[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Februar 2003
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 15/415
15. Wahlperiode 10. 02. 2003
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Wolfgang
Schäuble, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/306 –
Anpassung des Zivil- und Katastrophenschutzes an die realen Bedrohungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der 11. September 2001 und die Hochwasserkatastrophe im Südosten
Deutschlands haben auf unterschiedliche Weise gezeigt, dass wir dem Zivil- und
Katastrophenschutz in unserem Land wieder einen neuen Stellenwert zumessen
müssen. Nach dem Fall der Mauer und dem Ende des Kalten Krieges war die
Bedeutung des Zivilschutzes in den Hintergrund getreten. Nun müssen wir
erneut verstärkte Anstrengungen unternehmen, um Vorsorge zu treffen,
Schutzmaßnahmen zu ergreifen und der Bevölkerung im Ernstfall wirksam helfen zu
können. Die Terrorangriffe auf die Vereinigten Staaten von Amerika haben aber
auch zu der Erkenntnis geführt, dass unser zweigeteiltes nationales
Notfallvorsorgesystem auf Vorgaben fußt, die in dieser Trennschärfe nicht mehr gegeben
sind: auf der einen Seite der drohende militärische Angriff als Grundlage für
die Zivilschutzaufgabe des Bundes auf der anderen Seite die von Menschen
verursachte oder auf natürlicher Ursache beruhende Katastrophe in der
Zuständigkeit der Länder und Gemeinden.
Erforderlich, vielfach angemahnt, aber immer noch nicht umgesetzt sind u. a.
ein verändertes strategisches Vorgehen, ein gemeinsames Gefahren-
Management von Bund und Ländern sowie eine stärkere Bündelung der
Einsatzpotenziale aller Verwaltungsebenen. Die Schaffung einer Koordinierungsstelle im
Bundesministerium des Innern (BMI) reicht in diesem Zusammenhang nicht
aus. Unverzichtbar sind eine stärkere Vernetzung der Informationssysteme,
neue intelligente Warnsysteme und eine verbesserte Selbsthilfefähigkeit der
Bevölkerung.
Die Kräfte für die Innere und Äußere Sicherheit müssen wegen der neuen
Risiken im Rahmen eines neu zu schaffenden Gesamtverteidigungskonzeptes
besser als bisher miteinander verzahnt werden. Die zivil-militärische
Zusammenarbeit ist bis auf die Ebene der Bezirke wieder zu verstärken. Ziel muss
dabei sein, dass die Bundeswehr in besonderen Gefährdungslagen im Rahmen
ihrer spezifischen Fähigkeiten ergänzend zu Polizei, Bundesgrenzschutz
(BGS), Feuerwehren, Technischem Hilfswerk (THW) usw. eingesetzt werden
kann. Dabei darf die Bundeswehr nicht zum bloßen Lückenbüßer für Personal-
und Ausrüstungsmängel der grundsätzlich zuständigen Kräfte der Inneren
Sicherheit werden. Hierfür sind klare Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
zu schaffen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren ist eine der wichtigsten
Aufgaben eines modernen Staates. Die Vorhaltungen der Kommunen, Länder
und des Bundes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, die
bestehenden Katastrophenschutzregelungen der Länder, die Regelungen zur
Amtshilfe des Technischen Hilfswerks (THW), der Bundeswehr und des
Bundesgrenzschutzes (BGS) zur Unterstützung der Länder bei besonders schweren
Unglücksfällen gewährleisten in Deutschland ein funktionierendes System zur
Bewältigung auch großer Schadenereignisse. 27 000 hauptamtliche und 1,3
Millionen ehrenamtliche Feuerwehrleute, 60 000 Helferinnen und Helfer der
Bundesanstalt THW und mehr als 500 000 zumeist ehrenamtliche Angehörige
der privaten Hilfsorganisationen bilden ein hoch qualifiziertes
Hilfeleistungssystem, um das uns viele andere Länder beneiden.
Vom Bundesministerium des Innern (BMI) sind schon lange vor dem 11.
September 2001 Überlegungen zur Neuordnung/Stärkung des Zivil- und
Katastrophenschutzes vor allem in außergewöhnlichen Gefahrenlagen angestellt
worden. Diese Vorsorge hat dem Bundesminister des Innern nach den Attentaten
und auch nach der Flutkatastrophe 2002 rasch die Möglichkeit eröffnet, bereits
vorbereitete Schritte umzusetzen und dabei auch neue konzeptionelle Wege zu
gehen.
Seit den Ereignissen des 11. September 2001 und nach der Flutkatastrophe an
Elbe, Donau und Mulde wurde grundsätzlich gefragt, ob die
Rahmenbedingungen unseres zweigeteilten nationalen Katastrophenvorsorgesystems noch
stimmen. Die Bundesregierung hat diese Ereignisse zum Anlass genommen, um
eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland zu erarbeiten.
