Vorbemerkung der Fragesteller
Nach dem Anschlag auf das World-Trade-Center im September letzten Jahres fand auf Bundesebene ein Umdenken bezüglich der Fahrzeugausstattung im Zivilschutz statt. Vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung wurden im Jahr 2002 im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes 27 ABC-Erkundungswagen und 130 Krankentransportwagen angeschafft. Für die Jahre 2003 und 2004 sind ebenfalls Neuanschaffungen vorgesehen. Die entsprechenden Mittel für das nächste Jahr sind im Haushaltsplan eingestellt.
Allerdings ist der Bestand von Fahrzeugen in manchen Ländern veraltet und muss zum Teil dringend ersetzt werden. Der Bundesnachrichtendienst rechnet aber in nächster Zeit mit einem größeren Anschlag der Terrororganisation El Kaida in Deutschland. Diese Befürchtungen werden auch von anderen Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden geteilt.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren ist eine der vornehmsten Aufgaben des modernen Staates. Die bestehenden Vorhaltungen der Kommunen, Länder und des Bundes für den Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, für das Technische Hilfswerk, die bestehenden Katastrophenschutzregelungen der Länder, die Regelungen zur Amtshilfe der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes (BGS) bei großen Schadenereignissen gewährleisten in Deutschland ein funktionierendes System zur Bewältigung auch von großen Schadenereignissen. Dieses Hilfeleistungssystem mit über 27 000 hauptamtlichen und 1,3 Millionen ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, den 60 000 Helferinnen und Helfern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), den mehr als 500 000 zumeist ehrenamtlichen Angehörigen der privaten Hilfsorganisationen ist ein hochqualifiziertes Hilfepotenzial, um das uns viele andere Länder beneiden.
Gleichwohl sind vom Bundesministerium des Innern (BMI) schon lange vor dem 11. September 2001 Überlegungen zur Neuordnung/Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes vor allem in außergewöhnlichen Gefahrenlagen angestellt worden. Dies festzustellen ist deshalb wichtig, als es dem Bundesminister des Innern nach den Attentaten und jetzt auch nach der Flutkatastrophe 2002 rasch die Möglichkeit eröffnet hat, bereits in Angriff genommene Aktivitäten beschleunigt fortzusetzen und dabei nicht unvorbereitet auch neue konzeptionelle Wege zu gehen.
Schon seit den Ereignissen am 11. September 2001 sowie jetzt verstärkt nach der Flutkatastrophe wird im Übrigen die grundsätzliche Frage gestellt, inwieweit die strukturellen Rahmenbedingungen unseres zweigeteilten nationalen Katastrophenvorsorgesystems noch stimmen. Die Verfassung geht nämlich von einer strikten Trennung aus: hier der drohende militärische Angriff als Grundlage für die Zivilschutzaufgabe des Bundes, dort die „friedensmäßige“ Katastrophe in der Zuständigkeit der Länder. Nicht nur der neue Feind „internationaler Terrorismus“ scheint sich nicht mehr in diese tradierte Zuständigkeitsverteilung einzufügen; auch angesichts des Ablaufs bei der Bewältigung der jüngsten Flutkatastrophe ist die herkömmlich sehr strenge Zweiteilung der Zuständigkeiten in Frage gestellt worden.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat auf Initiative des Bundesministers des Innern, Otto Schily, vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage im Sommer dieses Jahres das Konzept „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ verabschiedet. Es fordert ein verändertes strategisches Denken und vor allem ein gemeinsames Krisenmanagement durch Bund und Länder bei außergewöhnlichen, national bedeutsamen Gefahren- und Schadenlagen. Zur Umsetzung hat der Arbeitskreis V der Ständigen Konferenz der Innenminister/-senatoren der Länder auf seiner letzten Sitzung im Herbst 2002 Leitlinien verabschiedet, die eine grundlegende Neuordnung des gesamten Zivil- und Katastrophenschutzes zur Folge haben werden.