[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Oktober 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13703
18. Wahlperiode 23.10.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13675 –
Fragen zu möglicherweise fehlerhaften Bestandskraftbescheiden des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Informationen, die der fragestellenden Fraktion vertraulich zugegangen
sind, soll es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine
erhebliche Zahl von Fällen gegeben haben, in denen das BAMF fehlerhafte
Bestandskraftbescheide an die Ausländerbehörden versandt habe – obwohl in den
jeweiligen Fällen rechtzeitig Rechtsmittel gegen entsprechende
Ablehnungsbescheide eingelegt worden seien. Es soll deshalb zu erheblichen Verstimmungen
zwischen dem BAMF und Vertretern von Ausländerbehörden gekommen sein.
Infolge der Bestandskraftmitteilungen des BAMF fordern die
Ausländerbehörden die Betroffenen zur Ausreise auf, zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung
usw., sie verweigern Arbeitserlaubnisse und leiten Abschiebungen ein.
Grund für die Panne soll die personelle Überlastung der Prozessabteilung des
BAMF gewesen sein, die anhängige Klagen und Eilanträge nicht in die
entsprechende Datenbank eingegeben habe, so dass eine andere Abteilung des BAMF
Bestandskraftbescheide versandt habe, obwohl Rechtsmittel eingelegt worden
waren. Es soll viele entsprechend empörte Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte geben. Eine Leiterin einer Ausländerbehörde soll erklärt haben, sie sei
„froh“, dass sich eine betroffene Person der Abschiebung entzogen habe
(„Gottseidank ist der rechtzeitig abgetaucht!“).
Es sei eine Zahl von etwa 3 500 falschen Bestandskraftbescheiden genannt
worden, die nachträglich wieder aufgehoben werden sollten.
1. Inwieweit sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Vorgänge und Informationen zutreffend bzw. falsch (bitte im Einzelnen
ausführen)?
Es trifft zu, dass Bestandskraftmitteilungen an Ausländerbehörden versendet
wurden, obwohl in den jeweiligen Fällen Rechtsmittel gegen entsprechende
Asylbescheide eingelegt worden sind.
2. Wie viele fehlerhafte Bestandskraftbescheide hat es in welchen Zeiträumen
gegeben?
Welche Bundesländer und welche Herkunftsländer waren hiervon betroffen?
Eine statistische Auswertung der hier zugrunde liegenden
Bestandskraftmitteilungen sowie eine Aufstellung nach Zeiträumen sind nicht möglich. Aus anderen
Erfassungen lassen sich lediglich Rückschlüsse auf Akten mit möglicherweise
fehlerhaften Bestandskraftmitteilungen ziehen.
3. Was sind die genauen Gründe dafür, dass möglicherweise Tausende
fehlerhafte Bestandskraftbescheide versandt wurden?
Sofern im Einzelfall eine fehlerhafte Abschlussmitteilung vorliegt, liegt der
Grund regelmäßig darin, dass bei der Versendung der Abschlussmitteilung eine
bereits erhobene Klage noch nicht der BAMF-Akte zugeordnet war und daher
nicht berücksichtigt wurde. Die verspätete Zuordnung zur Akte ist teils auf eine
verzögerte Erfassung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), teils
auf Verzögerungen bei der Weiterleitung von Klagen durch die
Verwaltungsgerichte zurückzuführen.
4. Was wurde unternommen, um negative insbesondere auch irreversible
Folgen (insbesondere Abschiebungen) falscher Bestandskraftbescheide zu
verhindern bzw. im Nachhinein zu heilen (z. B. durch Rückholung bereits
Abgeschobener)?
Die entsprechenden Abschlussmitteilungen der Akten wurden und werden derzeit
mit Priorität geprüft und ggf. aufgehoben bzw. abgeändert.
5. Welche Regelungen und Vorkehrungen wurden getroffen, um künftige
fehlerhafte Bestandskraftbescheide zu vermeiden bzw. auszuschließen (bitte
darlegen)?
Die Außenstellen und Ankunftszentren des BAMF wurden für die Thematik
sensibilisiert. Darüber hinaus wurden die dezentralen Einheiten angewiesen, die
Sicherheitsfristen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen und
ggf. anzupassen.
6. Ist die Erklärung zutreffend, dass insbesondere die Überlastung der
Prozessabteilung des BAMF für die geschilderten Pannen verantwortlich sein
könnte (bitte darlegen)?
