Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
der Abgeordneten Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Gemäß EU-Agrarreform und ihrer Umsetzung in Deutschland ist die Gewährung von Direktzahlungen seit dem Jahr 2005 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft. Außerdem sind die Landwirte, die Anträge auf Zahlung von Direktbeihilfen stellen, gemäß der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung seit Inkrafttreten der EU-Agrarreform im Jahr 2005 zur Erhaltung ihrer Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand verpflichtet. Diese Verordnung enthält konkrete Regelungen in den Bereichen Bodenschutz, Instandhaltung der Flächen und Landschaftselemente.
Nach zwei Jahren ist es Zeit für eine erste Bilanz, in welchem Maße diese Verpflichtungen eingehalten und in welchem Umfang die vorgesehenen Sanktionen verhängt bzw. Ausnahmen genehmigt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
In welchem Umfang wurden Verstöße gegen die Einhaltung der Cross Compliance-Auflagen festgestellt?
Gegen welche Cross Compliance-Auflagen wurde wie häufig verstoßen?
In welchem Umfang wurden diese Verstöße von den zuständigen Behörden als Grundlage für die Kürzung von Prämien als fahrlässige und in welchem Umfang als vorsätzliche Verstöße eingestuft?
In welchem Umfang wurden bereits Wiederholungsfälle festgestellt?
Wie oft wurden Prämien aufgrund von festgestellten Verstößen in welchem prozentualen Umfang gekürzt?
Auf welche Cross Compliance-Auflagen beziehen sich diese Kürzungen?
Wie viele Betriebe wurden aufgrund von Verstößen ganz von der Förderung ausgeschlossen?
Wie hoch ist der Anteil der von den Behörden festgestellten Verstöße an der Zahl der gestellten Anträge in den einzelnen Bundesländern?
In welchem Umfang und in welchen Gebieten wurden Ausnahmen von den Verpflichtungen zur Bodenbedeckung genehmigt?
Was waren die Gründe hierfür?
In welchem Umfang und in welchen Regionen haben die nach Landesrecht zuständigen Behörden der als Erosionsschutzmaßnahme grundsätzlich verbotenen Beseitigung von Terrassen zugestimmt?
In welchem Maße wurden die Vorgaben zum Anbauverhältnis, die der Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur dienen, nicht eingehalten?
In welchem Umfang wurde stattdessen eine jährliche Humusbilanz erstellt bzw. der Bodenhumusgehalt untersucht?
In welchem Umfang wurde bei den vorgenommenen Bodenhumusuntersuchungen der vorgegebene Grenzwert unterschritten, so dass die betreffenden Landwirte zur Teilnahme an einer Beratungsmaßnahme und zur Erstellung einer Humusbilanz verpflichtet wurden?
In welchem Umfang haben die zuständigen Landesbehörden Ausnahmen vom Verbrennungsverbot für Stoppelfelder genehmigt?
In welchem Umfang und aus welchen Gründen haben die zuständigen Behörden Ausnahmen von den Vorschriften zur Bewirtschaftung von stillgelegten Dauergrünlandflächen (Verpflichtung zur Mahd bzw. zur Zerkleinerung und Verteilung des Aufwuchses, Schonzeit) genehmigt?
In welchem Ausmaß haben sich Umfang und Lage der in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ gehaltenen Flächen verändert?
Wie hoch ist der Flächenanteil der Landschaftselemente, die bei den Anträgen zur Zahlung der Flächenprämien gemeldet wurden?
In welchen Gebieten und in welchem Umfang wurden mit Genehmigung der zuständigen Behörde Landschaftselemente beseitigt?
Wie hat sich im Rahmen der für die Erhaltung des Dauergrünlands nach Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 maßgebliche Anteil des Dauergrünlands in den einzelnen Regionen (bitte Zahlen für die einzelnen Regionen aufführen) im Vergleich zum Basiswert seit 2005 verändert?
Ergaben sich daraus bereits Verpflichtungen für die Länder, Verordnungen zu erlassen, nach denen der Umbruch von Dauergrünland einer vorherigen Genehmigung bedarf?
Ergaben sich daraus bereits Verpflichtungen für Direktzahlungsempfänger, die umgebrochenes Dauergrünland bewirtschaften, zur Wiedereinsaat bzw. Neuanlage von Dauergrünland?
In welchem Maße hat sich die Mais-Anbaufläche auf Kosten des Dauergrünlands entwickelt?
Welche Daten liegen zum Umbruch von Dauergrünland und zur Entwicklung von Mais-Anbauflächen in Natura-2000-Gebieten vor?