Erste Ansatzpunkte, wie im Rahmen des Grundgesetzes bei Großschadenslagen
Information, Koordination und der nationale Einsatz von Hilfskräften und
Gerät verbessert werden können, enthielt die Vereinbarung der Länder mit dem
Bund auf der Innenministerkonferenz (IMK) am 5./6. Juni 2002. Stand dieser
Beschluss noch deutlich im Zeichen der terroristischen Bedrohung, so ist die
Richtigkeit des Neukonzepts generell für Großschadenslagen bei der
Bilanzierung auf der IMK am 5./6. Dezember 2002 bestätigt worden. Die IMK hat den
zuständigen Facharbeitskreis V beauftragt, im Lichte der Auswertung des
Hochwassers im Sommer 2002 zu prüfen, in welcher Weise der Bund bei
großflächigen Gefahrenlagen das Krisenmanagement der Länder stärker
unterstützen kann. Dazu braucht man keine neuen Zuständigkeiten, es geht um
partnerschaftliches Zusammenwirken über föderale Grenzen hinweg.
Zur zivil-militärischen Zusammenarbeit:
Die Träger der zivil-militärischen Zusammenarbeit im Inland sind seitens der
Bundeswehr die territorialen Kommunalbehörden, hier vor allem die
Wehrbereichskommandos und die Verteidigungsbezirkskommandos (VBK). Die
Zusammenarbeit mit dem zivilen Gesundheitswesen wird durch die
Sanitätskommandos wahrgenommen.
Die VBK werden auch künftig die zivil-militärische Zusammenarbeit auf
Regierungsbezirks- und Kreisebene wahrnehmen. Aufgrund der geringer
gewordenen Stationierungsdichte im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr, der
damit einhergehenden geringeren Anzahl verfügbarer „Beauftragter der
Streitkräfte für Regionale Aufgaben“ (BeaRegA; in der Regel Kommandeure von
Verbänden des Heeres, der Luftwaffe, der Marine, des Zentralen
Sanitätsdienstes der Bundeswehr und der Streitkräftebasis) werden die VBK mit ihren
Verbindungskommandos zu den Kreisen/kreisfreien Städten eine Schlüsselrolle bei
der zivil-militärischen Zusammenarbeit einnehmen. Trotz angespannter
Ressourcenlage wird die Bundeswehr eine Präsenz der Streitkräfte in der Fläche
sicherstellen.
Die Verzahnung der Kräfte der Inneren und Äußeren Sicherheit, im Sinne einer
optimalen Zusammenarbeit und Ressourcennutzung der betroffenen
Exekutivorgane, ist grundsätzlich anzustreben. Eine Verzahnung darf jedoch nicht die
verfassungsrechtlich vorgegebenen Zuständigkeiten zwischen Bund und
Ländern sowie die Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen Ressorts
verwischen.
Die Grenzen eines Einsatzes der Streitkräfte im Innern sind rechtlich durch
Artikel 87a und Artikel 35 Grundgesetz (GG) vorgegeben. Nach Artikel 87a
Abs. 1 und 2 GG stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung gegen eine
äußere Bedrohung auf. Gemäß Artikel 87a Abs. 2 GG dürfen Streitkräfte außer
zur Verteidigung im Innern nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz dies
ausdrücklich zulässt. Einsätze der Streitkräfte im Bereich des Zivil- und
Katastrophenschutzes können – bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen –
subsidiär zur Unterstützung der hierfür verantwortlichen zivilen Stellen
erfolgen.
Die Bundeswehr hält ihre Kräfte und Mittel für den Verteidigungsauftrag
gemäß Artikel 87a GG bereit. Die Personalausstattung, die Ausbildung und
Ausrüstung sind auf diesen militärischen Auftrag ausgerichtet. Gleichwohl verfügt
ein Teil der Streitkräfte über Fähigkeiten, die auch für den Zivil- und
Katastrophenschutz von besonderem Nutzen sein können. Die Bundeswehr stellt diese
Fähigkeiten – wie bisher – auf Anforderung im Rahmen freier Kapazitäten und
unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben auch zivilen Stellen zur Verfügung.
Die Eignung und der Wille der Bundeswehr zur Hilfeleistung bei Katastrophen
wurden zuletzt beim Hochwassereinsatz des Spätsommers 2002 eindrucksvoll
unter Beweis gestellt.
1. Was hat die Bundesregierung, nachdem die Innenministerkonferenz (IMK)
bereits am 6. Juni 2002 das Konzept „Neue Strategie zum Schutze der
Bevölkerung in Deutschland“ des zuständigen IMK-Arbeitskreises
zustimmend zur Kenntnis genommen hat, zur grundlegenden Neuordnung des
Zivil- und Katastrophenschutzes veranlasst?
2. Was hat die Bundesregierung unternommen, um tradierte
Zuständigkeitsbarrieren angesichts neuer Bedrohungsszenarien und außergewöhnlicher
Gefahren- und Schadenslagen zu überwinden?
Die IMK hat auf Initiative des Bundesministers des Innern Anfang Juni 2002
das Konzept „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“
verabschiedet. „Philosophie“ dieser neuen Rahmenkonzeption ist die
gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche Gefahren-
und Schadenlagen. Gefordert wird – unter Beachtung und Beibehaltung der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung – ein verändertes strategisches
Denken und vor allem ein gemeinsames Krisenmanagement durch Bund und
Länder im Sinne eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens über föderale
Grenzen hinweg. Auf ihrer Sitzung am 6. Dezember 2002 hat die IMK den
Bericht des AK V vom 28. Oktober 2002 zur Umsetzung der „Neuen Strategie“
zur Kenntnis genommen. Auf diesen Bericht wird verwiesen.