In welchem Umfang die Verzögerungen der Klagezuordnung auf die Bearbeitung
im BAMF zurückzuführen ist oder auf eine Verzögerung der Klageweiterleitung
durch die Verwaltungsgerichte, kann im Nachhinein nicht mehr nachvollzogen
werden.
7. Mit wie viel Personen war die Prozessabteilung des BAMF in den letzten
drei Jahren besetzt (bitte nach Quartalen auflisten), welchen prozentualen
Anteil der Belegschaft im Bereich Asyl machte dies jeweils aus, und wie
viele Asylverfahren waren zum jeweiligen Datum bei den Gerichten
anhängig?
8. Was wurde im BAMF unternommen, um die Situation der Prozessabteilung
im BAMF zu verbessern, und inwieweit kam es zu Einschränkungen für die
Prozessabteilung, weil z. B. zunächst der Abbau von Altverfahren innerhalb
des BAMF vorrangig realisiert werden sollte (bitte darlegen)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erstinstanzliche Prozessbearbeitung des BAMF erfolgt innerhalb der
Flächenstruktur. Hier waren mit Stand vom 1. September 2017 insgesamt rund
275 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingesetzt. Dies entspricht einem Aufwuchs um
rund 48 Prozent gegenüber dem März 2017, als rund 186 VZÄ in diesem Bereich
eingesetzt waren.
Der Bereich der erstinstanzlichen Prozessbearbeitung wird schrittweise weiter
verstärkt. Eine über März 2017 hinausgehende, rückwirkende Darstellung des
Personalkörpers für die erstinstanzliche Prozessbearbeitung nach Quartalen ist
nicht möglich.
Die Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren im Zeitraum 2014 bis Juni 2017 (nach
Quartalen) ist der nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
Im Zuge der Schwerpunktsetzung auf die Bearbeitung von Altverfahren zu
Beginn des Jahres 2017 wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den
Prozessbereichen temporär auch im Asylverfahrensbereich eingesetzt. Diese Maßnahme
wurde jedoch zwischenzeitlich beendet. Soweit organisatorische Veränderungen
angezeigt sein sollten, werden diese in die Überlegungen zur Stärkung des
Prozessbereiches einbezogen.
Jahr 2014
Antragsart
Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 31.03.2014
Klagen Antrag auf Zulassung der Berufung Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde Revision
Erstantrag 36.486 35.103 1.151 219 12 1
Folgeantrag 6.386 6.137 220 29 - -
Widerruf /
Rücknahme 536 420 70 38 5 3
Wiederaufnahmeantrag 899 850 45 4 - -
Gesamt 44.307 42.510 1.486 290 17 4
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 30.06.2014
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 37.733 36.404 1.097 216 15 1
Folgeantrag 6.478 6.256 202 20 - -
Widerruf /
Rücknahme
547 456 55 33 - 3
Wiederaufnahmeantrag
934 882 48 4 - -
Gesamt 45.692 43.998 1.402 273 15 4
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 30.09.2014
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 38.358 37.003 1.089 257 9 -
Folgeantrag 6.765 6.509 214 42 - -
Widerruf /
Rücknahme
551 469 51 30 1 -
Wiederaufnahmeantrag
953 906 40 7 - -
Gesamt 46.627 44.887 1.394 336 10 -
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 31.12.2014
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 42.954 41.483 1.245 212 7 7
Folgeantrag 8.229 7.964 227 37 - 1
Widerruf /
Rücknahme
498 430 42 25 1 -
Wiederaufnahmeantrag
904 857 41 6 - -
Gesamt 52.585 50.734 1.555 280 8 8
Jahr 2015
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 31.03.2015
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 49.770 48.365 1.188 204 5 8
