Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6009
16. Wahlperiode 06. 07. 2007
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
5. Juli 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Grietje Bettin,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5856 –
Förderung von Auslandsaufenthalten von Schülerinnen und Schülern
der Fachoberschulen durch das EU-Bildungsprogramm Leonardo da Vinci
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fachoberschulen vermitteln nebst allgemeiner und fachtheoretischer
Bildung ebenso eine fachpraktische Ausbildung. In der Jahrgangsstufe 11 sind
16 bis 20 Zeitstunden wöchentlich (je nach Schulschwerpunkt) in einem Betrieb
in Blockform zu absolvieren. Die Schülerinnen und Schüler erlangen so
berufsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten und bekommen einen wertvollen
Einblick in die Praxis. Die an Fachoberschulen erworbene Fachhochschulreife
qualifiziert i. d. R. für ein Studium an einer Fachhochschule und für eine
Berufsausbildung.
Bisher konnten Fachoberschulen Mittel aus dem EU-Programm Leonardo da
Vinci erhalten, um Praktika im europäischen Ausland für die FOS-Schülerinnen
und -schüler durchzuführen. Mit Leonardo da Vinci wird seit vielen Jahren der
Auslandsaufenthalt von Jugendlichen und Erwachsenen im Bereich der
Beruflichen Bildung gefördert. Es können Personen in der Berufsausbildung, im
Beruf und auf Beschäftigungssuche aus Deutschland und weiteren 30 Ländern
an dem Programm teilnehmen. Personen in der beruflichen Erstausbildung, aus
Berufsbildungseinrichtungen oder Unternehmen werden während ihres
Auslandsaufenthalts (von drei bis 39 Wochen) finanziell unterstützt. Dabei sammeln
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berufsspezifische Fertigkeiten und
erlernen durch den interkulturellen Austausch wichtige Schlüsselkompetenzen für
den Beruf und zur Persönlichkeitsentwicklung. Im Rahmen der Bündelung der
EU-Bildungsprogramme ist Leonardo da Vinci nun ein Teil des neuen EU-
Programms Lebenslanges Lernen (Laufzeit 2007 bis 2013) geworden.
Es gibt Hinweise, dass mit dem Start des integrierten EU-Programms
Lebenslanges Lernen Fachoberschulen keine Zuschüsse mehr aus dem Leonardo-
Teilprogramm erhalten, um ihre Schülerinnen und Schüler bei einem
Auslandsaufenthalt zu unterstützen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der früheren Generation europäischer Bildungsprogramme (2000 bis 2006)
konnten Mobilitätsmaßnahmen von Schülern zur Ableistung eines Praktikums
im Ausland durch das Berufsbildungsprogramm Leonardo da Vinci gefördert
werden, auch wenn es sich nicht um Schüler einer berufsbildenden Schule im
engeren Sinn handelte. Zahlreiche Fachoberschulen haben diese Möglichkeit
genutzt.
Bei den Verhandlungen zur neuen Programmgeneration (2007 bis 2013) waren
sich die Mitgliedstaaten mit der EU-Kommission einig, die Zielgruppen der
einzelnen Programmbereiche klarer zu definieren, um Doppelantragstellung
und mögliche Überschneidungen insbesondere auch zwischen dem
Schulprogramm Comenius und dem Berufsbildungsprogramm Leonardo da Vinci zu
vermeiden. Allgemeinbildende Schulen und solche Bildungseinrichtungen, die
einen allgemein bildenden Abschluss verleihen, sollen künftig allein über das
Programm Comenius gefördert werden.
Fachoberschulen können sich nun innerhalb des Schulprogramms Comenius
beim Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz für
Mobilitätsmaßnahmen und Partnerschafts-Projekte bewerben.
1. Werden Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler durch das EU-
Bildungsprogramm Leonardo da Vinci weiterhin gefördert?
Wenn nein, wie wird ihr Ausschluss von der Förderung begründet?
Fachoberschülerinnen und -schüler werden im Programm für Lebenslanges
Lernen/Einzelprogramm Leonardo da Vinci nicht gefördert.
Die Förderfähigkeit von Schulen in Leonardo da Vinci richtet sich nach den
Bestimmungen des Programmbeschlusses 1720/2006/EG sowie nach der
jeweils gültigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das
Programm für Lebenslanges Lernen.
