[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. September 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13603
18. Wahlperiode 19.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13273 –
Die asylpolitischen Libyen-Pläne der EU-Innenminister im Kontext der
humanitären Lage vor Ort
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf der Innenministerkonferenz in Tallin am 7. Juli 2017 wurde eine
migrationspolitische Ausweitung der Zusammenarbeit u. a. mit der sogenannten
libyschen Küstenwache zur Einrichtung von sogenannten Seenotrettungszentren
und anderen Formen der Unterbringung Geflüchteter wie auch die Aufstockung
der Unterstützung für diese Küstenwache besprochen. Die Ausweitung der
Zusammenarbeit mit Kräften in Libyen wirft insbesondere vor dem Hintergrund
der menschenrechtlichen Lage Fragen auf.
In einer Reportage des Journalisten Michael Obert ist von schweren Übergriffen
auf Frauen im Surman-Flüchtlingslager bei Zawiya in Libyen die Rede: „Und
erst als die Wächter dann mal kurz rausgegangen sind, hat dann eine junge
Nigerianerin all ihren ganzen Mut zusammen genommen und kam dann zu mir
und hat geflüstert: ‚Helft uns, helft uns, helft uns!‘ Sie hatte einen
Trainingsanzug an und drüber so ein Tuch und dann hat sie das auf die Seite gemacht und
ihr ganzer Unterleib, da war alles verblutet bis runter an die Knie und sie hat
immer wieder gesagt: ‚Sie vergewaltigen uns, sie vergewaltigen uns.‘ Ich habe
sie dann gefragt: ‚Wer hat das getan?‘ Und dann hat sie gesagt: ‚Alle ...
nacheinander‘“ (
www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-
09072017-102.html). Der ehemalige VN-Sonderbeauftragte in Libyen, Michael
Kobler, hatte dieses Lager auf die Berichte von Michael Obert hin besucht und
berichtet, dass sein Konvoy auf der Rückfahrt mit Granaten beschossen worden
sei und sich die Delegation einige Zeit in den Händen der Milizen befunden
hätte. Er habe selbst die Frauen, von denen Obert berichtete, gesehen
(
www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-09072017-
102.html). Das genannte Lager untersteht offiziell dem Innenministerium der
libyschen Einheitsregierung, mit der die EU zusammenarbeitet (
www.fluechtlingsrat-
brandenburg.de/wp-content/uploads/2017/06/SZ_8JUNI17_Die_Menschenfaenger.pdf).
Am 8. Juni 2017 hatte der Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, im
Rahmen seiner Libyenreise auch das Lager Trik Al Sikka besucht (Wirtschafts-
Forum Nah- und Mittelost, No. 4 July/August 2017, S. 8). Dieses Lager hat
Michael Obert ebenfalls besucht und die Lage dort intensiv dokumentiert. Im
Vergleich scheinen die Zustände im Lager, die Michael Obert vorgefunden hat,
noch weitaus schlechter zu sein als die, die Bundesaußenminister Sigmar
Gabriel bei seinem Besuch vorgefunden hatte und die ihn zu der Aussage
kommen ließen, die Lager seien „finstere Gefängnisse“ mit „fürchterlichen
Zuständen“ (
www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1579779).
Michael Obert beschreibt verheerende Zustände. So gäbe es eine Mahlzeit am
Morgen und eine kleine Flasche mit Wasser, die, nachdem sie ausgetrunken
wurde, als Urinbehälter benutzt werden muss, da es keinen anderen Zugang zur
Toilette gibt. Auch ihren Stuhlgang müssten die Insassen in Plastiktüten
verrichten, die erst nach Stunden abgegeben werden könnten. Weiterhin teilten
Flüchtlinge dem Reporter mit: „Sie schlagen uns, sie behandeln uns wie Vieh.
Hier gibt es keine Menschenrechte. Niemand sieht uns hier“ (
www.daserste.de/
information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-09072017-102.html).
Auch ist in einem der „WELT am SONTAG“ vorliegenden Schreiben der
Deutschen Botschaft Niamey (Niger) von „KZ-ähnlichen Verhältnissen in den
sogenannten Privatgefängnissen“ die Rede. Der Bericht an das Bundeskanzleramt
spricht weiter von „allerschwersten, systematischen
Menschenrechtsverletzungen in Libyen: „Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen
wöchentlich in einem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für
Neuankömmlinge zu schaffen, d. h. den menschlichen ‚Durchsatz‘ und damit
den Profit der Betreiber zu erhöhen“ (
www.welt.de/politik/deutschland/article
161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html).
Das libysche Migrationssystem wird im Moment mit 100 Mio. Euro aus EU-
Geldern unterstützt, dabei trägt Deutschland nach Angaben von Sigmar Gabriel
den Löwenanteil mit 48 Mio. Euro. Der Bundesaußenminister versprach nach
dem Besuch des Lagers Trik Al Sikka weitere 3,5 Mio. Euro (WirtschaftsForum
Nah- und Mittelost, No. 4 July/August 2017, S. 8). Michael Obert berichtet, dass
nach seinem Eindruck die katastrophale Situation in den Lagern auch bewusst
herbeigeführt würde, um die eigene Verhandlungsposition gegenüber der EU zu
stärken. Hier stellt sich die Frage, ob angesichts der systemischen Mängel
Zahlungen an die Betreiber der Lager überhaupt dazu führen können, die Situation
der dort Internierten zu verbessern.
Laut der Tageszeitung „taz“ vorliegenden Dokumenten prüft die EU unter
Beteiligung der Polizeimission EUBAM die Einrichtung von als „Legalitätsinseln“
bezeichneten Flüchtlingslagern in Libyen, in denen die Polizei gut ausgestattet
werde und „die für Rückführungen genutzt werden können“ (
www.taz.de/
%215401663/).
Im April 2015 begann die Europäische Union mit der Militärmission
EUNAVFOR MED Operation Sophia im Mittelmeer mit dem Schwerpunkt
der Aufklärung von sogenannten Schleusernetzwerken. Eine weitere wichtige
Aufgabe von EUNAVFOR MED besteht „im Fähigkeitsaufbau der sog.
libyschen Küstenwache, um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber
Libyen auf hoher See durchzusetzen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11102).
