Zustand und Entwicklung der Renten aus den berufsständischen Rentenversicherungen der Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten und Steuerberater (G-SIG: 16010534)
Höchst- und Durchschnittsruhestandsbezüge in den berufsständischen Versorgungssystemen für freie Berufe seit 1996, Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsbeziehern, finanzielle Reserve, Zuschüsse des Bundes
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Zustand und Entwicklung der Renten aus den berufsständischen Rentenversicherungen der Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten und Steuerberater
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Inge Höger-Neuling, Karin Binder, Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Deutschland besteht neben der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Arbeiter, Angestellte und Bergleute versichert sind, sowie den gesonderten Systemen für Landwirte und Beamte eine Reihe von berufsständischen Versorgungssystemen für freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten und Steuerberater. Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und ähnlichen Berichten werden keine Aussagen über Zustand und Entwicklung dieser Systeme gemacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
1
Welche Höchst- und Durchschnittsruhestandsbezüge (aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost/West) entstehen in den genannten Systemen?
2
Wie haben sich die Höchst- und Durchschnittsruhestandsbezüge in den genannten Systemen seit 1996 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost/West)?
3
Wie hat sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Beziehern von Ruhestandsbezügen in den genannten Systemen über die letzten zehn Jahre entwickelt?
4
Wie ist es in den genannten Systemen um die finanziellen Reserven (Schwankungsreserve o. Ä.) bestellt?
5
Welche Zuzahlungen des Bundes beispielsweise zum Ausgleich sog. versicherungsfremder Leistungen erhalten diese Systeme?
Deutscher BundestagDrucksache 16/147112. 05. 2006
Antwort der Bundesregierung
Zustand und Entwicklung der Renten aus den berufsständischen Rentenversicherungen der Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten und Steuerberater
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland besteht neben der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Arbeiter, Angestellte und Bergleute versichert sind, sowie den gesonderten Systemen für Landwirte und Beamte eine Reihe von berufsständischen Versorgungssystemen für freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten und Steuerberater. Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und ähnlichen Berichten werden keine Aussagen über Zustand und Entwicklung dieser Systeme gemacht.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondersysteme, die die Pflichtversorgung der Angehörigen kammerfähiger freier Berufe für den Fall des Alters, der Invalidität und des Todes gewährleisten. Sie sind als eigenständiges Regelungssystem der Alterssicherung auf landesgesetzlicher Grundlage für die Angehörigen der verkammerten Berufe unter Einschluss der angestellten Freiberufler organisiert. Das bedeutet, dass jedes Land über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Errichtung berufsständischer Versorgungseinrichtungen entschieden und dabei z. B. den Umfang des erfassten Personenkreises, das Mitgliedschaftsrecht, das Finanzierungssystem sowie den Leistungskatalog festgelegt hat. Die Ausführung dieser Landesgesetze ist Einrichtungen des Landes bzw. Selbstverwaltungskörperschaften übertragen worden, die von Aufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt werden.
Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen haben ihre Finanzierung ohne die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundesmitteln sicherzustellen. Das bedeutet, dass sie sich voll aus Beiträgen ihrer Mitglieder und sonstigen Einnahmen finanzieren müssen. Wenn ein angemessener Leistungsumfang gewährleistet werden soll, ergeben sich entsprechend hohe Beiträge. Es ist der Selbstverwaltung des betreffenden Berufsstandes bzw. dem Landesgesetzgeber überlassen, ob und in welchem Umfang sie zusätzliche Leistungen anbieten, wie sie z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen sind. Diese müssen dann von den Mitgliedern der Versorgungseinrichtungen selbst finanziert werden.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen zurzeit 89 berufsständische Versorgungswerke für die Angehörigen der kammerfähigen Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Ingenieure). Sie sind im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder errichtet worden. 83 berufsständische Versorgungswerke haben sich in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) Köln/Berlin zusammengeschlossen. Alle nachfolgend angegebenen Zahlenangaben beziehen sich auf diese Versorgungswerke.
Die 83 in der ABV organisierten Versorgungswerke hatten 2004 686 920 anwartschaftsberechtigte Mitglieder (West: 625 067; Ost: 61 853). Von den insgesamt 686 920 Mitgliedern waren 387 826 Männer und 299 094 Frauen.