Die Teilnahmeberechtigung am Berufsbildungsprogramm Leonardo da Vinci
wurde ebenfalls klarer gefasst. Artikel 2 Abs. 10 des Programmbeschlusses
definiert den Bereich der beruflichen Bildung als „jede Form der beruflichen
Erstausbildung einschließlich der Ausbildung an beruflichen und technischen
Schulen und der Lehre, die zum Erwerb einer Berufsqualifikation beiträgt,
welche von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates, in dem diese
Qualifikation erworben wird, anerkannt wird, sowie jede Form der beruflichen
Weiterbildung, an der eine Person im Laufe ihres Arbeitslebens teilnimmt“.
Der Zugang zu Mobilitätsmaßnahmen in Leonardo da Vinci ist gemäß Artikel 24
denjenigen Personen vorbehalten, „die an beruflichen Bildungsgängen …“
teilnehmen.
Diesen Definitionen haben Bund und Länder im Rat der Bildungsminister
zugestimmt. Die Praxis in den Mitgliedstaaten kann von diesen Voraussetzungen
nicht abweichen.
2. Gehören Fachoberschülerinnen und -schüler nach Ansicht der
Bundesregierung weiterhin zur Gruppe derer, die sich in der beruflichen Erstausbildung
befinden?
Wenn nein, mit welcher Begründung, auf welcher Grundlage und von wem
wurde diese Entscheidung getroffen?
Die Frage, ob Fachoberschülerinnen und -schüler zur Gruppe derjenigen
gehören, die sich im Sinne von Artikel 2 Abs. 10 des Programmbeschlusses in der
beruflichen Erstausbildung befinden, bemisst sich nach dem von
Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament gemeinsam beschlossenen Wortlaut. Dieser
Artikel setzt eine Erstausbildung voraus, die zum Erwerb einer
Berufsqualifikation beiträgt.
Fachoberschulen führen innerhalb der Jahrgangsstufen 11 und 12 zum Fachabitur
als allgemein bildendem Schulabschluss (Fachhochschulreife), im Schulversuch
zur Erprobung der Jahrgangsstufe 13 (FOS 13) zum Abitur (fachgebundene oder
– beim Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache – allgemeine
Hochschulreife) und vermitteln eine allgemeine, fachtheoretische und
fachpraktische Bildung. Damit erfüllen sie nicht die Bedingungen von Artikel 2 bzw.
Artikel 24 des Programmbeschlusses und sind innerhalb des Einzelprogramms
Leonardo da Vinci nicht antragsberechtigt.
Allgemeinbildende Schulen und solche Bildungseinrichtungen, die einen
allgemein bildenden Abschluss verleihen, werden im Einzelprogramm Comenius
gefördert.
3. Wenn Fachoberschülerinnen und -schüler bei einem Auslandsaufenthalt
nicht mehr durch Leonardo da Vinci gefördert werden, welchen adäquaten
Ersatz gibt es für sie?
a) Kann das Teilprogramm Comenius ein Ersatz sein (bitte begründen)?
b) Welche Möglichkeiten bietet Comenius zur Förderung von
Betriebspraktika?
Antwort (die Fragen 3, 3a und 3b werden im Zusammenhang beantwortet):
Im Einzelprogramm Comenius werden u. a. Auslandsaufenthalte von
Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonal gefördert. Comenius ermöglicht nach
Artikel 18 Abs. 1 Buchstabe a des Programmbeschlusses die Förderung der
Mobilität von Einzelpersonen, darunter:
– „Austausch von Schülern und Personal;
– Schulmobilität für Schüler und Praxis-Aufenthalte in Schulen oder
Unternehmen für Bildungspersonal; (…)“
Praktika in Unternehmen sind für die Zielgruppe Bildungspersonal vorgesehen.
Nach Artikel 18 Abs. 1 Buchstabe b werden darüber hinaus verschiedene Arten
von „Partnerschaften“ zwischen Schulen sowie „Organisationen, die für einen
Aspekt der schulischen Bildung zuständig sind“, gefördert. Im Rahmen dieser
Partnerschaften ist die Förderung von Betriebspraktika möglich. Die
Mobilitätsmaßnahmen und Partnerschaften folgen schulspezifischen Zielsetzungen.