In der Erklärung von Valletta vom 3. Februar 2017 bekräftigten die Mitglieder
des Europäischen Rates, dass die Zusammenarbeit mit Libyen und den
Nachbarstaaten Libyens als Transitländer vertieft werden würde. Der Aufbau von
Kapazitäten zur Kontrolle der libyschen Grenzen sei prioritär zu handhaben,
dabei gehe es insbesondere um die Finanzierung der Operation Sophia. Darüber
hinaus sollten Aufnahmekapazitäten für Libyen aufgebaut werden. Diese
Maßnahmen sollen mit 200 Mio. Euro zusätzlich aus dem „Afrika-Fonds“ als
„erster Schritt“ finanziert werden (
www.consilium.europa.eu/en/press/
pressreleases/2017/01/03-malta-declaration/). Im 22. Bi-weekly Analytical Report
der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex vom 9.
Dezember 2016 ist die Rede von der Verwicklung libyscher Autoritäten in
Schmuggel. Laut Presseberichten sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt,
bei denen einzelne Angehörige der sog. libyschen Küstenwache mit
Schleusernetzwerken zusammengearbeitet hätten, indem sie zum Beispiel das für die
Schleusung zu nutzende Gebiet aufgeklärt, Boote mit Flüchtlingen begleitetet
und bereits genutzte Boote zur Wiederverwendung geborgen hätten (www.
goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-
Kuestenwacheunterstuetzt-Schleuserbanden). Diese Praxis ähnelt der Beschreibung eines
durch die Flüchtlingsrettungsorganisation Sea-Watch e. V. – Büro Berlin
berichteten Angriffs der sog. libyschen Küstenwache auf Flüchtlingsboote, bei
dem bis zu 30 Flüchtlinge ums Leben kamen und die Angehörigen der
Küstenwache versucht hatten, gewaltsam den Motor des Boots zu stehlen (
www.spiegel.
de/panorama/justiz/fluechtlinge-getoetet-unbekannte-attackieren-offenbar-boot-
vor-libyen-a-1117743.html). Nach Angaben der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/11344 wurde die Untersuchung der Vorfälle ausgerechnet der
libyschen Küstenwache übertragen, der im Bericht der Unterstützungsmission der
Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) schwerste
Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. So heißt es, dass die libysche Küstenwache vor der
libyschen Küste abgefangene Flüchtlinge in Lager des Direktorats zur
Bekämpfung illegaler Migration (DCIM) bringt, wo sie Vergewaltigung und Folter
ausgesetzt sind. UNSMIL beschreibt, dass aufgegriffene Flüchtlinge von der
libyschen Küstenwache an Farmen und Privathaushalte zur Zwangsarbeit übergeben
werden (
www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_
en.pdf). Michael Obert berichtet, dass die libysche Küstenwache bisher 37 000
Flüchtlinge nach Libyen zurückgebracht habe.
Weiterhin heißt es, die libysche Küstenwache in Zawiya werde von
Commander Al Bija angeführt, seine Miliz, die nun als libysche Küstenwache
operiert, habe vor zwei Jahren die Macht über den Hafen in der Stadt an sich
gerissen (
www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-
vom-09072017-102.html).
In diesem Zusammenhang stellen sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht nur Fragen der Verwicklung der sogenannten libyschen
Einheitsregierung in diese Praktiken, sondern auch hinsichtlich der auf EU-Ebene
wie auch auf nationaler Ebene immer wieder diskutierten Einrichtung von „Hot
Spots“ in Libyen und der Zusammenarbeit mit der libyschen Einheitsregierung.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Italien und die Europäische Union unterstützen die Tätigkeit der offiziellen
libyschen Küstenwache mit Ausrüstung und Ausbildung. Zu den Schwerpunkten der
Ausbildung gehören unter anderem. die Vermittlung von Kenntnissen in den
Bereichen Such- und Rettungsdienste, Seemannschaft, Funk und Sprachausbildung,
Erste Hilfe, humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und Seerecht. Dieses Jahr
hat die libysche Küstenwache bereits weit über 10 000 Menschen das Leben
gerettet. Personen, die von der libyschen Küstenwache gerettet werden, werden an
etwa einem Dutzend Stellen („Disembarkation Points“) an der libyschen Küste
angelandet. Dort werden sie unter anderem von UNHCR und IOM erstversorgt.
Anschließend werden sie in sogenannte staatliche „Detention Centres“ gebracht,
die dem „Department for Combatting Illegal Migration – DCIM“ des libyschen
Innenministeriums unterstehen. Die Zustände in den offiziellen „Detention
Centres“ sind durch inhumane Unterkunftsbedingungen (starke Überfüllung,
mangelhafte sanitäre Verhältnisse, Nahrungs- und Arzneimittelengpässe)
gekennzeichnet. Ein Bericht der United Nations Support Mission in Libya
(UNSMIL) und des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Menschenrechte (OHCHR) vom 13. Dezember 2016 dokumentiert zudem
glaubhaft, dass es regelmäßig zu äußerst schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen in „Detention Centres“ gekommen ist. Rechtsschutzmöglichkeiten fehlen.