Mit der neuen Strategie sollen
– die Hilfspotenziale des Bundes und die der Länder besser miteinander
verzahnt werden sowie
– vor allem neue Koordinierungsinstrumente für ein effektiveres
Zusammenwirken des Bundes und der Länder insbesondere im Bereich des
Informationsmanagements entwickelt werden, damit die Gefahrenabwehr auch auf
neue, außergewöhnliche Bedrohungen angemessen reagieren kann.
Kernpunkt des neuen Rahmenkonzepts ist die Entwicklung eines
Stufensystems für die Gefahrenabwehr. Ausgehend von der potentiellen Gefährdung und
der Bevölkerungsdichte sollen Risikokategorien gebildet werden, an denen sich
je unterschiedliche Versorgungsstufen ausrichten. In diesem Zusammenhang
wird der Bund im Frühjahr 2003 eine Problemdefinitionsstudie der Akademie
für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz zu „Risiken in
Deutschland“ vorlegen, die eine Prüfung durch die Länder unterstützen soll, wo
lokale, regionale und landesweite Gefahren- und Risikoanalysen sowie
Schutzzielbestimmungen nötig oder fortzuschreiben sind. Auf der Grundlage dieser
lokalen, regionalen und landesweiten Gefahren- und Risikoanalysen kann und
muss dann das von der IMK beschlossene Stufenkonzept entwickelt werden.
Im Vorgriff darauf hat jetzt das BMI den Entwurf einer „Strategischen
Neukonzeption der ergänzenden technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes im
Zivilschutz“ vorgelegt, der zz. mit den Ländern und den Hilfsorganisationen
abgestimmt wird. Die strategische Neuordnung der ergänzenden technischen
Ausstattung orientiert sich an der im IMK-Beschluss vom Juni 2002
grundgelegten ganzheitlichen Betrachtung. Dies bedeutet insbesondere, dass
ausschließlich die sachgerechte Bewältigung der Gefahrenabwehr – und zwar
unabhängig von der Ursache – im Vordergrund steht. Einsatzmittel zur
Gefahrenabwehr, die von den privaten Trägerorganisationen, Kommunen oder
Ländern bereitgestellt werden, dienen gleichermaßen der sachgerechten
Gefahrenabwehr, wie umgekehrt die ergänzende Ausstattung aus Bundesmitteln auch
in der täglichen Gefahrenabwehr, bei Großschadenfällen oder Katastrophen
verwendet werden können. Die technische Neukonzeption stellt darauf ab, dass
sich die Fahrzeuge und Geräte effektiv in die Ausstattung der Kommunen und
Länder für die tägliche Gefahrenabwehr integrieren. Damit wird gewährleistet,
dass entsprechend dem gesetzlichen Auftrag eine quantitative und qualitative
Ergänzung unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen zur Abwehr
national bedeutsamer Gefahren realisiert wird.
Mit dem Neukonzept der ergänzenden technischen Ausstattung des
Katastrophenschutzes im Zivilschutz wird die erste Zielsetzung der „Neuen Strategie“
erfüllt, die Hilfspotenziale des Bundes und die der Länder besser als bisher
miteinander zu verzahnen. Die zweite Zielsetzung der „Neuen Strategie“ betrifft
die Entwicklung neuer Koordinierungsinstrumentarien für ein besseres
Zusammenwirken des Bundes und der Länder vor allem im Bereich des
Informationsmanagements.
In Umsetzung dieser Zielvorgabe hat der Bund u. a. – einer Anregung von
Länderseite folgend – das gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und
Ländern (GMLZ) in der Zentralstelle für Zivilschutz aufgebaut. Das GMLZ ist
seit dem Herbst 2002 einsatzfähig. Die Vernetzung der Informationssysteme
von Bund und Ländern im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes erfolgt
über das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS). Der Prototyp
für diese datenmäßige Plattform des gemeinsamen Gefahren-Managements des
Bundes und der Länder bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen ist seit Mitte
Dezember 2002 verfügbar, er wird derzeit in der Zentralstelle für Zivilschutz
erprobt. Das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem wurde übrigens
schon vor dem 11. September 2001 konzipiert. Das Gleiche gilt für das
satellitengestützte Warnsystem, das bereits knapp 4 Wochen nach den Anschlägen in
den USA in Betrieb genommen werden konnte. Die Bundesregierung bietet an,
dieses für den Zivilschutzfall vorgehaltene Kommunikationssystem auch für
amtliche Gefahrendurchsagen zur Warnung der Bevölkerung vor Natur- und
technischen Katastrophen einzusetzen. Dazu sind jetzt die Lagezentren der
Innenministerien der Länder mit entsprechenden Sendesystemen ausgestattet
worden, die sie ebenfalls in die Lage versetzen, schnell amtliche
Gefahrendurchsagen an die Landesrundfunkanstalten und die privaten Rundfunkanbieter
weiterzugeben.
Die Bundesregierung ist im Lichte der Anschläge des 11. September 2001
sowie der Erfahrungen während des Hochwassers 2002 bereit, ihre
Dienstleistungsangebote im Bereich der Koordination und Information auf dem Gebiet
des Zivil- und Katastrophenschutzes noch einmal zu erweitern. Diese
Dienstleistungsangebote sollen im neuen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe zentral vorgehalten und gebündelt werden.
