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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Hungertod eines Hartz-IV-Empfängers und Verantwortung des Gesetzgebers (G-SIG: 16012124)

Kenntnisse über den Fall, Entscheidungen der ARGE: Beurteilung, Rechtsgrundlagen, Besserstellung bei Fortgeltung des alten Sozialhilfegesetzes, Zuständigkeit der Bundesregierung, Rechtsaufsicht, Fachaufsicht, eingeleitete Maßnahmen, notwendige Änderungen am SGB, geplante Maßnahmen zum Abbau der Defizite bzw. zur Verbesserung der Mitarbeiterqualifikation, Entschädigungsleistungen an die Mutter <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

06.06.2007

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/539321. 05. 2007

Hungertod eines Hartz-IV-Empfängers und Verantwortung des Gesetzgebers

der Abgeordneten Ulrich Maurer, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 18. April 2007 berichteten die Zeitung „DIE WELT“ und am 19. April 2007 das Magazin „Stern“ über den Tod eines Hartz-IV-Empfängers aus Speyer. Der 20-jährige Arbeitslose wurde am 15. April 2007 verhungert in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Als Todesursache des stark abgemagerten Mannes wurde Herz-Kreislaufversagen festgestellt.

Der Betroffene wurde bis zur Einführung von Hartz-IV vom Sozialamt im Rahmen des BSHG in einer Rehabilitations-Maßnahme betreut und unterstand in diesem Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht.

Auf Basis der Hartz-IV-Gesetze wurde der als psychisch stark belastet geltende junge Mann als erwerbsfähig mit Anspruch auf Arbeitslosengeld-2-Bezug eingestuft. Weil er mehrere Arbeitsangebote ausgeschlagen hatte und Vorladungen seines Fallmanagers nicht gefolgt war, hatte die zuständige Arbeitsgemeinschaft „Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz-Ludwigshafen mbH“ (GfA) seine Leistungen schrittweise und schließlich komplett gestrichen.

Nach Aussagen seiner 48-jährigen Mutter, die sich wegen akuter Mangelerscheinungen in ärztlicher Behandlung befand, hatten beide nicht ausreichend Geld zum Kauf von Lebensmitteln zur Verfügung.

Die GfA gab an, sich um beide Personen sehr bemüht zu haben. Dem Stern-Bericht zufolge bestanden die Bemühungen im Versand von Schriftstücken. Trotz Ausbleiben von Reaktionen seien nachfolgend keinerlei weitere Maßnahmen ergriffen worden.

Nach einer Meldung der Agentur ddp, über die die Berliner Zeitung vom 5. Mai 2007 berichtet, hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz eine Untersuchung über die Frage in Auftrag gegeben, ob im vorliegenden Fall Lücken in den Verwaltungsabläufen festzustellen waren. Einem ersten Bericht der zuständigen Ministerin Dreyer für das Landeskabinett zufolge habe in den Behörden niemand versagt.

In dem Stern-Bericht wird die Vermutung angestellt, dass der Mann noch leben würde, wenn er weiter staatliche Unterstützung in Höhe der früheren Sozialhilfe bezogen hätte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall des verstorbenen Arbeitslosen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der GfA?

3

Aufgrund welcher Bestimmungen wurde der Mann von der GfA als arbeitsfähig eingestuft?

4

Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass bei Fortbestand der früheren BSHG-Regelungen der Betroffene noch am Leben wäre?

5

In welcher Form ist die Bundesregierung aufgrund ihrer grundgesetzlich gegebenen Zuständigkeit (Artikel 1, Abs. 1 und Artikel 20, Abs. 1 Grundgesetz) in dem Fall tätig geworden?

6

Wie kann die Bundesregierung in Anbetracht der konkreten Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune als die beiden gesetzlichen Leistungsträger der örtlichen ARGEn ihrem Verfassungsauftrag und konkret ihrer im SGB II fixierten Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit nachkommen und ist dies im konkreten Fall auch geschehen?

7

Welche Änderungen in der Hartz-IV-Gesetzgebung hält die Bundesregierung für notwendig, um ähnliche Fälle in Zukunft auszuschließen?

8

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, damit die offensichtlich vorhandenen Defizite im Bereich Betreuung, Prävention, Fallmanagement, Einzelfallbehandlung und helfender Fürsorge beseitigt werden?

9

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf dem Gebiet der Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu ergreifen?

10

Welche Entschädigungsleistungen gegenüber der Mutter hält die Bundesregierung für angebracht, und welche Initiativen gedenkt sie zu ergreifen, damit die Entschädigung stattfindet?

Berlin, den 21. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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