Die Bundesregierung misst ebenso wie ihre Partner innerhalb der Europäischen
Union der flächendeckenden Durchsetzung internationaler
Menschenrechtsstandards gegenüber Flüchtlingen und Migranten in Libyen hohe Priorität zu. Sie
unterstützt daher mit Nachdruck die Aktivitäten der Internationalen Organisation für
Migration (IOM) und des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen
(UNHCR), um Verbesserungen für die Situation der Flüchtlinge und Migranten
in Libyen zu erwirken, auch in den offiziellen „Detention Centres“. UNHCR und
IOM haben mittlerweile Zugang zu den meisten offiziellen „Detention Centres“
des DCIM und leisten dort auch mit finanzieller Unterstützung der
Bundesregierung sowie der Europäischen Union humanitäre Hilfe, unter anderem für
besonders schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Kinder und Kranke. Darüber hinaus
setzen sich beide Organisationen für offene Alternativen zu den „Detention
Centres“ ein und bemühen sich – mit zunehmendem Erfolg – um Freilassungen,
insbesondere der hilfsbedürftigsten Menschen sowie von Menschen mit
Anspruch auf Flüchtlingsschutz. UNHCR und IOM setzen sich außerdem dafür ein,
dass die hilfsbedürftigsten Menschen in offenen Zentren und in Krankenhäusern
Unterstützung erhalten und gar nicht erst in „Detention Centres“ untergebracht
werden; sie haben hierfür an verschiedenen Stellen Versorgungspunkte
eingerichtet. IOM unterstützt die freiwillige Rückkehr von Migranten aus Libyen in ihre
Heimatländer (2017 bislang über 6 000 Personen), dieses Engagement soll von
IOM in naher Zukunft ausgebaut werden. Zudem setzt sich IOM für eine lokale
Arbeitsmarktintegration von Migranten in Libyen ein und betreibt in diesem
Zusammenhang entlang der Migrationsrouten in Libyen verschiedene Projekte der
„Community Stabilization“, die Alternativen zum Schlepperwesen entwickeln
sollen; ein vergleichbares Engagement seitens der EU und verschiedener
Mitgliedstaaten wurde auf der Konferenz von Paris am 28. August 2017 beschlossen.
UNHCR unterstützt insbesondere die Gruppe der aus Krisengebieten nach Libyen
Geflüchteten und plant mit Libyen und Niger eine Ausweitung von Resettlement-
Möglichkeiten für besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge aus Libyen, auch in
Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Beim Besuch des Generaldirektor der IOM, William Lacy Swing, und des Hohen
Kommissars für Flüchtlinge Filippo Grandi am 11. August 2017 in Berlin hat die
Bundeskanzlerin den beiden internationalen Organisationen bis zu 50 Mio. Euro
(20 Mio. Euro für UNHCR, 30 Mio. Euro für IOM) zusätzliche Finanzmittel für
den Ausbau des Schutzes und der Versorgung von Migranten und Flüchtlingen in
Libyen in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung spricht gegenüber der libyschen
Einheitsregierung regelmäßig an, dass sie die primäre Verantwortung dafür trägt,
eine menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen und Migranten
sicherzustellen. Sie fordert gegenüber der libyschen Einheitsregierung die Einrichtung
offener Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten.
Neben der offiziellen Küstenwache gibt es in Libyen auch Milizen, die nicht der
Einheitsregierung unterstellt sind, sich aber selbst als Küstenwache bezeichnen.
Milizen und Schleuser in Libyen unterhalten zudem eine unbekannte Zahl von
Privatgefängnissen, in denen Flüchtlinge und Migranten unter anderem zum
Zweck der Erpressung von Lösegeldern, sexueller Ausbeutung und für
Zwangsarbeit festgehalten werden. Im Gegensatz zu offiziellen „Detention Centres“
haben IOM und UNHCR keinen Zugang zu diesen Privatgefängnissen, die somit
den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft nach Verbesserungen für die
Situation von Flüchtlingen und Migranten entzogen sind. In diesen
Privatgefängnissen sollen allerschwerste, massive Menschenrechtsverletzungen weit
verbreitet sein.
Die Beantwortung der Fragen 1d, 5, 8, 9i, 9m, 11, 13, 14 und 16 ist gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung –
VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater
Anhang verschickt.1
Die Beantwortung der Fragen 4g, 7, 9, 9b, 9f, 9j, 9l, 9o und 9p kann aus
Geheimhaltungsgründen nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen
der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung
des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer
wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem VS-Grad „VS –
Vertraulich“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert
übermittelt.2
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das von Michael Obert
besuchte Flüchtlingslager für Frauen in der Nähe der libyschen Stadt Zawiya?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung gehören beide Lager in Surman zum
Bereich „West“ des DCIM, die formell dem libyschen Innenministerium
untersteht. Eines der beiden Lager in Surman soll ausschließlich für weibliche Insassen
und deren Kinder vorgesehen sein.
a) Welche Miliz kontrolliert dieses Lager?
Nach Angaben von IOM wird die Gegend um das „Detention Centre Surman“
von der Miliz Oghbah kontrolliert.
b) In welchem Rahmen hat der ehemalige UN-Sonderbeauftragte für Libyen,
Martin Kobler, das in der Reportage benannte Lager besucht, und welche
Berichte aus diesem oder anderen Besuchen in diesem Lager in Libyen
liegen der Bundesregierung vor bzw. können von ihr angefordert werden,
was ist deren Inhalt hinsichtlich der Lage der Flüchtlinge in Libyen, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Martin Kobler war als Sondergesandter des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen (VN) unabhängig von der Bundesregierung, auch hinsichtlich seiner
Berichterstattung. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, dass der
ehemalige VN-Sondergesandte für Libyen Martin Kobler das „Detention Centre
Surman“ besucht hat. Aus Medienberichten geht hervor, dass internationale
Organisationen oder Regierungsvertreter in Begleitung libyscher Offizieller
vereinzelt Besuche in den Einrichtungen des DCIM durchgeführt haben. Am
13. Dezember 2016 haben UNSMIL und OHCHR einen Bericht über die
Situation von Flüchtlingen und Migranten in Libyen veröffentlicht. Der Bericht
1 Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu den Fragen 1d, 5, 8, 9i, 9m, 11, 13, 14 und 16 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antworten sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von Berechtigten eingesehen
werden.
2 Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu den Fragen 4g, 7, 9, 9b, 9f, 9j, 9l, 9o und 9p als „VS –Vertraulich“ eingestuft. Die Antworten
sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
„Detained and dehumanised – Report on human rights abuses against migrants
in Libya“ ist öffentlich zugänglich (
www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/
DetainedAndDehumanised_en.pdf).
c) Arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die libysche Küstenwache
mit den Betreibern dieses Lagers zusammen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
d) Für wie repräsentativ hält die Bundesregierung die im oben genannten
Lager gemachten Beobachtungen durch Michael Olbert für die generelle
Situation in libyschen Flüchtlingslagern, und welche weiteren Berichte
liegen der Bundesregierung insbesondere zur Situation von Frauen in
libyschen Flüchtlingslagern vor?