3. Inwieweit hat die Bundesregierung zwischenzeitlich einen umfassenden
Gesamtplan zur Katastrophenvorbeugung, -abwehr und -bekämpfung
entwickelt und was sind dessen Eckpunkte?
Nach der Zuständigkeitszuweisung des Grundgesetzes gehört der
Katastrophenschutz in die Kompetenz der Länder. Der Bund hat daher schon von
Verfassungs wegen keine Befugnis, einen Gesamtplan im Hinblick auf
Katastrophenvorbeugung, -abwehr oder -bekämpfung zu entwickeln.
Wie bereits zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, hat jedoch die IMK die
Umsetzung der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“
beschlossen. Dazu sollen Risikokategorien gebildet werden. Die weiteren
Maßnahmen hängen vom Vorliegen der in Arbeit befindlichen
Problemdefinitionsstudie der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz
ab. Der Bund bietet allerdings bereits jetzt Koordinierungsinstrumentarien für
die Bewältigung großflächiger Gefahren- und Schadenslagen an, zu denen das
gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern, das deutsche
Notfallvorsorge-Informationssystem und die Warnzentrale gehören. Weitere
Einzelheiten werden in den Antworten zu den folgenden Fragen 4 und 5
ausgeführt.
4. Was wurde zur Verbesserung der Kommunikations- und
Kommandostrukturen im Katastrophenfall veranlasst?
5. Inwieweit wurde ein integriertes Führungs- und Koordinationssystem für
überregional eingesetzte Hilfskräfte für verschiedene Stationen in
großflächigen Einsatzräumen entwickelt?
Die Verständigung über gemeinsame Führungs- und Kommandostrukturen im
Katastrophenfall, für die die Länder zuständig sind, ist auch ein Anliegen des
Bundes. Der Bund unterstützt deshalb die Initiative der Ständigen Konferenz
für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK), zu deren
Mitgliedern neben dem Bund Organisationen, Institutionen und private Vereinigungen,
die Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz wahrnehmen, gehören, zur
Einführung der organisationsübergreifenden Dienstvorschrift (DV 100) der
Feuerwehr als gemeinsamer Führungsvorschrift. Die Hilfsorganisationen haben
die Vorschrift bereits weitestgehend organisationsspezifisch angepasst und
übernommen. Die Länder prüfen derzeit die Umsetzung in entsprechende
landesrechtliche Vorschriften.
6. Was wurde zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Führungskräfte
unternommen?
Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz
(AKNZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler wird zu einem Kompetenzzentrum für das
Bund-Länder-Krisenmanagement, zu einem Forum für wissenschaftlichen
Austausch sowie zu einer Begegnungsstätte bzw. Ideen-Börse für Experten aus
dem In- und Ausland ausgebaut. Das Ausbildungs- und Übungsangebot wird
weiter aufgestockt. Besonderer Schwerpunkt der Ausbildungs- und
Übungsangebote ist die Abwehr bzw. Bekämpfung von B- und C-Gefahren. Die
Nachfrage – gerade auch aus den Ländern – nach Schulung in Führungs- und
Leitungsaufgaben hat seit den Anschlägen des 11. September 2001 deutlich
zugenommen. Verstärkt wird das Seminarangebot insbesondere für:
– Krisenstäbe der Kreis-/Stadtverwaltungen, Regierungspräsidien und
Landesregierungen,
– Planspiele zum Üben des Zusammenwirkens der verschiedenen
Verwaltungsebenen und Fachbehörden (Land, Regierungspräsident, Kreis etc.),
– Planübungen für die Technischen Einsatzleitungen zur Optimierung der
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfsorganisationen,
– zivil-/militärische-/polizeiliche Zusammenarbeit bei Katastrophen und
Krisen,
– Durchführung von Veranstaltungen für kommunale Mandatsträger zur
Sensibilisierung für die Thematik der zivilen Sicherheitsvorsorge.
In Abstimmung mit den Ländern werden nationale Krisenmanagementübungen
zum besseren Einüben der Zusammenarbeit verschiedener Verwaltungsebenen
durchgeführt. Eine erste solche Übung hat Ende November 2002 stattgefunden.
Zur weiteren Qualifizierung der Führungskräfte ist die AKNZ wesentlich an
der Gestaltung und Durchführung eines neuen Master-Studiengangs
„Katastrophenvorsorge/Katastrophenmanagement“ beteiligt, der im Wintersemester
2003 an der Universität Bonn angeboten werden soll.
7. Was hat die Bundesregierung unternommen, damit der Digitalfunk
unverzüglich bundeseinheitlich eingeführt wird?
Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefs der Staats- und
Senatskanzleien der Länder haben auf ihrer Besprechung am 21. November 2002 in Berlin
die Absicht betont, dass Bund und Länder gemeinsam und auf
bundeseinheitlicher Basis den digitalen Sprech- und Datenfunk für die Sicherheitsbehörden in
Deutschland einführen und möglichst umgehend mit der Realisierung
beginnen. Eine auf Staatssekretärsebene eingesetzte gemeinsame Arbeitsgruppe der
IMK und FMK soll alle erforderlichen Voraussetzungen für die Etatreife des
Projektes, insbesondere unter Berücksichtigung eines privaten Nutzermodells
auf der Basis der jeweiligen Nutzungsanteile, schaffen. Die Bundesregierung
wird an der Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene (BMI, Bundesministerium
der Finanzen (BMF)) teilnehmen. Ein Ergebnis soll bis zum 15. März 2003
vorliegen.
8. Inwiefern ist die Vernetzung aller notwendigen Kommunikationsebenen
(z. B. Zivilschutzstellen, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, private Sender,
Gemeinden) gewährleistet?
Die Vernetzung aller notwendigen Kommunikationsebenen ist sowohl bezogen
auf die Warnung als auch bezogen auf die Koordinierung im Falle
großflächiger Gefahrenlagen gewährleistet.
Für die Warnung betreibt die Zentralstelle für Zivilschutz in Bonn eine
Warnzentrale sowie drei Zivilschutzverbindungsstellen, die in Einrichtungen der
NATO-Luftverteidigung in Deutschland untergebracht sind.
Die Zivilschutzverbindungsstellen erfassen rund um die Uhr Gefahren, die
durch Luftangriffsmittel (Flugzeuge oder Raketen) entstehen können und
beobachten die allgemeine Gefahrenlage und die Luftlage. Bei einer bedrohlichen
Lageentwicklung fordern sie oder die Mitarbeiter der Warnzentrale in Bonn
über das satellitengestützte Warnsystem die Bevölkerung auf, ab sofort ständig
auf Radiodurchsagen zu achten, um im Falle einer Gefahr rechtzeitig gewarnt
zu werden. Zu den an das satellitengestützte Warnsystem angeschlossenen
Stellen siehe Antwort zu Frage 9.
Darüber hinaus wurden das Lagezentrum im BMI sowie die Lagenzentren der
Innenministerien der Länder vom Bund mit Empfangssystemen ausgestattet,
damit sie über veranlasste Warnmaßnahmen sofort unterrichtet werden können.
Die Weiterleitung von den Lagezentren der Länder zu den Kommunen liegt in
der Zuständigkeit der Länder, die hierfür Vorsorge getroffen haben. Die
Lagezentren der Innenministerien der Länder wurden vom Bund darüber hinaus mit
Sendeeinrichtungen ausgestattet, die es den Ländern erlauben, ihrerseits
Warnmeldungen über das satellitengestützte Warnsystem an die angeschlossenen
Medien verschicken zu können.
Der Bund bietet den Ländern im Rahmen des gemeinsamen Bund-Länder-
Krisenmanagements über das GMLZ und das deNIS ein
Kommunikationsmanagement an, das die Vernetzung aller bei großflächigen Gefahrenlagen betroffenen
Stellen und Kommunikationsebenen sicherstellt.
9. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Einzelne durch
ein flächendeckendes funktionierendes bundeseinheitliches Warnsystem
rechtzeitig über drohende Gefahren informiert werden kann?
Das von der Bundesregierung entwickelte Konzept für die Warnung der
Bevölkerung basiert auf der Nutzung verschiedener moderner und zukunftsweisender
Technologien. Wichtigste Komponente ist das satellitengestützte Warnsystem.
Es ist seit Mitte Oktober 2001 in Betrieb. Hieran angeschlossen sind neben den
Lagezentren der Innenministerien der öffentlich-rechtliche Rundfunk, private
Rundfunk- und Fernsehanbieter, Presseagenturen, Internet-Provider und
Mobilfunkbetreiber. Die Möglichkeit einer Warnung über Alarm-Funkuhren und über
das PTY 31-Signal des UKW-Rundfunks wird in Pilotprojekten untersucht.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der
Hochwasserkatastrophe wurde deutlich, dass die Weckfunktion bei der Warnung stärker
berücksichtigt werden muss. Die Möglichkeiten der ergänzenden Alarmierung über
Festnetztelefon und ein modernes Sirenensystem werden derzeit unter dem
Aspekt der technischen Realisierungsmöglichkeiten und der Kostenfolgen
untersucht.
10. Was hat die Bundesregierung zur Verbesserung der
Selbstschutzaktivitäten der Bevölkerung veranlasst?
Die Unterstützung der bürgerschaftlichen Selbsthilfe ist wesentlicher
Bestandteil der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“. Die
Bundesregierung unterstützt die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der
Bevölkerung insbesondere durch folgende Maßnahmen:
– Wiederaufnahme der Förderung der Ausbildung der Bevölkerung in erster
Hilfe mit Selbstschutzinhalten seit dem 1. Oktober 2002. Die hierfür
gemeinsam mit den Hilfsorganisationen erarbeitete Neukonzeption setzt da an,
wo im Sinne einer ebenso frühen wie nachhaltigen Sensibilisierung der
Zielgruppen die größten Erfolge zu erwarten sind: in der Schule;
– kostenlose Neuauflage der Info-Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“,
ergänzt um einen Hochwasserteil (Auflage 350 000);
– Neuauflage/Ergänzung von Selbstschutz-Merkblättern, speziell auch zum
Verhalten bei Hochwassergefahren (in Papierform wie auch elektronisch
über deNIS I).
