Gemeinschaftskonzept für die nukleare Sicherheit in der EU
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 6. November 2002 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung und zwei Entwürfe für Richtlinienvorschläge über die nukleare Sicherheit und Entsorgung radioaktiven Abfalls sowie einen Entwurf für einen Beschluss über ein Abkommen zwischen Euratom und der Russischen Föderation über den Handel mit Kernmaterialien verabschiedet.
Die Vorschläge beinhalten den Entwurf eines umfassenden Gemeinschaftskonzepts für die nukleare Sicherheit und die Versorgungssicherheit der Europäischen Union mit dem Ziel, erstmalig gemeinsame Normen und Kontrollmechanismen zu schaffen, die gewährleisten sollen, dass auf dem gesamten Gebiet der EU die gleichen rechtsverbindlichen Sicherheitskriterien angewendet werden.
Das geplante Abkommen zwischen Euratom und der Russischen Föderation betrifft den Handel mit Kernmaterialien und soll der Verbesserung der Versorgungssicherheit dienen, insbesondere vor dem Hintergrund der Erweiterung der EU und damit der wachsenden Anzahl von Kernkraftwerken.
Die Richtlinienvorschläge betreffen Pflichten und Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen sowie Prinzipien für die Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Der Richtlinienentwurf über radioaktive Abfälle soll dabei nach Angaben der Kommission dazu beitragen, die Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle binnen angemessener Frist klar und transparent zu beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wurde die Bundesregierung vor Verabschiedung dieser Vorschläge an deren Entstehungsprozess beteiligt, und wenn ja, in welcher Weise?
Hält die Bundesregierung die vorgeschlagenen Regelungen für mit der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten für vereinbar und wie begründet sie ihre Auffassung?
Erachtet die Bundesregierung europaweinheitliche Regelungen in diesem Bereich für sinnvoll und wie begründet sie ihre Haltung?
Welchen wesentlichen Inhalt hat der Entwurf des Richtlinienvorschlags über die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?
Trifft es zu, dass der Richtlinienentwurf im Vergleich zu deutschen Standards wesentlich geringere Anforderungen formuliert, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorgaben des Richtlinienentwurfs im Vergleich zu den geltenden Sicherheitsstandards in anderen Mitgliedstaaten der EU?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorgaben des Richtlinienentwurfs im Vergleich zu den geltenden Sicherheitsstandards in zukünftigen Mitgliedstaaten der EU?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass europaweit der höchstmögliche Sicherheitsstandard eingeführt werden sollte, und wenn ja, in welcher konkreten Form will sie – insbesondere auch im Hinblick auf die Osterweiterung der EU – darauf hinwirken?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss, den sie auf die Ausgestaltung des künftigen europäischen Sicherheitsstandard nehmen kann vor dem Hintergrund, dass der so genannte Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland derzeit zu einem Verlust an sicherheitstechnischer Kompetenz in Deutschland führt?
Welchen wesentlichen Inhalt haben die geplanten Regelungen über die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Trifft es zu, dass die Wahl der Lagerstätten für radioaktive Abfälle bis spätestens 2008 getroffen (hochradioaktive Abfälle) und das Endlager bis spätestens 2018 (hochradioaktive Abfälle) bzw. 2013 (schwach radioaktive Abfälle) betriebsfähig gemacht werden soll?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten für eine intensive und gründliche Prüfung der in Betracht kommenden Lagerstätten angesichts des vorgesehenen Zeitrahmens?
Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Regelungen über die Entsorgung des radioaktiven Abfalls – getrennte Lagerung von schwach und hoch radioaktiven Abfällen – vor dem Hintergrund, dass nach dem Willen der Bundesregierung in Deutschland ein einziges Endlager für alle Arten radioaktiven Abfalls gefunden werden und erst ca. 2030 in Betrieb gehen soll?
Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung denkbar, dass es in Europa Endlagerstätten geben wird, die von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam genutzt werden könnten, und wenn ja, was bedeutet dies für mögliche Transportwege des radioaktiven Abfalls?
Welchen wesentlichen Inhalt hat der Beschlussentwurf, der die Kommission ermächtigen soll, ein Abkommen zwischen Euratom und der Russischen Föderation über den Handel mit Kernmaterialien auszuhandeln, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Entwurf?
In welcher Form und mit welcher inhaltlichen Zielsetzung will sich die Bundesregierung an den weiteren Beratungen beteiligen?