In Libyen existieren keine Flüchtlingslager, bei der in der Frage genannten
Einrichtung handelt es sich um ein sogenanntes „Detention Centre“, das der
libyschen „Behörde zur Bekämpfung Illegaler Migration“ (DCIM) untersteht.
Aufgrund des eingeschränkten Zugangs der Bundesregierung zu „Detention Centres“
liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, ob die oben genannten Beobachtungen als
repräsentativ zu bewerten sind. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus
Berichte von UNSMIL, OHCHR, IOM und UNHCR zur Situation in anderen
Detention Centres vor, auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.
Für die weitere Beantwortung der Frage 1d wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache verwiesen.
e) In welcher Verbindung steht Commander Al Bija mit diesem Lager, und
liefern er bzw. Untergebene von ihm dort Flüchtlinge ab?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Schicksal der bis zu
37 000 von der libyschen Küstenwache zurückverbrachten Flüchtlinge?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
a) An wen werden diese Flüchtlinge übergeben?
Die von der libyschen Küstenwache aufgenommenen Flüchtlinge und Migranten
werden nach Kenntnis der Bundesregierung unter anderem von IOM und
UNHCR erstversorgt und an das dem libyschen Innenministerium unterstellte
DCIM übergeben.
b) Inwiefern verfolgen die EU oder die Bundesregierung das Schicksal
dieser Flüchtlinge?
Flüchtlinge und Migranten werden in Libyen nicht registriert, was eine
Nachverfolgung nicht möglich macht. Die Bundesregierung unterstützt daher sowohl
IOM als auch UNHCR finanziell, um die Registrierung von Migranten strukturell
zu ermöglichen. Auch besucht die deutsche Botschaft Tripolis „Detention
Centres“ in Tripolis und steht mit den libyschen Behörden im Austausch zur
Situation der Migranten sowohl in, als auch außerhalb von „Detention Centres“.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das von Siegmar Gabriel
besuchte Lager Trik al Sikka?
a) Von wem wird das Lager nach Kenntnis der Bundesregierung betrieben?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Das „Detention Centre“ wird vom DCIM betrieben.
b) Arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die libysche Küstenwache
mit den Betreibern dieses Lagers zusammen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden von der libyschen Küstenwache
aufgenommene Flüchtlinge und Migranten auch in dieses Lager gebracht. Darüber
hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
c) Welche Gespräche mit offiziellen oder inoffiziellen Vertretern der
Betreiber des Lagers Trik al Sikka bzw. Vertretern libyscher Behörden, der
Regierung oder Milizen hat es im Vorfeld des Besuches Sigmar Gabriels am
8. Juni 2017 gegeben?
d) Wurde das Lager zuvor von deutschen Sicherheitskräften oder Vertretern
des Auswärtigen Amts bzw. anderer Behörden besucht, um den Besuch
von Sigmar Gabriel vorzubereiten?
Falls ja, inwiefern wurde der Besuch vorbereitet, inwieweit gab es
Anweisungen an die Betreiber, und wurden Berichte über das Lager
gefertigt?
Die Fragen 3c und 3d werden gemeinsam beantwortet.
Die deutsche Botschaft Tripolis hat das „Detention Centre“ Tarek al-Seeka am
Tag vor der Ankunft des Bundesministers Sigmar Gabriel besucht und sowohl
mit dem Leiter des DCIM, Mohammed Beshir, als auch mit der Verwaltung des
Centres gesprochen. Auch Mitglieder des Sicherheitsteams des Bundesministers
des Auswärtigen waren am Tag vor dem Ministerbesuch im Rahmen einer
Aufklärungsmission im „Detention Centre“. Anweisungen wurden nicht erteilt, der
Besuch des „Detention Centres“ wurde in einem Bericht der Botschaft Tripolis
zur Libyenreise von Bundesminister Sigmar Gabriel erwähnt.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Surman Camp
bei Zawiya (
www.sueddeutsche.de/panorama/fluechtlinge-in-libyen-
diemenschenfaenger-1.3537527?reduced=true)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
a) Von wem wird dieses Camp nach Erkenntnissen der Bundesregierung
betrieben?
Das „Detention Centre“ wird von DCIM betrieben.
b) Wird das Surman Camp von internationalen Organisationen, der EU oder
den VN nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, und hat die
Bundesregierung Kenntnis über Berichte der VN aus dem Surman Camp?
Eine Mission der Vereinten Nationen (UNSMIL Human Rights Team) hat das
„Detention Centre“ Surman am 28. Juni 2017 besucht. Darüber hinaus wird auf
die Antwort zu Fragen 1b sowie 4a verwiesen.
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Direktor des
Camps, Colonel Ibrahim Ali Abduselam?
Zu dem genannten Leiter der Einrichtung liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
d) Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung der EU oder den VN bzw. ihrer Vertreterinnen oder
Vertreter mit Ibrahim Ali Abduselam, und was war ihr Inhalt?
Die Bundesregierung hat solche Gespräche nicht geführt. Ihr sind Gespräche der
EU oder der VN mit Ibrahim Ali Abduselam nicht bekannt.
e) Gab es bezüglich der Zustände im Surman Camp Gespräche mit der
libyschen Einheitsregierung bzw. mit ihrem Innenminister durch Vertreter der
Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung der EU oder
der VN?
Der ehemalige VN-Sondergesandte für Libyen, Martin Kobler, hat kurz vor Ende
seines Mandats einen Brief an den libyschen Premierminister Sarraj verfasst, in
dem er um mehr Zugang zu dem „Detention Centre“ sowie Nachforschungen zu
Anschuldigungen zu Menschenrechtsverletzungen bat.
f) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das im Surman Camp
eingesetzte Personal?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
g) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Angriff auf die
Delegation des damaligen VN-Sondergesandten Martin Kobler nach
einem Besuch des Surman Camps, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über diesen Angriff (
www.daserste.de/information/
wissenkultur/ttt/sendung/sendung-vom-09072017-102.html)?