Folgeantrag 9.692 9.443 200 48 1 -
Widerruf /
Rücknahme
491 428 44 18 - 1
Wiederaufnahmeantrag
862 825 31 6 - -
Gesamt 60.815 59.061 1.463 276 6 9
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 30.06.2015
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 56.386 54.988 1.197 171 20 10
Folgeantrag 10.091 9.853 191 46 1 -
Widerruf /
Rücknahme
461 409 34 18 - -
Wiederaufnahmeantrag
820 781 34 5 - -
Gesamt 67.758 66.031 1.456 240 21 10
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 30.09.2015
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 55.105 53.655 1.206 220 7 17
Folgeantrag 8.639 8.413 186 36 4 -
Widerruf /
Rücknahme
425 373 36 16 - -
Wiederaufnahmeantrag
795 757 33 5 - -
Gesamt 64.964 63.198 1.461 277 11 17
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 31.12.2015
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 50.242 48.660 1.332 230 4 16
Folgeantrag 7.529 7.301 192 33 1 2
Widerruf /
Rücknahme
380 328 38 14 - -
Wiederaufnahmeantrag
823 777 41 5 - -
Gesamt 58.974 57.066 1.603 282 5 18
Jahr 2016
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 31.03.2016
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 52.506 50.872 1.385 224 13 12
Folgeantrag 7.857 7.620 203 26 1 7
Widerruf /
Rücknahme
364 308 42 14 - -
Wiederaufnahmeantrag
813 773 35 5 - -
Gesamt 61.540 59.573 1.665 269 14 19
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 30.06.2016
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 58.724 56.925 1.546 215 16 22
Folgeantrag 8.876 8.597 245 26 1 7
Widerruf /
Rücknahme
362 310 39 13 - -
Wiederaufnahmeantrag
805 761 40 4 - -
Gesamt 68.767 66.593 1.870 258 17 29
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 30.09.2016
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 91.338 88.553 2.354 393 10 28
Folgeantrag 9.072 8.803 239 24 1 5
Widerruf /
Rücknahme
374 325 36 13 - -
Wiederaufnahmeantrag
795 750 41 4 - -
Gesamt 101.579 98.431 2.670 434 11 33
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 31.12.2016
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 147.444 142.614 3.970 823 10 27
Folgeantrag 11.314 11.013 257 34 2 8
Widerruf /
Rücknahme
365 321 31 13 - -
Wiederaufnahmeantrag
842 800 38 4 - -
Gesamt 159.965 154.748 4.296 874 12 35
Jahr 2017
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 31.03.2017
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 205.231 199.547 4.319 1.274 64 27
Folgeantrag 12.675 12.395 231 35 10 4
Widerruf /
Rücknahme
377 328 36 13 - -
Wiederaufnahmeantrag
939 892 43 4 - -
Gesamt 219.222 213.162 4.629 1.326 74 31
Antragsart Insgesamt
Anhängige
Gerichtsverfahren
am 30.06.2017
Klagen Antrag auf Zulassung
der Berufung
Berufung
Nichtzulassungsbeschwerde
Revision
Erstantrag 303.920 296.825 5.673 1.343 50 29
Folgeantrag 16.404 16.127 231 34 9 3
Widerruf /
Rücknahme
421 367 41 13 - -
Wiederaufnahmeantrag
1.092 1.047 42 3 - -
Gesamt 321.837 314.366 5.987 1.393 59 32
9. Inwieweit und in welchem Umfang hatten fehlerhafte
Bestandskraftbescheide des BAMF Auswirkungen auf die Zahl der nach dem
Ausländerzentralregister (AZR) ausreisepflichtigen Personen?
Auswirkungen auf die Anzahl der laut Ausländerzentralregister (AZR)
ausreisepflichtigen Personen sind nicht bezifferbar. Im Rahmen der monatlichen
Stichtagsabfragen hatten zudem entsprechende Bestandskrafteingaben keine
Auswirkungen auf die Anzahl der Ausreisepflichtigen, wenn etwaig fehlerhafte
Eingaben und die damit verbundene Ausreisepflicht im selben Monat korrigiert
wurden.