11. Inwieweit wurde die Infrastruktur in ABC-Lagen (medizinische
Versorgung, Transport, Unterbringung) der veränderten Bedrohungslage
angepasst?
Nach aktueller Gesetzeslage besteht ein zweigeteiltes nationales
Notfallvorsorgesystem, in dem die Länder für den Katastrophenschutz und der Bund für
den Zivilschutz zuständig sind. Unabhängig von dieser Zuständigkeit sind die
Länder für die Gesundheitsvorsorge zuständig, d. h. für die medizinische
Versorgung, den Transport und die Unterbringung von betroffenen Opfern einer
eventuellen ABC-Lage. Der Bund kann hier nur beratend und koordinierend
tätig werden.
Für B-Lagen ist das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
(BMGS) zuständig. Für diesen Bereich sind seit dem 11. September 2001
zahlreiche Aktivitäten und Maßnahmen eingeleitet worden, die entweder auf enger
Kooperation zwischen Bund und Ländern basieren oder auf Grund deren den
Ländern im Bedarfsfall Informationen bzw. Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden:
Im Oktober 2001 wurde am Robert Koch-Institut (RKI) eine
Bundesinformationsstelle für biologische Kampfstoffe eingerichtet. Empfehlungen zum
Umgang mit verdächtigen Proben, Informationen für Poststellen zum Umgang mit
verdächtigen Sendungen etc. sind auf der Homepage des RKI (
www.rki.de)
einzusehen.
Unabhängig von Zuständigkeitsfragen hat der Bund mit der Beschaffung von
Pockenimpfstoff bereits Ende 2001 begonnen. Im Frühjahr 2003 werden etwa
64 Millionen Einzeldosen Impfstoff zur Verfügung stehen. Es besteht Einigkeit
zwischen Bund und Ländern, dass eine Vollbevorratung (100 Millionen
Impfstoffeinzeldosen) angestrebt werden muss. Die dafür notwendigen Schritte sind
eingeleitet worden.
Im Auftrag des BMGS hat das RKI Szenarien bezüglich Pocken, Pest,
Botulismus und Milzbrand entwickelt und an die Länder weitergegeben.
Auf Initiative des BMGS und unter Geschäftsführung des RKI wurde ein
Phasenplan für eine Strategie zur möglichen Impfung der Bevölkerung erstellt und
an die Seuchenreferenten der Länder weitergegeben.
Ebenfalls unter Geschäftsführung des RKI haben vier Bund-Länder-
Arbeitsgruppen unter Beteiligung der medizinischen Fachgesellschaften die Strategie
und Konzepte zu den Themen „Diagnostik“, „Organisation der
Schutzimpfungen“, „Behandlung Erkrankter“ und „Seuchenhygienische Maßnahmen“
erarbeitet, die im Oktober 2002 im Rahmen eines Workshops beim RKI mit den
Ländern erörtert wurden. Um eventuell notwendige Impfaktionen jederzeit in
die Wege leiten zu können, haben die Länder unabhängig von noch
verbliebenen Fachfragen zugesagt, dass auf der Basis dieser Strategien Planungen und
organisatorische Vorbereitungen – soweit noch nicht vorhanden – umgehend
getroffen werden.
Für eine frühzeitige Diagnostik von möglichen bioterroristischen
Infektionserregern sind moderne Hochsicherheitslabore (sog. L4-Labore) notwendig.
Deshalb investiert das BMGS derzeit in Neubaumaßnahmen beim Bernhard-
Nocht-Institut in Hamburg sowie am RKI in Berlin. Neben dem bereits
bestehenden L4-Labor in Marburg werden für die Bundesrepublik Deutschland
somit in absehbarer Zeit drei Hochsicherheitslabore zur Verfügung stehen.
In die Planungen zu möglichen B-Lagen integriert sind die bereits bestehenden
oder noch im Aufbau befindlichen Länder-Kompetenzzentren (Frankfurt am
Main, Leipzig, Hamburg, Berlin und München).
Zusätzlich sind für verschiedene Regionen so genannte Kompetenzzentren mit
einer 24-Stunden-Bereitschaft vorgesehen. Sie sollen Informationen zur
Behandlung eines hochinfektiösen Patienten liefern, konkrete Einzelfallberatung
und ggf. auch konsiliarische Hilfe „vor Ort“ leisten. Teilweise sind diese
Kompetenzzentren (z. B. in Frankfurt am Main und Leipzig) bereits funktionsfähig.
Weitere Zentren sind in Hamburg, Berlin und München geplant.
Das BMI hat darüber hinaus im Rahmen seiner Zuständigkeit für den
Zivilschutz zur Verstärkung der Ressourcen im Bereich Sanitätsdienst weitere 175
Krankentransportwagen für die Länder beschafft und damit die
Transportkapazität signifikant erhöht. Im Rahmen der neuen Strategie zum Schutz der
Bevölkerung in Deutschland wird derzeit in Abstimmung mit Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden ein neues Ausstattungskonzept für den Sanitätsdienst
erarbeitet, das der veränderten Bedrohungslage Rechnung tragen soll.
