibt (vgl. Frankfurter Rundschau vom 21. Juni 2017: „Kritik an Cannabis-Gesetz“).
Das Antragsverfahren für die Kostenerstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen ist weiterhin aufwändig. Viele Patientinnen und Patienten berichten, dass ihre Krankenkasse die Kostenerstattung nicht genehmigt, obwohl die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Therapie mit Cannabis bestätigt. Auch in Fällen, in denen bereits eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorliegt, wird die Kostenerstattung mitunter nicht genehmigt. Hinzu kommen gestiegene Kosten für Medizinalhanf, die für Patientinnen und Patienten ohne Kostenerstattung die finanzielle Belastung weiter erhöhen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Kostenerstattung für eine Cannabistherapie
Fragen40
Wie viele Patientinnen und Patienten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes bis einschließlich heute einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Cannabistherapie bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt?
a) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Antrag auf Kostenerstattung für eine Cannabistherapie bei den gesetzlichen Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigt?
b) An welchen Erkrankungen leiden die Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung, die eine Kostenerstattung für eine Cannabistherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten?
c) In wie vielen Fällen findet nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine entsprechende Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung mit Cannabisblüten, Cannabisextrakten, Dronabinol oder Nabilon statt?
a) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Antrag auf Kostenerstattung für eine Cannabistherapie bei den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt?
b) Aus welchen Gründen wurden die Anträge ablehnt?
c) An welchen Erkrankungen leiden die Patientinnen und Patienten, die keine Kostenerstattung erhalten?
d) Für die Versorgung mit welcher Cannabistherapie wurde der Antrag, der abgelehnt wurde, gestellt (Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Dronabinol, Nabilon)?
Wie viele Anträge auf Kostenerstattung für eine Cannabistherapie bei den gesetzlichen Krankenkassen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch in der Bearbeitung?
a) Wie viele Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Cannabistherapie bei den gesetzlichen Krankenkassen gestellt, und in wie vielen Fällen wurde der entsprechende Antrag abgelehnt?
b) Aus welchen Gründen wurden die entsprechenden Anträge abgelehnt?
c) An welchen Erkrankungen leiden die Patientinnen und Patienten mit Ausnahmegenehmigung, die einen ablehnenden Bescheid erhalten haben?
Wie viele Patientinnen und Patienten, die einen ablehnenden Bescheid für die Kostenerstattung einer Cannabistherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt?
Wie viele Patientinnen und Patienten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Klage gegen den ablehnenden Bescheid für die Kostenerstattung einer Cannabistherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen eingereicht?
In wie vielen Fällen sind die Betroffenen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Ablehnungsbescheide im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gerichtlich vorgegangen, und in wie vielen Fällen wurde ihrem Antrag gerichtlich vorerst stattgegeben?
a) Wie viele Patientinnen und Patienten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute einen Antrag auf Erlaubnis des Eigenanbaus von Cannabis gestellt?
b) Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Eigenanbaus von Cannabis sind davon nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften gestellt worden?
c) In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf Erlaubnis des Eigenanbaus von Cannabis genehmigt oder abgelehnt?
Aus welchen Gründen haben Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Erlaubnis des Eigenanbaus von Cannabis gestellt?
a) Wie viele Patientinnen und Patienten, die Cannabis als Medizin von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt verordnet bekommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine Kostenerstattung genehmigt bekommen und müssen die Kosten weiter selbst tragen, da sie die ärztlich empfohlene Therapie fortführen wollen?
b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen Kosten für betroffene Patientinnen und Patienten für ihre Therapie mit Cannabisblüten, Cannabisextrakten oder Fertigarzneimitteln (bitte jeweils minimale und maximale Kostenbelastung pro Monat angeben)?
Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Wie viele Anträge auf Kostenerstattung für eine Cannabistherapie bei den gesetzlichen Krankenkassen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den MDK seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften geprüft?
a) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Prüfung durch den MDK abgesehen?
b) Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Prüfung durch den MDK abgesehen?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG der Fall zur Prüfung an den MDK weitergeleitet, und in wie vielen Fällen wurde auf eine Prüfung durch den MDK verzichtet?
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine erneute Prüfung durch den MDK in Fällen, in denen eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG vorliegt, notwendig, und wenn ja, warum?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ziele und Inhalte des derzeit in Erarbeitung befindlichen Begutachtungsleitfadens des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zum Einsatz von Cannabis als Medizin?
Inwiefern begleitet die Bundesregierung die Erstellung des Begutachtungsleitfadens zum Einsatz von Cannabis als Medizin?
Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeit in Erarbeitung befindliche Begutachtungsleitfaden vom MDS zum Einsatz von Cannabis als Medizin auf das Prüfungs- und Genehmigungsverhalten der Krankenkassen und der MDK haben?
Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeit in Erarbeitung befindliche Begutachtungsleitfaden vom MDS zum Einsatz von Cannabis als Medizin auf den Umfang der ärztlichen Dokumentations- und Begründungspflichten haben?
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Neuregelung, die den Genehmigungsvorbehalt der gesetzlichen Krankenkassen bei der Kostenerstattung für eine Cannabistherapie abschafft?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Entscheidung über den Einsatz von Cannabis als Medizin allein eine ärztliche sein sollte?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position nimmt die Bundesregierung dazu ein, dass verschreibende Ärztinnen und Ärzte bei der Antragstellung auf Kostenerstattung Literaturangaben machen müssen, um die Verordnung zu begründen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Praxis, dass dem Antrag auf Kostenerstattung für eine Cannabistherapie eine Kopie des Personalausweises der Patientin oder des Patienten beigelegt werden muss?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme, und aus welchen Gründen ist diese Maßnahme nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich?
Hat die Bundesregierung Kenntnis oder Hinweise erhalten, dass im Rahmen des Antrags auf Kostenerstattung für eine Cannabistherapie auch eine Familienanamnese erhoben werden soll?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
a) Warum müssen Patientinnen und Patienten eine Erklärung unterzeichnen, um zu versichern, dass die Cannabistherapie für Dritte unzugänglich ist und dass sie dies mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme?
c) Bei welchen anderen verschriebenen Betäubungsmitteln (wie beispielsweise Fentanylpflastern, Morphintropfen oder -tabletten o. Ä.) müssen Patientinnen und Patienten eine derartige Erklärung unterzeichnen und versichern, dass der Zugang für Dritte durch geeignete Maßnahmen unterbunden wird?
Cannabis als Medizin in der Vertragsarztpraxis
Wie wirken sich Verordnungsänderungen oder Verordnungswechsel auf das ärztliche Richtgrößenvolumen aus, und inwiefern kann dies Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach sich ziehen?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen Gespräche oder Beschlüsse, dass Cannabis als Medizin zukünftig nicht in die Richtgrößenvolumina fällt?
Wenn ja, in welchen Bundesländern und zu welchem Datum?
b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Cannabis als Medizin nicht in das Richtgrößenvolumen einbezogen wird, und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
a) Steht nach Kenntnis der Bundesregierung der Einbezug von Cannabis als Medizin in das Richtgrößenvolumen der Vertragsärztinnen und -ärzte einer ärztlichen Spezialisierung auf die Behandlung mit Cannabistherapien im Wege?
b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Hürden abzubauen, so dass Spezialisierung möglich ist?
Wie wird die Dokumentation von Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der zu leistenden Begleiterhebung vergütet?
Wie wird der Aufwand für die Dokumentation von Ärztinnen und Ärzten für den Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse vergütet?
Cannabis als Medizin in Apotheken
In wie vielen Apotheken können nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Cannabisarzneien, Fertigarzneimittel, Cannabisextrakte und Cannabisblüten bezogen werden (bitte nach Anzahl der Apotheken und Cannabisarzneiart je Bundesland auflisten)?
Welche Cannabissorten können nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland über Apotheken bezogen werden?
a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen bestimmte Cannabissorten nicht geliefert oder nicht in der gewünschten Menge geliefert werden können, so dass es zu Versorgungsproblemen kommt?
Wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen?
b) Was unternimmt die Bundesregierung kurzfristig gegen derartige Lieferengpässe?
a) Inwiefern stellen die Importbestimmungen für Cannabis als Medizin nach Kenntnis der Bundesregierung Hürden dar, die eine kontinuierliche Versorgung mit Cannabis als Medizin erschweren?
b) Plant die Bundesregierung, Hürden beim Import von Cannabis als Medizin abzubauen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant sie?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, dass die Kosten für Cannabisblüten sinken, und wenn nein, warum nicht?
a) Falls ja, wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Kosten für Cannabisblüten sinken?
b) Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Änderung, die Cannabisblüten aus der Arzneimittelpreisverordnung herausnimmt oder dass Cannabisblüten nicht länger als Stoff im Sinne des Arzneimittelrechts gelten?
c) Welche weiteren gesetzgeberischen Optionen diskutiert die Bundesregierung, wie die Kosten für Cannabisblüten gesenkt werden können?
Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung zeitnah eine Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Apothekerverband geben, die einen niedrigeren Ausgangspreis für Cannabisblüten festsetzt als den derzeitigen?