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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Förderung von außerschulischem Nachhilfeunterricht für Grundschulkinder durch den Garantiefonds Schul- und Bildungsbereich (G-SIG: 15010068)

Sprachliche Integration von Zuwanderer- und Aussiedlerkindern, Finanzierung, Richtlinien

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

13.01.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/24618. 12. 2002

Förderung von außerschulischem Nachhilfeunterricht für Grundschulkinder durch den Garantiefonds Schul- und Bildungsbereich

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach den Richtlinien zum Garantiefonds Schul- und Bildungsbereich (RL-GF-SB) ist eine Förderung durch den Garantiefonds für außerschulischen Nachhilfeunterricht im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Sprache bei Schülerinnen und Schülern, die mit ihren Familien als Aussiedler aus dem Bereich der früheren Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zugewandert sind, für Schulpflichtige ab Klassenstufe 5 möglich. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatte mit Erlass vom 14. August 2000 festgelegt, dass darüber hinaus auch die Förderung von Grundschulkindern der Klassenstufen 1 bis 4 möglich ist.

Die Garantiefondsmittel wurden im laufenden Haushaltsjahr nicht unerheblich verringert. Dadurch kam es zum Abbruch sehr erfolgreicher Integrationsmaßnahmen bei Grundschulkindern. Selbst für bereits bewilligte Integrationssprachkurse in Vollzeit steht nicht fest, ob sie bis zum Ende des Schuljahres 2002/2003 finanziert werden können.

Dies steht in offensichtlichem Widerspruch zu der häufig erklärten Absicht der Bundesregierung, gerade sprachliche Integration so früh wie möglich einsetzen zu lassen. Diese Absicht muss selbstverständlich auch für Aussiedlerkinder gelten. Die PISA-Untersuchung hat gezeigt, wie bedeutsam die sprachliche Integration im Hinblick auf Chancengerechtigkeit, aber auch im Hinblick auf das Ausschöpfen des Begabungspotentials der Zugewanderten ebenso wie der Aussiedler und Aussiedlerinnen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der sprachlichen Integration von Zuwanderer- und Aussiedlerkindern bei und wie ordnet sich dies in das Gesamtkonzept der Zuwanderung ein?

2

Welche Gründe haben das BMFSFJ bewogen, zwischen Sprachanfängern der Klassen 1 bis 4 und der Klassenstufen 5 und 6 zu unterscheiden und im Hinblick auf die sprachliche Integration der Kinder vordringlich die zweite genannte Gruppe zu fördern?

3

Warum wurden die pädagogischen Grunderkenntnisse, dass Sprachförderung und sprachliche Integration so früh wie möglich ansetzen sollten, in den Richtlinien des Garantiefonds nicht hinreichend berücksichtigt?

4

Wie ist die Förderung der sprachlichen Integration für Kinder und Jugendliche durch außerschulische Maßnahmen in Zukunft unter den Bedingungen des Zuwanderungsgesetzes geplant?

5

Wie ist die Anschlussfinanzierung der unter den Bedingungen des Garantiefonds begonnen Fördermaßnahmen im Haushaltsjahr 2003 gesichert?

6

Welche Pläne bestehen, die Richtlinien unter den Bedingungen des Zuwanderungsgesetzes im Lichte der Erkenntnisse der PISA-Studie so zu fassen, dass außerschulische Fördermaßnahmen so früh und so effektiv wie möglich greifen?

7

Welche finanzielle Ausstattung ist für außerschulische Integrationskurse, die in den vergangenen Jahren durch den Garantiefonds gefördert worden wären, für die Zukunft vorgesehen?

8

Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, den betroffenen Familien und den Schulen und Institutionen, die sprachliche Integrationsmaßnahmen anbieten, Planungssicherheit insbesondere für das kommende Jahr zu gewähren?

Berlin, den 17. Dezember 2002

Horst Friedrich (Bayreuth) Christoph Hartmann (Homburg) Cornelia Pieper Ulrike Flach Birgit Homburger Daniel Bahr (Münster) Ernst Burgbacher Jörg van Essen Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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