Die AKNZ hat ihr Ausbildungsangebot hinsichtlich der Abwehr von ABC-
Terrorismus auch für medizinisches Personal erheblich ausgeweitet. Verstärkt
werden Seminare zur Fortbildung von Ärzten in Katastrophenmedizin
durchgeführt. Anfang 2002 wurde unter Beteiligung des RKI und des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eine Seminarreihe zum B- und C-
Terrorismus veranstaltet. Den ca. 1 300 Teilnehmern aus den Bereichen Polizei,
Gesundheitsverwaltung, Feuerwehr und Rettungsdienst wurden die Grundlagen
für die B- und C-Gefahrenabwehr vermittelt.
Das BMI hat 2002 eine überarbeitete Neuauflage des Leitfadens
„Katastrophenmedizin“ in einer Auflage von 30 000 Exemplaren herausgegeben, der die
medizinischen Aspekte von ABC-Gefahren ausführlich behandelt und damit
Ärzten die erforderlichen Informationen an die Hand gibt.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass angesichts der
Ausstattung öffentlicher Schutzanlagen (Bunker) der maximale
Schutzaufenthalt z. B. in Berlin zwischen zehn Stunden und 14 Tagen schwankt?
Es gibt zwei unterschiedliche Schutzraumprogramme in Berlin:
Die moderneren sog. Mehrzweckanlagen (U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen)
verfügen über aufwendige Technik und müssen für einen Daueraufenthalt geeignet
sein.
Ältere Bunker hingegen wurden zwar für einen vorübergehenden Aufenthalt
(bis zu 10 Stunden) instand gesetzt und bieten auch einen gewissen Schutz. Sie
verfügen aber nur über eine sehr einfache Technik und können – im Gegensatz
zu den o. g. Mehrzweckanlagen – nicht unabhängig von der öffentlichen
Versorgung betrieben werden.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung das Problem, dass die Schutzanlagen
nur im drohenden Verteidigungsfall aktiviert werden dürfen, gelöst?
Es trifft zu, dass ältere Anlagen formal erst in Betrieb genommen werden dürfen,
wenn der Verteidigungsfall vorliegt. In allen Schutzräumen, die ab Januar 1988
errichtet wurden, ist aber auch der Katastrophenfall in die Vereinbarung mit den
Kommunen einbezogen worden, so dass diese Anlagen auch im
Katastrophenfall als Schutzraum genutzt werden können. Gerade seit 1988 sind zahlreiche
Anlagen errichtet worden. Da ein großer Teil der älteren Anlagen in
kommunalem Eigentum steht, dürfte die Nutzung der Anlagen in einem Katastrophenfall,
selbst wenn er nicht ausdrücklich in die Fördervereinbarung einbezogen sein
sollte, erfolgen. In den bisher nicht geregelten Fällen ist eine entsprechende
administrative Anpassung vorgesehen.
14. In welchem Zeitraum sind die Schutzanlagen in einem Katastrophenfall
oder bei einem Terrorangriff belegungsfähig?
Alle öffentlichen Schutzräume sind so ausgestattet, dass sie unmittelbar
funktionsfähig sind. Es bedarf gleichwohl eines gewissen technischen Vorlaufes,
z. B. um große Tore bei Tiefgaragen (Mehrzweckanlagen) gasdicht zu
verschließen. Hier werden von der Zentralstelle für Zivilschutz derzeit technische
Entwicklungen für eine sofortige Verschlussmöglichkeit vorangetrieben.
15. Wie ist der Schutzfaktor dieser Anlagen, insbesondere im ABC-Bereich,
zu beurteilen?
Alle öffentlichen Schutzräume verfügen über eine Luftfilteranlage, die sowohl
gegen chemische als auch gegen biologische Angriffe und gegen radioaktive
Stäube Schutz gewährt. Die Filteranlagen sind so ausgelegt, dass sie ABC-
Stoffen über viele Stunden standhalten. Aerosole und Stäube werden zu mehr als
99,99 % ausgefiltert (gleich Schutzfaktor 10 000). Gegenüber chemischen
Substanzen lässt sich ein Schutzfaktor nicht angeben, da die Stoffe über den
Zeitraum von vielen Stunden vollständig abgeschieden werden.
16. Was hat die Bundesregierung getan, um die tatsächlichen und rechtlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kräfte für die Innere und
Äußere Sicherheit wegen der neuen Risiken im Rahmen eines neu zu
schaffenden Gesamtverteidigungskonzeptes besser als bisher miteinander
verzahnt werden?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Verpflichtungen aus Artikel 35
GG eine ausreichende Grundlage für die sachgerechte Hilfe auch der
Bundeswehr bei national bedeutsamen Schadensereignissen unterhalb des
Spannungsoder Verteidigungsfalles bieten. Der Bundesminister des Innern prüft jedoch
aufgrund eines Beschlusses der Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder gemeinsam mit dem Bundesminister der Verteidigung und den
Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen, ob und wo Optimierungsmöglichkeiten
zum Einsatz der Bundeswehr bestehen, insbesondere auch hinsichtlich einer
Beschleunigung des Anforderungsverfahrens von Ressourcen.
Die formal noch gültigen Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung vom
10. Januar 1989 werden seit dem Oktober 2002 unter Federführung des BMI
und Beteiligung des BMVg überarbeitet.