Der ehemalige VN-Sondergesandte für Libyen, Martin Kobler, war selbst nicht
Teil des Konvois. Zurzeit läuft eine VN-interne Untersuchung der Umstände des
Angriffs.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung
als Verschlusssache wird verwiesen.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Annasser Camp
bei Zawiya (
www.sueddeutsche.de/panorama/fluechtlinge-in-libyen-
diemenschenfaenger-1.3537527?reduced=true)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
a) Von wem wird dieses Camp nach Erkenntnissen der Bundesregierung
betrieben?
Das „Detention Centre“ wird seit März 2016 von DCIM betrieben.
b) Wird das Annassar Camp nach Kenntnis der Bundesregierung von
internationalen Organisationen, der EU oder den VN kontrolliert, und verfügt
die Bundesregierung über Berichte der VN aus dem Annassar Camp?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
c) Gab es bezüglich der Zustände im Annassar Camp Gespräche mit der
libyschen Einheitsregierung bzw. mit dem libyschen Innenminister durch
Vertreter der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung
der EU oder der VN?
Die Bundesregierung weist die libysche Einheitsregierung auf ihre
Verantwortung für menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen und Migranten hin,
auch in allen vom DCIM kontrollierten „Detention Centres“. Zu dem oben
genannten „Detention Centre“ haben keine spezifischen Gespräche stattgefunden.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über entsprechende Gespräche
der EU oder der Vereinten Nationen vor.
d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das im Annassar Camp
eingesetzte Personal?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
6. Welche Lager werden von internationalen Organisation, der EU oder den
VN nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, verfügt die
Bundesregierung über Berichte der VN über diese Lager, was ist deren Inhalt, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Bezüglich der Kontrolle von „Detention Centres“ wird auf die Vorbemerkungen
verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Berichte der Vereinten Nationen
über die Zustände in einzelnen „Detention Centres“ vor. Darüber hinaus wird auf
die Antwort zu Fragen 1b und 5c verwiesen.
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der
Gesamtzahl der Angehörigen der libyschen Küstenwache, über welche Boote (bitte,
wenn möglich, auch Typ und Namen der Boote benennen) und welche
technische Ausrüstung welcher Herkunft verfügt sie?
Der Bundesregierung liegt keine Gesamtzahl der Angehörigen der libyschen
Küstenwache vor. Für die weitere Beantwortung wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache verwiesen.
8. Wie viele Mitglieder der libyschen Küstenwache oder des DCIM sind
weiblich (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie wird nach
Kenntnis der Bundesregierung der spezifischen Lage von geflüchteten
Frauen und Mädchen in Libyen Rechnung getragen?
Der Bundesregierung liegen keine genderbasierten Informationen zu
Angehörigen der libyschen Küstenwache oder der libyschen Behörde zur Bekämpfung
illegaler Migration (DCIM) vor.
Bezüglich des Schutzes von geflüchteten Frauen und Mädchen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ebenfalls wird für die weitere Beantwortung der Frage auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache verwiesen.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Commander Al Bija
(Abdularahman Salem Ibrahim Milad), und welche Rolle spielt er bei der
libyschen Küstenwache?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
a) Hat Al Bija an einer der Schulungen von EUNAVFOR MED Operation
Sofia teilgenommen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Abdularahman Salem Ibrahim Milad
nicht an einer der Schulungen von EUNAVFOR MED Operation Sophia
teilgenommen.
b) Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, wonach Al Bija Folter und
Misshandlung von Flüchtlingen durch ihm unterstellte Einheiten der
libyschen Küstenwache zumindest billigend in Kauf nimmt, „um die
Flüchtlinge ruhig zu halten,“ und was ist ihre Konsequenz daraus (www.
washingtonpost.com/world/middle_east/libyas-coast-guard-
abusesdesperate-migrants-despite-eu-funding-and-training/2017/07/10/f9bfe952-
7362-4e57-8b42-40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.d54f1f030cdf)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
c) In welcher Miliz kämpfte Al Bija nach Kenntnis der Bundesregierung im
libyschen Bürgerkrieg, und wie ordnet die Bundesregierung diese Miliz
ein?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung kämpfte Al Bija auf Seiten der
islamistisch-revolutionären Kräfte gegen das GHADDAFI-Regime. Zu einer etwaigen
Miliz-Zugehörigkeit im libyschen Bürgerkrieg liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
d) Fand während der drei Jahre, in denen Al Bija nach eigenen Angaben in
Berlin lebte, eine offizielle oder inoffizielle Kontaktaufnahme durch
Vertreter der Bundesregierung oder von Bundesbehörden statt, und falls ja,
was war Inhalt der Kontaktaufnahme?
Es fand kein Treffen zwischen Al Bija und Vertretern der Bundesregierung statt.
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten von
Al Bija in Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
f) Sind der Bundesregierung Vorwürfe bekannt, wonach Al Bija mit
Schleusern zusammenarbeitet, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
g) Welche Kenntnisse, auch geheimdienstliche, hat die Bundesregierung
über die Einnahmequellen von Al Bija, und inwieweit sind EU-Mittel
oder Bundesmittel direkt an Al Bija geflossen?
Auf die Antwort zu Frage 9f und die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
Einstufung als Verschlusssache wird verwiesen.
h) Haben Gespräche oder Schriftwechsel zwischen Al Bija und offiziellen
oder inoffiziellen Vertreterinnen oder Vertretern der Bundesregierung
oder nach ihrer Kenntnis der EU bzw. einzelner EU-Staaten
stattgefunden, und falls ja, was war deren Inhalt (
www.sueddeutsche.de/panorama/
fluechtlinge-in-libyen-die-menschenfaenger-1.3537527?reduced=true)?
Auf die Antwort zu Frage 9c wird verwiesen, darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
i) Ist Al Bija nach Kenntnis der Bundesregierung in Menschenschmuggel,
organisierte Kriminalität oder andere kriminelle Aktivitäten verwickelt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
j) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die von
Michael Obert bezüglich Al Bija vorgenommene Titulierung als
„gefürchteter Warlord“ zutrifft, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls
aus einer solchen Einschätzung?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
k) Inwieweit, auf welchem Wege und mit welchen Ergebnissen hat die
Bundesregierung Informationen über Al Bija eingeholt, bzw. inwieweit und
auf welchem Wege gedenkt sie dies noch zu tun?