Angaben zu den Versorgungswerken finden sich deshalb nicht im Rentenversicherungsbericht, weil sie nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung sind, über die dort berichtet wird. Allerdings werden im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke bei den Einkommen berücksichtigt.
Fragen und Antworten5
1
Welche Höchst- und Durchschnittsruhestandsbezüge (aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost/West) entstehen in den genannten Systemen?
Die berufsständischen Versorgungswerke verwenden kein einheitliches Beitrags- und Leistungsrecht. Vielmehr ist das Beitrags- und Leistungsrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und zwar auch zwischen den Berufsständen. Insoweit ist eine Aussage zu erreichbaren Höchstrenten für das Gesamtsystem nicht möglich. Verfügbar sind lediglich Angaben zu der aus einem berufsständischen Versorgungswerk erreichbaren Durchschnittsrente ohne Differenzierung nach Männern und Frauen. Ende 2004 (letzte verfügbare Angabe) betrug die durchschnittliche Altersrente in der berufsständischen Versorgung 1 906 Euro (West: 1 976 Euro; Ost: 622 Euro). Für 1996 betrugen die Werte 1 765 Euro (West: 1 773 Euro; Ost: 271 Euro).
Die Renten haben sich wie folgt entwickelt: 1996 bis 1997 + 1,98 Prozent 1997 bis 1998 + 1,67 Prozent 1998 bis 1999 + 0,98 Prozent 1999 bis 2000 + 0,22 Prozent 2000 bis 2001 + 0,05 Prozent 2001 bis 2002 + 1,40 Prozent 2002 bis 2003 + 1,06 Prozent 2003 bis 2004 + 0,42 Prozent
Bei den Angaben für die neuen Länder ist zu berücksichtigen, dass die Versorgungswerke dort erst seit 1992 oder später bestehen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Versorgungswerke in ihrem Satzungsrecht die Zahlung von Beiträgen bis zum doppelten Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglichen. Von dieser Möglichkeit haben – jedenfalls in der Vergangenheit – zahlreiche Mitglieder Gebrauch gemacht.
2
Wie haben sich die Höchst- und Durchschnittsruhestandsbezüge in den genannten Systemen seit 1996 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Ost/West)?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3
Wie hat sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Beziehern von Ruhestandsbezügen in den genannten Systemen über die letzten zehn Jahre entwickelt?
Die berufsständischen Versorgungswerke leisten gegenwärtig (2004) Renten (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente) an 126 234 Personen (West: 120 732; Ost: 5 502). 1996 betrug die Zahl der Renten 80 633 (West: 79 906; Ost: 727).
Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht das Wachstum des Mitgliederbestandes der Versorgungswerke im Vergleich zum Wachstum der Rentenbezieher.
Deutlich wird, dass die Zahl der Rentner in den berufsständischen Versorgungswerken deutlich stärker wächst als die Zahl der Mitglieder. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die berufsständischen Versorgungswerke nicht nach dem Umlageverfahren, sondern nach Kapitaldeckungsprinzipien finanziert sind (siehe Frage 4).
Wie ist es in den genannten Systemen um die finanziellen Reserven (Schwankungsreserve o. Ä.) bestellt?
Die berufsständischen Versorgungswerke als kapitalbildende Alterssicherungssysteme verfügen nicht über eine Schwankungsrücklage wie die gesetzliche Rentenversicherung, sondern ähnlich wie die private Lebensversicherung über ein Sicherungsvermögen. Das Sicherungsvermögen und die daraus erwirtschafteten Zinseinnahmen dienen dazu, die zugesagten Leistungsversprechen zu erfüllen. Von 1996 bis 2004 ist das Sicherungsvermögen von 42,65 Mrd. Euro auf 89,23 Mrd. Euro angewachsen.
Das Sicherungsvermögen dient dazu, die später eingetretenen Leistungsverpflichtungen zu erfüllen. Es gleicht überdies demografische Schwankungen im Verhältnis von Mitgliedern/Rentnern aus.
5
Welche Zuzahlungen des Bundes beispielsweise zum Ausgleich sog. versicherungsfremder Leistungen erhalten diese Systeme?
Die Versorgungswerke erhalten weder vom Bund noch den Ländern Zuschüsse oder sonstige Garantien.