Verbraucherschutz stärken – Belastungen für die Bürger reduzieren – Synergien nutzen
der Abgeordneten Marita Sehn, Hans-Michael Goldmann, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant im Rahmen der Vorhaben zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes einen tiefgreifenden Umbau der Bundesbehörden, insbesondere im Bereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Erfahrungsgemäß sind solche Umstrukturierungen mit erheblichen Kosten für Umbauten, Neuanschaffungen und durch Arbeitsausfälle verbunden. In Zeiten, in denen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes erhebliche finanzielle Einschnitte zugemutet werden, sollten weitere finanzielle Belastungen durch den Auf- bzw. Umbau der Bürokratie möglichst gering gehalten werden. Am Standort der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig existiert bereits eine sehr gut funktionierende Infrastruktur, die ohne weiteres auch durch das neu zu schaffende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genutzt werden kann. Ziel des politischen Handels muss es daher sein, der unnötigen Verdoppelung von Strukturen, z. B. durch den Aufbau zweier EDV-Abteilungen, entgegenzuwirken und Synergien wo immer möglich zu nutzen. Da ohnehin mindestens ein Drittel der Mitarbeiter des BVL aus der BBA stammen, bietet sich eine Ansiedlung des BVL am Standort der BBA als zweckmäßigste und kostengünstigste Alternative an. Der Aufbau des BVL darf nicht dazu führen, dass durch die tiefgreifende Umorganisation die bisherigen Behörden funktionsunfähig gemacht werden, während gleichzeitig das BVL noch nicht arbeitsfähig ist. Das würde nicht mehr sondern weniger Verbraucherschutz bedeuten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, das BVL am Standort der BBA in Braunschweig anzusiedeln?
Welche alternativen Standortkonzepte verfolgt die Bundesregierung und wie stellt sich deren jeweilige Wirtschaftlichkeit dar?
Lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung bereits bei der BBA vorhandene Strukturen, wie z. B. die EDV-Abteilung, auch für das BVL nutzen oder ist hier die Einrichtung einer eigenen Abteilung geplant?
Welche Synergieeffekte lassen sich bei der Neuorganisation des BVL sinnvoll nutzen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die verbleibenden Behörden auch weiterhin in vollem Umfang ihren Aufgaben gerecht werden können?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten der Neugründung des BVL sowie der Neueinrichtung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR)?
Welche Investitionsmittel stehen für die Einrichtung und Ausstattung des BVL zur Verfügung und für welche Anschaffungen sind diese vorgesehen?
Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der Gesamtpersonalbedarf für das BVL und das BfR und wie hoch sind die entsprechenden Personalkosten?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten für die Vorbereitungen zur Neuorganisation des Verbraucherschutzes durch das regelmäßige Zusammentreten von Arbeitsgruppen, insbesondere auch durch den damit verbundenen Arbeitsausfall der Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Neuorganisation des Verbraucherschutzes umsetzen, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der Arbeit der beteiligten Behörden kommt und damit eine zeitliche Lücke bei der Durchsetzung eines wirksamen Verbraucherschutzes entsteht?
Wurden nach Ansicht der Bundesregierung die Personalvertretungen an den bisherigen Personalmaßnahmen (z. B. Abordnungen) in angemessener Weise beteiligt, und wenn ja, wann und wie ist dies geschehen?