Hochwasserschutz – Erfahrungen und Konsequenzen aus der Flutkatastrophe im Sommer 2002
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, Cornelia Pieper, Joachim Günther (Plauen), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Flut an Elbe, Donau sowie an deren Zu- und Nebenflüssen im Sommer 2002 hat materielle Schäden in Milliardenhöhe hinterlassen. Diese betreffen Infrastrukturanlagen, Unternehmen sowie Wohngebäude und Hausrat. Ersten Schätzungen zufolge waren in Sachsen rd. 10 000 Betriebe und in Sachsen-Anhalt rund 2 000 Betriebe direkt vom Hochwasser betroffen, mithin rd. 3 Prozent des gesamten Unternehmensbestandes in den östlichen Ländern. Der Verlust an Vermögensbestandteilen führt einerseits zu Produktionsausfällen, die sich auf die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt konzentrieren und deren Höhe bislang nicht genau bekannt ist. Andererseits begründen die Ausgleichs- und Wiederaufbaumaßnahmen Aufträge für Produzenten, Händler und Dienstleister. Per saldo wird gleichwohl mit einem Gesamtschaden von etwa 1 Mrd. Euro gerechnet. Zur Beseitigung der Flutschäden sind von der Bevölkerung Millionenbeträge gespendet worden. Ferner wurden von europäischer und nationaler Ebene umfangreiche Hilfsmaßnahmen beschlossen. Einschließlich der durch Umschichtungen und Minderausgaben mobilisierten Gelder belaufen sich die aus öffentlichen Quellen zusätzlich bereitgestellten Mittel auf eine Höhe von rd. 7,8 Mrd. Euro, die überwiegend nach dem „Flutopferhilfegesetz“, mithin über Steuern finanziert werden, und zwar durch eine Verschiebung der für das Jahr 2003 geplanten Stufe der Steuerreform und durch eine Erhöhung der Körperschaftsteuer.
Allein finanzielle Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend. Auch angesichts der bitteren Erfahrungen aus Hochwasserereignissen der jüngeren Vergangenheit hatte die FDP frühzeitig darauf hingewiesen, dass auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Ländern und auf internationaler Ebene koordinierte Maßnahmen der Flussanrainer für einen wirksam vorbeugenden und verbesserten Hochwasserschutz erforderlich sind. Die FDP hatte deshalb u. a. die Einberufung einer internationalen Hochwasserkonferenz gefordert. Die Bundesregierung hat während der vergangenen Legislaturperiode demgegenüber vergleichsweise wenig unternommen, um beispielsweise durch eine wirksamere Koordination der Aktivitäten auf Länderebene durchgreifende Verbesserungen für den Hochwasserschutz zu erzielen. Als Ergebnis einer zur jüngsten Hochwasserkatastrophe eilig einberufenen Sonderkonferenz der Umweltminister von Bund und Elbe-Ländern wurde zwar eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die zur Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes bestimmt sind. Auch haben sich im September 2002 die beteiligten Bundesressorts auf ein 5-Punkte-Programm zur Verbesserung des Hochwasserschutzes verständigt. Über dessen Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen sowie den beteiligten und betroffenen Nachbarländern ist bislang gleichwohl wenig bekannt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerfinanzierung eine Verringerung privater Einkommen bedeutet. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung der Gestaltung der Mittelverwendung, zumal die Äußerung des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, wonach niemand durch die Flutkatastrophe in wirtschaftlicher Hinsicht im nachhinein schlechter gestellt sein sollte als zuvor, bei den Betroffenen besonders hohe Erwartungen geweckt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
In welchem Umfang sind in den von der Hochwasserkatastrophe 2002 betroffenen Regionen beschädigte bzw. zerstörte Straßen- und Schienenwege zwischenzeitlich wieder hergestellt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Regionen, in denen damit noch gar nicht begonnen wurde, und wenn ja, welche Ursachen sind dafür maßgeblich?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob inzwischen in allen Orten die beschädigten oder zerstörten Wasser-, Gas- oder anderen Leitungen wieder hergestellt worden sind, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse?
Auf welche Weise soll der Wiederaufbau speziell dieser Infrastruktureinrichtungen finanziert werden?
Welche konkreten Fortschritte wurden bei der Realisierung des so genannten 5-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes bisher erzielt?
In welcher konkreten Form wurden und werden die Inhalte des von der Umweltministerkonferenz 1995 beschlossenen Strategiepapiers „Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz – Ursachen und Konsequenzen“ weiterentwickelt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, der auf der 59. Umweltministerkonferenz am 7./8. November 2002 in Frankfurt (Oder) vorgetragenen Bitte der Länder zu entsprechen, im Rahmen eines Finanzierungskonzeptes für die länderübergreifenden Hochwasserschutzaktionspläne ein Förderkonzept mit erhöhten Bundes- und Landesmitteln für die Umsetzung zu entwickeln und mit den betroffenen Fachministerkonferenzen abzustimmen, und wenn ja, in welcher konkreten Form und mit welchen konkreten Zielvorstellungen soll dies geschehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Protokollnotiz des Freistaates Bayern zu dem auf der 59. Umweltministerkonferenz am 7./8. November 2002 in Frankfurt (Oder) gefassten Beschluss „Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes“, wonach der im 5-Punkte-Programm der Bundesregierung angesprochene Staustufenausbau an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen eine bilaterale Angelegenheit zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern sei und eine Entscheidung darüber noch nicht getroffen sei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Protokollnotiz der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt zu dem genannten Beschluss, wonach bestimmte Inhalte des 5-Punkte-Programms der Bundesregierung angesichts der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inhaltlich überholt sei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Protokollnotiz der Länder Hamburg und Sachsen zu dem genannten Beschluss, wonach die im 5-Punkte-Programm der Bundesregierung angesprochenen Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe weiterhin im Interesse des umweltverträglichen Verkehrsträgers Binnenschifffahrt erforderlich sein werden?