4. Wie wurde das Gesamtbudget des Leonardo-da-Vinci-Programms in der
zweiten Phase (von 2000 bis 2006) verteilt (bitte nach Maßnahmen und
Personengruppen aufschlüsseln)?
Die Aufteilung der Mittel auf Maßnahmen erfolgte durch die Europäische
Kommission nach Anhörung des europäischen Programmausschusses.
Während der zweiten Phase des Programms (2000 bis 2006) wurden für die
Maßnahme Mobilität ca. 680 Mio. Euro, für Pilotprojekte und transnationale Netze
ca. 630 Mio. Euro verausgabt.
Die Aufteilung der Deutschland zugewiesenen Mittel in der Maßnahme
Mobilität erfolgte durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach
Anhörung des Nationalen Begleitausschusses. Seit 2002 war der
Verteilungsschlüssel für den deutschen Budgetanteil der Maßnahme Mobilität unverändert:
Anteile der Zielgruppen:
Berufsbildungspersonal: 5 %
Jugendliche in der beruflichen Erstausbildung: 31,66 %
Arbeitnehmer und Hochschulabsolventen: 31,66 %
Studierende: 31,66%.
5. Wie hoch ist das vorgesehene Gesamtbudget des Leonardo da Vinci-
Programms ab 2007 bzw. für die dritte Phase und nach welchen Kriterien wird
es verteilt (aufgeschlüsselt nach Maßnahmen und Personengruppen)?
Das Gesamtbudget für das Programm für Lebenslanges Lernen beträgt gemäß
dem Programmbeschluss für die gesamte Programmlaufzeit (2007 bis 2013) rd.
6,97 Mrd. Euro. Davon sind mindestens 25 Prozent für das Einzelprogramm
Leonardo da Vinci vorgesehen, davon wiederum mindestens 60 Prozent für die
Förderung von Mobilität und sog. Partnerschaften („kleinen“ Projekten).
Innerhalb der Maßnahme Mobilität wird der deutsche Budgetanteil jährlich
durch die Nationale Agentur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung auf die Zielgruppen verteilt. Für 2007 stehen in
Deutschland Mobilitätsmittel im Umfang von rd. 18,2 Mio. Euro zur
Verfügung. Sie werden wie folgt aufgeteilt:
Personen in beruflicher Erstausbildung: 54,27 %
Personen auf dem Arbeitsmarkt: 38,63 %
Berufbildungsfachkräfte: 6,1 %
„Vorbereitende Besuche“: 1,0 %
6. Wie viele Auslandpraktika wurden in der zweiten Phase (2000 bis 2006) von
Leonardo da Vinci durch die Maßnahme Mobilität in der Erstausbildung
gefördert (bitte nach Ausbildungsstätte und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Bundesland in der
beruflichen Erstausbildung in den Jahren 2000 bis 2006 kann der nachfolgenden
Übersicht entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach Ausbildungsstätten
lassen die Antrags- und Berichtsunterlagen der Europäischen Kommission
nicht zu.
Anzahl der geförderten Teilnehmer pro Bundesland
Antragsjahre 2000 bis 2006
Bundesland Jugendliche in
Erstausbildung
Arbeitnehmer Ausbilder,
Bildungspersonal
Gesamt
Baden-Württemberg 2 376 871 371 3 618
Bayern 3 920 540 1 130 5 590
Berlin 2 550 609 428 3 587
Brandenburg 3 737 757 404 4 898
Bremen 481 163 125 769
Hamburg 588 529 186 1 303
Hessen 2 380 327 239 2 946
Mecklenburg-Vorpommern 1 235 143 113 1 491
Niedersachsen 2 487 447 1 332 4 266
Nordrhein-Westfalen 5 249 1 181 696 7 126
Rheinland-Pfalz 512 78 45 635
Saarland 33 6 16 55
Sachsen 4 295 937 700 5 932
Sachen-Anhalt 1 092 149 412 1 653
Schleswig-Holstein 1 115 104 259 1 478
Thüringen 2 028 283 373 2 684
Gesamt 34 078 7 124 6 829 48 031
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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