17. Denkt die Bundesregierung daran, die Bundeswehr mit ihren
gewachsenen und täglich erprobten Befehlsstrukturen künftig verstärkt einzusetzen
und/oder zur Koordinierung der Hilfs- und Rettungskräfte heranzuziehen?
Die Koordinierung von Hilfs- und Rettungskräften hat durch die für
Katastrophenvorsorge und -abwehr verantwortlichen zivilen Stellen zu erfolgen. Die
Bundeswehr unterstützt dabei auf Anforderung im Rahmen freier Kapazitäten
und bringt ihre Führungsfähigkeiten ein. Befehlsstrukturen der Bundeswehr
können nur innerhalb der Streitkräfte greifen, sie sind auf zivile Hilfs- und
Rettungskräfte nicht anwendbar. Ungeachtet dessen wurden am 11. Oktober 2002
die Territorialen Kommandobehörden der Bundeswehr angewiesen, im Jahre
2003 unter weitmöglicher Einbeziehung der zivilen Behörden und der im
regionalen Verantwortungsbereich stationierten Bundeswehrdienststellen
ebenengerecht mit Schwerpunkt „Katastrophenhilfe im Inland im Frieden“ zu üben.
18. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der
Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 gezogen, um die verschiedenen Hilfsdienste
und -kräfte im Bund und in den Ländern möglichst effizient einzusetzen
und Koordinierungsprobleme weitgehend zu vermeiden?
Die Bundesregierung hat als „Service-Leistung“ angeboten, aufbauend auf den
bereits seit 1988 nach dem Kernkraftwerksunfall von Tschernobyl
geschaffenen Strukturen zur Interministeriellen Bund-/Länder-Koordinierung, die
zwischenzeitlich in der Zentralstelle für Zivilschutz eingerichtete
„Koordinierungsstelle für großflächige Gefahrenlagen“ beschleunigt auszubauen.
Unterstützende Elemente dieser Koordinierungsstelle sind insbesondere das
von Bund und Ländern getragene gemeinsame Melde- und Lagezentrum, das
insbesondere die Aufgaben eines ständig erreichbaren Meldekopfes für die
Lagezentren der Bundesressorts und Länderinnenministerien sowie für nationale
und internationale Organisationen und weitere an der Gefahrenabwehr
beteiligte Stellen als „national point of contact“ wahrnimmt, sowie das deutsche
Notfallvorsorge-Informationssystem, dem die übergreifende Verknüpfung,
Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen für das Management für
Großkatastrophen obliegt. Das GMLZ soll im Lichte der Erfahrungen der
Hochwasser an Elbe und Donau insbesondere auch für den Nachweis von
Engpass-Ressourcen sowie zur zentralen Bündelung bzw. Koordination von
Hilfsangeboten insbesondere aus dem Ausland zur Verfügung stehen. Es
handelt sich insoweit um ein „Angebot“ an die Länder zur Unterstützung von deren
Krisenmanagement. Die vorgenannten neuen Instrumente eines gemeinsamen
Bund-Länder-Krisenmanagements sind in der Übung „Netzwerk“ Ende
November 2002 an der AKNZ erstmals erprobt worden.
Die AKNZ veranstaltet gemeinsam mit dem Ausschuss für
Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des AK V der IMK
(AFKzV) und der SKK am 11./12. April 2003 einen Workshop zur Auswertung
der Erkenntnisse aus dem Augusthochwasser. Beteiligt werden neben den
Ländern die Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk, die Feuerwehren, der
Bundesgrenzschutz und die Bundeswehr.
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ISSN 0722-8333
Im Übrigen wird verwiesen auf den Beschluss der IMK vom 6. Dezember
2002, wonach der Arbeitskreis V beauftragt wird, nach Auswertung des
Hochwassergeschehens sowie nach Auswertung der vorgenannten Übung zu prüfen,
„in welcher Weise der Bund bei großflächigen Gefahrenlagen Informations-
und Koordinationsfunktionen zur Unterstützung des Krisenmanagements der
Länder verstärkt vorhalten und wahrnehmen soll“. Das Ergebnis dieser Prüfung
bleibt abzuwarten.
19. Ist der Bundesregierung der Bericht des Generals a. D. Hans-Peter von
Kirchbach zur Flutkatastrophe im Sommer 2002 bekannt, und falls ja, teilt
sie die Analyse, und welche Maßnahmen will sie zur Behebung eventuell
festgestellter Mängel bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern
ergreifen?
Der Bundesregierung ist der angesprochene Bericht der von der Sächsischen
Staatsregierung eingesetzten Unabhängigen Kommission zur Flutkatastrophe
2002 bekannt. Dieser Bericht befasst sich im Wesentlichen mit dem
Krisenmanagement des betroffenen Landes. Die Bundesregierung nimmt dazu keine
Stellung. Das BMI steht in intensivem Gesprächskontakt mit dem Vorsitzenden
der Kommission hinsichtlich einer Verbesserung der Zusammenarbeit von
Bund und Ländern in vergleichbaren Schadenslagen. Verwiesen wird in diesem
Zusammenhang im Übrigen noch einmal auf den in der Beantwortung der
Frage 18 erwähnten Prüfauftrag der IMK an deren Arbeitskreis V.]