Sind die eingangs genannten näherungsweisen Angaben zu Art und Umfang der entstandenen Schäden sowie ihrer regionalen Verteilung zutreffend und welche ergänzenden und näheren Informationen liegen der Bundesregierung inzwischen dazu vor?
In genau welcher Höhe wurden Bundesmittel an welche Stellen und zugunsten welcher Länder sowie innerhalb der Länder für welche Zielgruppen bisher zur Verfügung gestellt?
Zu welchem Anteil wurden die bisher zur Verfügung gestellten Mittel bisher von welchen Stellen abgerufen?
Welche konkreten Einrichtungen sind in welchen Ländern mit der Verwaltung und Verteilung der Hilfsgelder an die Betroffenen in jeweils welcher finanziellen Größenordnung betraut und zu welchem Anteil sind die Mittel jeweils an die Geschädigten ausbezahlt und bis wann soll die Auszahlung der Mittel abgeschlossen sein?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auszahlung und auf welche Weise wird sichergestellt, dass individuell empfangene Entschädigungen den tatsächlich erlittenen Schaden zumindest nicht wesentlich übersteigen?
Trifft es zu, dass bestimmte Kommunen und andere Verwalter von Spendenkonten die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung an die Betroffenen auszahlen, und wenn ja, um welche Fälle handelt es sich dabei im Einzelnen und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem entgegenzuwirken?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Hilfsgelder für Zwecke verwendet wurden, die nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der aktuellen Flutkatastrophe stehen, und wenn ja, um welche konkreten Fälle es sich dabei handelt und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus auch mit Blick auf künftige Entschädigungssituationen zu ziehen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Ermittlungsverfahren wegen Zweckentfremdung und Missbrauch von Spendengeldern oder öffentlichen Zuwendungen eingeleitet wurden, und wenn ja, um welche konkreten Fälle es sich dabei im Einzelnen handelt?
Werden zweckentfremdet oder missbräuchlich erlangte Gelder zurückgefordert und was geschieht mit nicht abgerufenen Mitteln sowie daraus erlangten Zinserträgen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, nach dem Vorbild beispielsweise des Freistaates Sachsen einen (konsolidierten) Zwischenbericht zum Wiederaufbau in den betroffenen Regionen vorzulegen, und wenn ja, bis wann soll ein solcher Bericht vorgelegt werden?
Sollen aus den Mitteln des Bund-Länder-Programms auch mittelbare Flutschäden wie Verdienstausfälle ausgeglichen werden und sollen auch Schäden berücksichtigt werden, welche durch Starkregen in der Zeit der Flut entstanden sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Regionen von den zuständigen Stellen hochwassergefährdete Gebiete zur Bebauung mit welcher Begründung und zu jeweils welchen Konditionen zur Verfügung gestellt wurden?
Sollen aus den Mitteln des Bund-Länder-Programms auch Hilfen zur Umsiedlung Betroffener finanziert werden, wenn Immobilien aufgrund einer fortlaufenden Hochwassergefährdung am ursprünglichen Standort nicht wieder errichtet werden sollen?
Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, dass Gebäude an derart ungeeigneten Standorten wieder errichtet bzw. weiterhin genutzt werden, und wie wird die Bundesregierung sich im erneuten Schadensfall verhalten?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte zutreffend, wonach die Hochwasserschäden in bestimmten Gebieten weit geringer ausgefallen seien als ursprünglich erwartet, und trifft es zu, dass betroffene Unternehmen von Verwaltungsseite explizit aufgefordert worden sind, ohne „falsche Bescheidenheit“ geeignete Anträge zu stellen, welche der regionalen Wirtschaftskraft förderlich seien?
Wenn ja, auf konkret welche Gebiete trifft dies zu, wie bewertet die Bundesregierung solche Sachverhalte gegebenenfalls und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus – auch mit Blick auf die Steuerfinanzierung – ab?
Gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die Artikel 30 und 70 GG, wonach der Bund lediglich für den „ergänzenden Katastrophenschutz“ zuständig ist, gesetzliche Änderungen zu initiieren, und wenn ja, in welche Richtung sollen diese Aktivitäten zielen?
Verfügen die hochwassergefährdeten Regionen inzwischen über ein überregionales bzw. länderübergreifendes Hochwasserschutzprogramm, und wenn ja, wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und angrenzenden Staaten aus?