10. Wie viele Personen waren nach aktuellen Stand nach Angaben des AZR
vollziehbar ausreisepflichtig, wie viele von ihnen waren abgelehnte
Asylbewerber, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, und wie viele von ihnen (bitte
differenzieren: mit oder ohne Duldung) lebten bereits seit mehr als zwei,
drei, fünf oder zehn Jahren in Deutschland (bitte jeweils, auch bei den
vorherigen Unterfragen, nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Insgesamt ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017
Alle Staatsangehörigkeiten 229.063
Serbien 16.851
Afghanistan 14.263
Albanien 13.752
Kosovo 13.424
Russische Föderation 11.781
Irak 9.726
Mazedonien 8.858
Pakistan 8.612
Indien 7.710
Türkei 6.817
Ungeklärt 6.485
Nigeria 6.243
Libanon 5.228
Bosnien und Herzegowina 4.847
Syrien 4.706
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag zum Stichtag 30.09.2017
Alle Staatsangehörigkeiten 114.496
Serbien 10.772
Kosovo 8.539
Albanien 7.893
Afghanistan 7.568
Indien 6.026
Mazedonien 5.759
Pakistan 5.065
Irak 4.899
Russische Föderation 4.665
Ungeklärt 3.210
Libanon 3.146
Nigeria 2.733
Türkei 2.550
Bosnien und Herzegowina 2.492
Algerien 2.315
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 30.09.2017
Alle Staatsangehörigkeiten 163.184
Serbien 13.218
Kosovo 11.232
Afghanistan 10.105
Albanien 9.954
Russische Föderation 9.456
Mazedonien 6.975
Irak 6.604
Indien 6.600
Pakistan 6.337
Ungeklärt 5.691
Libanon 4.451
Türkei 4.350
Nigeria 3.947
Syrien 3.684
Armenien 3.678
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit
Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als
2 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 72.157 21.384 93.541
Serbien 7.268 1.097 8.365
Russische Föderation 5.236 936 6.172
Kosovo 4.311 435 4.746
Türkei 2.990 1.630 4.620
Ungeklärt 3.913 247 4.160
Mazedonien 3.445 492 3.937
Indien 2.887 321 3.208
Afghanistan 2.654 368 3.022
Pakistan 2.526 490 3.016
Libanon 2.502 204 2.706
Irak 2.206 387 2.593
Bosnien und Herzegowina 1.876 532 2.408
Armenien 1.893 208 2.101
Nigeria 1.633 426 2.059
Rumänien 136 1.795 1.931
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit
Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als
3 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 52.399 16.278 68.677
Serbien 4.839 695 5.534
Russische Föderation 3.884 726 4.610
Türkei 2.704 1.530 4.234
Ungeklärt 3.490 186 3.676
Kosovo 3.017 293 3.310
Libanon 2.220 166 2.386
Irak 2.030 326 2.356
Mazedonien 2.022 331 2.353
Afghanistan 2.109 235 2.344
Indien 2.048 259 2.307
Pakistan 1.933 304 2.237
Bosnien und Herzegowina 1.279 345 1.624
Rumänien 126 1.399 1.525
Aserbaidschan 1.402 119 1.521
Armenien 1.333 134 1.467
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit
Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als
5 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 31.529 11.693 43.222
Türkei 2.294 1.394 3.688
Serbien 2.668 413 3.081
Ungeklärt 2.811 147 2.958
Kosovo 2.013 202 2.215
Irak 1.743 290 2.033
Libanon 1.781 141 1.922
Russische Föderation 1.440 329 1.769
Indien 1.044 209 1.253
Afghanistan 1.030 138 1.168
Rumänien 118 951 1.069
Aserbaidschan 941 75 1.016
Bosnien und Herzegowina 780 228 1.008
China 800 162 962
Iran 751 153 904
Pakistan 744 140 884
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit
Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als
10 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 18.100 8.415 26.515
Türkei 1.813 1.231 3.044
Ungeklärt 1.944 113 2.057
Serbien 1.435 265 1.700
Kosovo 1.277 143 1.420
Libanon 1.123 120 1.243
Irak 1.040 186 1.226
Russische Föderation 722 225 947
Bosnien und Herzegowina 545 183 728
Rumänien 80 585 665
Jugoslawien (ehemals) 374 261 635
China 494 127 621
Iran 465 116 581
Vietnam 257 301 558
Aserbaidschan 499 51 550
Indien 326 165 491
11. Was haben die Bemühungen zur Datenbereinigung nicht konsistenter
Datensätze im AZR bei Ausreisepflichtigen inzwischen erbracht (bitte so genau
wie möglich, nach einzelnen Fallgruppen getrennt und jeweils mit konkreten
Zahlen darlegen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Fragen 24 f. und
insgesamt Bundestagsdrucksache 18/12725), und inwieweit spielen hierbei
Bestandskraftbescheide des BAMF eine Rolle bzw. führen fehlerhafte
Bestandskraftbescheide insbesondere zur fehlerhaften Erhöhung der Zahl der
nach dem AZR Ausreisepflichtigen, wenn ja, in welcher Größenordnung?
