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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aussteuerungsbetrag gemäß § 46 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16012335)

<span>Kategorisierung der ALG-I-Bezieher, Höhe des Aussteuerungsbetrages nach Kategorien, Rechtmäßigkeit bzw. Verfassungsmäßigkeit der Abgabe, Zweifel der Sozialpartner in der BA-Verwaltung, Gutachten, derzeitiger Anteil der Ausgleichsabgabe in bestimmten Altersgruppen nach Arbeitsagenturen, Höhe des eingenommenen Aussteuerungsbetrages und bereitgestellte Mittel für Leistungen nach SGB II jeweils nach Bundesländern, Verwendung der Abgabe, Verhältnis von ALG-I-Beziehern zu ALG-II-Beziehern betr. Rückgang der Abgabe, Anzahl der nach Bezugsende von ALG I ausgeschiedene Personen ohne Geltendmachung von Ansprüchen auf ALG II, Gründe nach Geschlechtern</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.07.2007

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/598803. 07. 2007

Aussteuerungsbetrag gemäß § 46 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Gemäß § 46 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erstattet die „Bundesagentur dem Bund jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November einen Aussteuerungsbetrag, der dem Zwölffachen der durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Beiträge zur Sozialversicherung im vorangegangenen Kalendervierteljahr für eine Bedarfsgemeinschaft, vervielfältigt mit der Zahl der Personen, die im vorangegangenen Kalendervierteljahr innerhalb von drei Monaten nach dem Bezug von Arbeitslosengeld einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II erworben haben, entspricht“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welche Kundensegmente werden die Bezieherinnen und Bezieher von ALG I aufgeteilt, und wie hoch ist innerhalb der einzelnen Segmente der Aussteuerungsbetrag?

2

Worin sieht die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit begründet, Beitragsgelder aus der Arbeitslosenversicherung an den Bund abzuführen?

3

Ist es zutreffend, dass die Sozialpartner in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit die Rechtmäßigkeit bezweifeln, und wie lautet deren Argumentation?

4

Folgt die Bundesregierung der Auffassung aus dem Gutachten von Prof. Friedhelm Hase von der Universität Siegen, dass der Aussteuerungsbetrag verfassungswidrig sei?

Wenn ja, gedenkt sie kurzfristig eine politische Lösung herbeizuführen, um dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zu begegnen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die bisherige Ausgleichsabgabe insbesondere bei Arbeitslosen über 40 bis 45, über 45 bis 50, über 50 bis 55 und über 55 zu verringern, und wie hoch ist in diesen Altersgruppen der Anteil der zu leistenden Ausgleichsabgabe gemessen an den Arbeitslosen (bitte für jede Arbeitsagentur einzeln aufführen)?

6

Wie hoch war der Zufluss an den Bund im Jahr 2006 aus der Ausgleichsabgabe nach Bundesländern?

Wie sieht demgegenüber die Bereitstellung der Mittel für Ausgaben nach dem SGB II aus (Angaben bitte ebenfalls nach Bundesländern differenzieren)?

7

Welche Verwendung erfahren die an den Bund abgeführten Mittel des Aussteuerungsbetrages, und wie wird gesichert, dass sie auch der Vermittlung der ALG II-Bezieherinnen und -Bezieher zugute kommen?

8

Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen dafür, dass es auch aktuell den Agenturen für Arbeit nicht gelingt, die Ausgleichsabgabe zu vermeiden und zumindest den Neuzugang an Arbeitslosen umgehend in Arbeit zu vermitteln?

9

Inwieweit lässt sich der aktuelle Rückgang des Aussteuerungsbetrages mit der Tatsache erklären, dass der Anteil der Erwerbslosen, die Bezieherinnen und Bezieher von Versicherungsleistungen der BA (ALG I) gegenüber den Erwerbslosen, die ALG II beziehen, immer geringer wird?

10

Wird der Aussteuerungsbetrag nur für Personen gezahlt, die im Anschluss an ALG I ALG II beziehen und wie viele Personen sind nach den ALG I- Bezug aus dem Leistungsbezug ausgeschieden, ohne Anspruch auf ALG II geltend gemacht zu haben?

In welchen Kategorien (wie Arbeitsmarkt, 58er, Rente, ohne Anspruch usw.) sind diese Personen erfasst (bitte nach Geschlechtern differenziert)?

Berlin, den 28. Juni 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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