Der Bundesnachrichtendienst leistet im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgabenzuweisung seinen Beitrag zum Lagebild der Bundesregierung zu Libyen.
l) Aus den Händen welcher Miliz und in wessen Auftrag eroberte Al Bija
nach Kenntnis der Bundesregierung wann den Hafen von Zawiya?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
m) Inwieweit bewertet die Bundesregierung die libysche Küstenwache als
staatlichen Akteur?
Die libysche Küstenwache ist ein staatlicher Akteur. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
verwiesen.
n) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich Al Bijas Miliz auch durch
das Kapern von Fischerbooten und den anschließenden Verkauf der
Ladung finanziert, und falls ja, welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus (
www.sueddeutsche.de/panorama/fluechtlinge-
inlibyen-die-menschenfaenger-1.3537527?reduced=true)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
o) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Agieren und die
Beziehungen des Stammes von Al Bija Awlad Bu Hmeira?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
p) Welche Verbindungen hat Al Bija nach Kenntnis der Bundesregierung
zur zum Stamm Awlad Bu Hmeira gehörigen Al-Nasr-Kompanie?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
q) Was sind die Konsequenzen der Bundesregierung daraus, dass Al Bijas
Miliz nach Angaben der „The Washington Post“ aufgegriffene
Flüchtlinge an Zentren übergibt, in denen Sklavenhandel betrieben wird, die
Flüchtlinge geschlagen und ausgehungert werden und Frauen und
Mädchen auf lokalen Märkten als „Sex-Sklavinnen“ verkauft werden (www.
washingtonpost.com/world/middle_east/libyas-coast-guard-
abusesdesperate-migrants-despite-eu-funding-and-training/2017/07/10/f9bfe952-
7362-4e57-8b42-40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.d54f1f030cdf)?
r) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Al Bija
nach VN-Angaben direkt in das Versenken von Flüchtlingsbooten mit
Hilfe von Schusswaffen verwickelt sein soll (
www.washingtonpost.
com/world/middle_east/libyas-coast-guard-abuses-desperate-
migrantsdespite-eu-funding-and-training/2017/07/10/f9bfe952-7362-4e57-8b42-
40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.d54f1f030cdf)?
Die Fragen 9q und 9r werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden eigenen Erkenntnisse vor.
10. Hat die Bundesregierung oder haben nach ihrer Kenntnis EU-Vertreter
Kontakt mit der „Support Company of Coast Security“, „Al-Nasr-Kompanie“,
„Naval Support Unit“, „Nawasi Brigade“ oder mit Milizen aus Misratah?
Die Bundesregierung hat keinen Kontakt zu den genannten Gruppen. Zu
Kontakten von EU-Vertretern zu diesen Gruppen liegen keine Erkenntnisse vor.
11. Wem unterstehen nach Kenntnis der Bundesregierung oben genannte
Milizen, welche Kontakte haben diese zur libyschen Küstenwache, erhalten diese
Gruppen Unterstützung durch die EU, und falls ja, in welchem Umfang?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
12. Inwieweit ist vorgesehen, dass alle Mitglieder der libyschen Küstenwache
vollständig an Schulungen im Rahmen von EUNAVFOR MED teilnehmen,
welchen zeitlichen Umfang haben diese, und wie viele Mitglieder der
libyschen Küstenwache wurden bisher erreicht?
Eine alle Mitglieder der libyschen Küstenwache umfassende Ausbildung durch
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ist nicht vorgesehen. In den
Ausbildungspaketen 1 und 2 wurden vom 24. Oktober 2016 bis zum 7. Juli 2017 bisher
insgesamt bis zu 138 Angehörige der libyschen Küstenwache geschult.
13. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder für die libysche
Küstenwache rekrutiert, und inwieweit gibt es Überprüfungen auf
Verbindungen der Rekruten zum Terrorismus oder der organisierten Kriminalität?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
14. Inwiefern haben die EU bzw. die Bundesregierung Kenntnis über die
Personalien der Mitglieder der libyschen Küstenwache, und gibt es bezüglich
dieser Personen im Einzelnen Hinweise auf Verbindungen zum Terrorismus
oder zur organisierten Kriminalität (falls ja, bitte spezifizieren und Anzahl
der Personen nennen)?
Die EU hat Kenntnis von den Personalien der Mitglieder der libyschen
Küstenwache, die im Rahmen des Auswahlprozesses für Auszubildende überprüft
wurden. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bei keinem der
Ausbildungsteilnehmer derartige Verbindungen festgestellt.
Für die weitere Beantwortung der Frage wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache verwiesen.
15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die libysche
Küstenwache aufgegriffene Flüchtlinge nach UN-Recherchen auch an
Privathaushalte gegen Entgelt übergibt, wo sie zur Sklavenarbeit gezwungen werden
und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind, welche Anstrengungen hat die
Bundesregierung unternommen, um diese Vorfälle zu untersuchen, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus (
www.ohchr.org/Documents/Countries/
LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)?
Die Bundesregierung spricht Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge und
Migranten im Rahmen bilateraler Gespräche mit der libyschen Einheitsregierung
regelmäßig und mit Nachdruck an. Weitere Erkenntnisse zu Arbeitsbedingungen
von Migranten, die über den öffentlich zugänglichen Bericht „Detained and
dehumanised“ von UNSMIL und OHCHR hinausgehen, liegen nicht vor.
16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die libysche
Küstenwache oder Teile von ihr Geld von Schleppern verlangen, um ihnen
die Überfahrt zu erlauben (
www.migazin.de/2017/07/12/berichte-
augenzeugen-was-fluechtlinge-fluchtroute/?utm_source=wysija&utm_
medium=email&utm_campaign=MiGAZIN+Newsletter)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Einstufung als Verschlusssache
wird verwiesen.
17. Sind der Bundesregierung extralegale Hinrichtungen von vermeintlichen
Schleusern oder Flüchtlingen durch die libysche Küstenwache bekannt, und
wenn ja, wann, wo, und an wie vielen Personen (
www.migazin.de/2017/
07/12/berichte-augenzeugen-was-fluechtlinge-fluchtroute/?utm_source=wy
sija&utm_medium=email&utm_campaign=MiGAZIN+Newsletter)?