Im Zeitraum Mai bis September 2017 führte das BAMF Workshops mit allen
16 Ländern durch und gab Anleitungen zu Datenbereinigungen im AZR. Die
Ausländerbehörden erhielten „Best-Practice“-Auswertungen aus dem Leitfaden
des Beauftragten für Flüchtlingsmanagement zur Datenbereinigung im AZR
erstmalig im Mai 2017 zur Bearbeitung. Die Folgeauswertungen werden im Oktober
2017 zur Verfügung gestellt. Konkrete Bereinigungsfortschritte lassen sich nicht
statistisch auswerten. Aktuelle Auswertungen würden sich nicht ausschließlich
auf die ausgangs ermittelten Personen in der Aprilauswertung beziehen, da eine
Datenabfrage auch alle zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen umfassen
würde. In der Zwischenzeit sind neue Eintragungen entstanden oder haben sich
die Umstände vormals korrekt eingetragener Sachverhalte geändert.
12. Welchen Anteil machten zuletzt Duldungen aus „sonstigen Gründen“ an
allen Duldungen aus, und wie ist der Stand der Überlegungen dazu, ob weitere
spezifische Duldungsgründe im AZR aufgenommen werden sollen (z. B.:
Asylfolgeverfahren, familiäre Bindungen zu Personen mit
Aufenthaltserlaubnis oder -gestattung, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
Härtefälle)?
Mit Stand vom 30. September 2017 waren von 163 184 erfassten Duldungen
72 867 nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus
sonstigen Gründen erteilt worden. Dies entspricht einem Prozentsatz von 44,7 Prozent
und damit einer Reduzierung um ca. 22 Prozent seit Mitte 2016. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass aufgrund der Ausstellung neuer Duldungen auch solche aus
„sonstigen Gründen“ hinzugekommen sind.
Das Bundesministerium des Innern hat gemeinsam mit den Ländern eine
Anpassung der Speichersachverhalte im AZR erörtert, um die bisher bestehenden
Speichersachverhalte zu Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit) – soweit erforderlich – zu erweitern. Die
hohe Quote der als „sonstige Gründe“ im AZR eingespeicherten Duldungsgründe
wird allgemein als zu wenig aussagekräftig erachtet. Hierzu ist eine Anpassung
der Durchführungsverordnung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
(AZRG-DV) geplant.
13. Wie viele Asylablehnungen gab es seit dem Jahr 2014 insgesamt (bitte nach
den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), wie viele der seit dem
Jahr 2014 abgelehnten Asylsuchenden lebten nach Angaben des AZR zuletzt
als vollziehbar Ausreisepflichtige in Deutschland, mit bzw. ohne Duldung
(bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), und wie bewertet
die Bundesregierung diese Zahlen?
Die Diskrepanz zwischen Asylablehnungen und Ausreisepflichtigen nach dem
AZR hat viele Gründe. Zwei wesentliche Gründe sind die hohe Zahl und der
Dauer der verwaltungsgerichtlichen Klagen gegen ablehnende Asylbescheide
und die Ausreise (freiwillig oder zwangsweise) von abgelehnten Asylbewerbern
in dem in Frage stehenden Zeitraum.
Die Angaben ausweislich des AZR können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Personen mit einem rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylantrag seit dem Jahr 2014
Alle Staatsangehörigkeiten 337.400
darunter:
Albanien 58.930
Serbien 49.244
Kosovo 39.475
Afghanistan 37.774
Mazedonien 23.769
Bosnien und Herzegowina 13.386
Pakistan 8.628
Irak 8.582
Russische Föderation 7.664
Indien 5.465
Syrien 5.290
Montenegro 4.958
Georgien 5.160
Algerien 4.625
Marokko 4.587
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017
mit einem rechts- oder bestandskräftig abgelehnten
Asylantrag seit 2014 mit Duldung ohne Duldung Gesamt
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 67.097 26.355 93.452
Serbien 7.058 2.531 9.589
Albanien 6.186 2.701 8.887
Afghanistan 4.849 2.759 7.608
Kosovo 5.776 1.500 7.276
Mazedonien 4.187 1.251 5.438
Pakistan 3.318 1.277 4.595
Indien 3.683 606 4.289
Irak 2.540 1.593 4.133
Russische Föderation 3.102 861 3.963
Bosnien und Herzegowina 1.550 944 2.494
Nigeria 1.186 993 2.179
Algerien 1.405 565 1.970
Marokko 1.381 556 1.937
Libanon 1.345 350 1.695
Armenien 1.128 465 1.593
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ISSN 0722-8333]