Der Bundesregierung liegen über die Medienberichterstattung hinaus keine
Informationen hierzu vor.
18. Welche Mittel sind aus Deutschland an die libysche Küstenwache geflossen
(bitte nach Quartal ab Januar 2016 aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung zahlt keine bilateralen Beiträge an die libysche
Küstenwache.
19. Welche Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus der EU an die
libysche Küstenwache geflossen (bitte nach Quartal ab Januar 2016
aufschlüsseln)?
Am 28. Juli 2017 wurde ein Projekt mit Mitteln des European Trust Fund zur
Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen
bewilligt. Im Rahmen dieses Projektes sollen auch Mittel an die libysche
Küstenwache fließen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis über
bereits geflossene Mittel. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
20. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen libyscher Küstenwache und
Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis zwischen der EU und libyscher
Küstenwache, und welche weiteren Vereinbarungen sind vorgesehen?
Es gibt zwischen der Bundesregierung und der libyschen Küstenwache keine
Vereinbarungen. EUNAVFOR MED Operation Sophia hat mit der libyschen Marine
und Küstenwache eine Übereinkunft („Memorandum of Understanding“) zur
Ausbildung der libyschen Marine und Küstenwache durch EUNAVFOR MED
Operation SOPHIA getroffen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
21. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EU plant, einen
Lohn für die libysche Küstenwache zu zahlen und deren Angehörigen
Erholungsurlaub auf EU-Territorium zu gewährleisten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die EU keine Lohnzahlung oder
Gewährung von Erholungsurlaub auf EU-Territorium.
22. Wofür sind die 3,5 Mio. Euro konkret bestimmt, die Sigmar Gabriel im Juni
2017 Libyen versprochen hatte (bitte aufschlüsseln, an wen das Geld für
welchen Zweck gezahlt werden soll)?
Die vom Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel angekündigten
3,5 Mio. Euro sind für humanitäre Maßnahmen des UNHCR im Rahmen seines
Länderprogramms Libyen zur humanitären Unterstützung von Flüchtlingen,
Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden im Zeitraum von 2017 bis 2018
bestimmt.
23. Wie kontrollieren die EU und die Bundesregierung die Verwendung der für
die libysche Küstenwache bereitgestellten Gelder, und welche Erkenntnisse
gibt es über die Verwendung dieser Gelder?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden für die libysche Küstenwache keine
Gelder bereitgestellt. Auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 wird verwiesen.
24. Welche Gelder aus VN-Mitteln gehen nach Kenntnis der Bundesregierung
an die libysche Küstenwache?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden keine Gelder aus Mitteln der
Vereinten Nationen an die libysche Küstenwache gezahlt.
25. Welche Hilfsmittel, Waffen, Fahrzeuge oder Boote wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung aus welchen EU-Staaten an die libysche Küstenwache
übergeben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erhält die libysche Küstenwache über Mittel
des EUTF Schlauchboote, SUVs, Busse, Ambulanzfahrzeuge (Rettungsmittel),
kugelsichere Westen und Kommunikationsausrüstung. Die Umsetzung des
Projekts erfolgt durch das italienische Innenministerium.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hat die italienische Regierung im Mai
und Juni 2017 vier Patrouillenboote der Bilgiani-III Klasse an die libysche
Küstenwache übergeben. Hierbei handelt es sich um libysche Boote, die vor einigen
Jahren zur Instandsetzung nach Italien gebracht, allerdings aufgrund der (post-)
revolutionären Entwicklungen in Libyen zunächst nicht zurückgegeben wurden.
Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor.
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
26. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Italien 200 Mio. Euro
und die Europäische Kommission ebenfalls 200 Mio. Euro der libyschen
Küstenwache bereitgestellt haben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Italien über seinen „Fund for Africa“
200 Mio. Euro für Migrationsmanagement entlang der wichtigsten
Migrationsrouten sowie Stärkung der Grenzüberwachung bereitgestellt. Diese Mittel werden
nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch nicht der libyschen Küstenwache zur
Verfügung gestellt. Die EU-Kommission hat 200 Mio. Euro für das
Nordafrikafenster des EU-Treuhandfonds für Afrika zugesagt. Diese sind für
migrationsbezogene Projekte in Libyen und Nordafrika vorgesehen.
27. In welchen der 24 bekannten Lager in Libyen herrschen nach Kenntnis der
Bundesregierung „tragbare Bedingungen“?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
28. Welche Schritte haben die EU bzw. die Bundesregierung bereits
unternommen, um „Legalitätsinseln“ für Flüchtlinge in Libyen zu schaffen, bzw. wie
ist der aktuelle Stand der Diskussion auf nationaler wie auf EU-Ebene dazu,
wie dieser Plan umgesetzt werden soll (
www.taz.de/%215401663/), und was
versteht die Bundesregierung unter dem Begriff in Bezug auf die Situation
in Libyen?
Pläne zur Schaffung von „Legalitätsinseln“ für Flüchtlinge in Libyen sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
29. Ist der Bundesregierung ein Video, von dem „The Washington Post“
berichtet, bekannt, in dem Mitglieder der libyschen Küstenwache Flüchtlinge mit
Peitschen misshandeln?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Video bzw. den
Berichten darüber, was hat sie zur Untersuchung dieser Vorfälle
unternommen, und inwiefern gedenkt sie, diesbezüglich auf EU-Ebene tätig zu werden
(
www.washingtonpost.com/world/middle_east/libyas-coast-guard-
abusesdesperate-migrants-despite-eu-funding-and-training/2017/07/10/f9bfe952-
7362-4e57-8b42-40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.7d97663df63c)?
Der Bundesregierung liegen über die mediale Berichterstattung hinaus keine
Informationen hierzu vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5c
verwiesen.
30. Inwiefern werfen die oben zitierten Berichte über kriminelle Aktivitäten und
Menschenrechtsverletzungen durch die sog. libysche Küstenwache für die
Bundesregierung oder die EU nach Kenntnis der Bundesregierung Fragen
bezüglich der weiteren Förderung dieser Miliz auf?
Die von der Bundesregierung im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation
Sophia unterstützte libysche Küstenwache ist keine Miliz, sie untersteht der
libyschen Einheitsregierung.
31. Welche Konsequenzen wurden von der Bundesregierung bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene aus den Anschuldigungen gegen die
libysche Küstenwache gezogen, insbesondere vor dem Hintergrund der
Äußerung der EU-Sprecherin Catherine Ray, die EU nehme diese
Anschuldigungen sehr ernst (
www.washingtonpost.com/world/middle_east/libyas-
coastguard-abuses-desperate-migrants-despite-eu-funding-and-training/2017/07/
10/f9bfe952-7362-4e57-8b42-40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.7d97663
df63c)?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mangelnde
Ausbildung die Ursache des Vorgehens der libyschen Küstenwache ist?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass EUNAVFOR MED Operation
Sophia durch die Ausbildung der libyschen Küstenwache einen wichtigen Beitrag
zu deren Fähigkeitsaufbau leistet. Am 21. August 2017 hat EUNAVFOR MED
Operation Sophia mit der technischen Expertenkommission der libyschen
Einheitsregierung einen „Monitoring and Advising“ Mechanismus vereinbart, um
die Ausbildungsergebnisse besser nachzuhalten und dazu beizutragen, dass die
libysche Küstenwache sich entsprechend der in der Ausbildung vermittelten
internationalen Standards und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen verhält.
Einzelheiten werden in Kürze Gegenstand von Diskussionen in Brüssel sein.
32. Welche Bemühungen haben die Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis
Vertreter der EU zur Ermittlung und Verfolgung von Angriffen der sog.
libyschen Küstenwache auf zivile Rettungsinitiativen unternommen, und
haben die Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis die Europäische
Kommission Berichte dazu von der libyschen Einheitsregierung oder der sog.
libyschen Küstenwache angefordert?
Falls ja, was war das Ergebnis dieser Berichtsanforderungen?
Falls nein, warum nicht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11739, Antwort zu
Frage 4b)?
Die Bundesregierung weist in bilateralen und multilateralen Gesprächen mit
hochrangigen libyschen Vertretern regelmäßig auf die Einhaltung von rechtlichen
Verpflichtungen und internationalen Standards hin. Nach Kenntnis der
Bundesregierung geschieht dies auch in Gesprächen der Mission EUNAVFOR MED
Operation Sophia mit Vertretern der libyschen Küstenwache. Die Ausbildung der
libyschen Küstenwache nach internationalen Standards durch EUNAVFOR
MED Operation Sophia hat zum Ziel, zu einem völkerrechtskonformen Handeln
beizutragen. Sie legt einen Schwerpunkt auf Such- und Rettungsdienste und
vermittelt den Teilnehmern auch Grundlagen des Seerechts, des humanitären
Völkerrechts und der Menschenrechte.
Über Berichte der libyschen Küstenwache oder der libyschen Einheitsregierung
zum Umgang mit zivilen Rettungsinitiativen hat die Bundesregierung keine
Kenntnis.
33. Mit welchen Vertretern welchen Ranges der sog. libyschen Küstenwache hat
die deutsche Botschaft Tripolis (z. Z. in Tunis) Kontakt (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/11739, Antwort zu Frage 4b)?
Die deutsche Botschaft Tripolis hat Gespräche mit der Leitung der libyschen
Küstenwache sowie mit Einsatzleitern der Küstenwache geführt.
34. Welche Strafverfolgungsbehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung
für die Untersuchung der Behinderung von Rettungseinsätzen zuständig,
insbesondere der Behinderung des Rettungseinsatzes deutscher Helfer vom
21. Oktober 2016, durch die der Tod von 30 Bootsinsassen verursacht wurde
(vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/13153), und findet
nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine entsprechende
Strafverfolgung statt?
Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten liegt grundsätzlich bei den
Strafverfolgungsbehörden der Länder. Der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof übt gemäß § 142a Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
das Amt des Staatsanwalts nur in schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus,
die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in
besonderem Maße berühren. In den Fällen des § 120 Absatz 2 GVG kann der
Generalbundesanwalt die Verfolgung an sich ziehen, wenn die Tat nach den Umständen
geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu
beeinträchtigen und dem Fall eine besondere Bedeutung zukommt. Im Übrigen bleibt es
grundsätzlich bei der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften der einzelnen
Bundesländer. Es ist Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu prüfen,
ob eine strafbare und in Deutschland verfolgbare Handlung vorliegt. Der
Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob eine entsprechende Strafverfolgung
stattfindet.
35. Über welche belastbaren Informationen aus welcher Quelle verfügt die
Bundesregierung, die belegen, dass, wie der Bundesminister des Innern
Dr. Thomas de Maizière gegenüber der FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH &
Co. KGaA äußerte, von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) betriebene
Seenotrettungsschiffe „in libysche Gewässer fahren und vor dem Strand
einen Scheinwerfer einschalten, um den Rettungsschiffen der Schlepper
schon mal ein Ziel vorzugeben“, und falls ja, um welche Vorfälle, mit
welcher NGO zu welchem Zeitpunkt geht es dabei (
www.spiegel.de/
politik/ausland/seenotretter-empoerung-ueber-de-maizieres-kritik-a-11585
85.html)?
Die von den Fragestellern zitierten Äußerungen des Bundesministers des Innern
vom 18. Juli 2017 bezogen sich auf ihm von seinem italienischen Amtskollegen
übermittelte Informationen, die er als solche wiedergegeben hat. Der
Bundesminister des Innern sagte unter anderem wörtlich: „Die Italiener untersuchen
Vorwürfe gegen NGOs: Zum Beispiel, dass Schiffe ihre Transponder regelwidrig
abstellen, nicht zu orten sind und so ihre Positionen verschleiern. […]Mein
italienischer Kollege sagt mir auch, dass es Schiffe gibt, die in libysche Gewässer fahren
und vor dem Strand einen Scheinwerfer einschalten, um den Rettungsschiffen der
Schlepper schon mal ein Ziel vorzugeben.“ Die Europäische Agentur für die
Grenz- und Küstenwache (Frontex) hat aus Befragungen von Migranten in ihrem
„Analytical Brief 7/2016“ über ähnliche Sachverhalte berichtet, ohne jedoch
konkrete Beispiele zu benennen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]