Schutz und Rechtsstellung von Primaten in Gefangenschaft
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Biologisch betrachtet ist der Mensch ein Primat. Nicht-menschliche Primaten sind daher genetisch die nächsten Verwandten des Menschen. Mit den großen Menschenaffen, wie Gorilla, Schimpanse und Orang Utan, hat der Mensch zwischen 96 und 98 Prozent seiner Gene gemeinsam.
Tierversuche an nicht-menschlichen Primaten stellen daher ein schwerwiegendes ethisches Problem dar. Einige europäische Länder haben bereits Versuche an Menschenaffen gesetzlich untersagt. 1999 hat Neuseeland, auf der Grundlage des 1993 gegründeten „Great Ape Project“, Menschenaffen eine Art Grundrechte eingeräumt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Primaten und Tierversuche
Fragen60
In welchen europäischen und außereuropäischen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Tierversuche an Primaten verboten?
Welche gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Primaten in Tierversuchen haben das Vereinigte Königreich, Irland, Schweden, die Niederlande, Österreich, die Schweiz, Spanien und Neuseeland getroffen, und welche Erfahrungen mit diesen Regelungen wurden bislang gesammelt?
Gibt es auf Ebene der Europäischen Union Überlegungen für ein Verbot von Tierversuchen an Primaten, und wenn ja, in welchem Stadium befinden sich diese Überlegungen?
Unterstützt die Bundesregierung diese Überlegungen, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Primaten welcher Arten werden derzeit in Deutschland zu Versuchszwecken gehalten (Angabe bitte unterteilt nach Haltung für genehmigungspflichtige und für anzeigepflichtige Versuche)?
Welche deutschen Hochschulen nutzen Primaten welcher Arten zu welchen Versuchszwecken?
Welche anderen Einrichtungen (z. B. der Pharma-Industrie) nutzen derzeit wie viele Primaten welcher Arten zu welchen Versuchszwecken?
Welche Einrichtungen haben derzeit in Deutschland die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Punkt 1 Tierschutzgesetz zur Züchtung welcher Primatenarten zu Versuchszwecken?
Welches sind die Zwecke, zu denen die Genehmigung zur Durchführung von Tierversuchen an Primaten in Deutschland erteilt wird?
Welche Ergebnisse der Forschung an Primaten mit einem relevanten Nutzen für den Menschen sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Hochschulen in Deutschland führen die Zucht von Primaten für Tierversuche durch?
Welche anderen Einrichtungen in Deutschland (z. B. der Pharma-Industrie) führen die Zucht von Primaten für Tierversuche durch?
Wie viele der in Deutschland für Tierversuche eingesetzten Primaten welcher Arten wurden importiert?
Wer erteilt für den Import von Primaten für Tierversuche nach Deutschland die Einfuhrgenehmigung und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wie viele Tiere und Tiere welcher Arten wurden seit 1990 jeweils aus welchen Drittländern bzw. Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt, und aus welchen Herkunftsländern stammen diese ursprünglich?
Wie viele der seit 1990 nach Deutschland importierten Primaten stammen aus Wildfängen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass aus der Republik Mauritius seit dem Jahr 2000 ausschließlich direkte Nachkommen von Wildfängen und sogar Wildfänge nach Deutschland importiert werden?
Ist es zutreffend, dass auf Mauritius diese Tiere als „Schädlinge“ eingestuft sind und ihr Fang und Export damit begründet werden, dass dies dem Schutz der Zuckerplantagen und anderer landwirtschaftlichen Anbauflächen diene?
Über welche Grenzkontrollstellen wurden die Tiere dieser Tierarten jeweils in die Europäische Union resp. nach Deutschland eingeführt und/oder innergemeinschaftlich verbracht?
Welche Besonderheiten wurden bei der Einfuhr dieser Tiere nach Deutschland vom zuständigen Grenzamtsveterinär bei der nach Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung vorgeschriebenen Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung festgestellt?
Wurden kranke, verletzte oder tote Tiere dokumentiert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Tierversuche an Primaten, die der freien Wildbahn entnommen wurden, für die Tiere extrem belastend sind und in der Frage der Abwägung (§ 7 Abs. 3 Tierschutzgesetz) ethisch nicht vertretbar sind, und wenn nicht, warum nicht?
Schließt sich die Bundesregierung der Empfehlung der Eidgenössischen Kommissionen für Tierversuche (EKTV) und der Eidgenössischen Ethikkommissionen für Biotechnologie im Außerhumanbereich (EKAG) an, die eine größere Zurückhaltung bei Primatenversuchen fordern und vor allem eine interdisziplinäre Prüfung der beantragten Forschungsziele?
Wie viele Primaten wurden seit 1990 aus Tierparks oder Zoologischen Gärten in Deutschland zu Tierversuchszwecken abgegeben?
Welche Tierparks oder Zoologischen Gärten in Deutschland haben wie viele Primaten seit 1990 zu Tierversuchszwecken abgegeben, und um welche Arten handelte es sich? In welche Einrichtungen wurden die Tiere abgegeben?
Welche Tierparks oder Zoologischen Gärten in Deutschland haben wie viele Primaten welcher Art seit 1990 an welche Einrichtungen abgegeben, die entsprechend § 11 Abs. 1 Punkt 1 Tierschutzgesetz Primaten für Versuchszwecke züchten?
Welche Unternehmen – abgesehen von Tierparks, Zoologischen Gärten und Forschungseinrichtungen – haben in Deutschland die Genehmigung zur Einfuhr und zum Handel mit Primaten?
Wie viele der für Tierversuche seit 1990 eingesetzten Primaten starben an den Folgen jeweils welcher Versuche?
Wo verbleiben Primaten nach Beendigung der Tierversuche, für die sie eingesetzt wurden?
Wie viele der seit 1990 für Tierversuche eingesetzten Primaten sind nicht mehr am Leben, und welches Lebensalter erreichten sie durchschnittlich?
Wie viele der seit 1990 für Tierversuche eingesetzten Primaten verstarben natürlich, und wie viele wurden getötet?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Tötung von Primaten, und welche Mittel werden hierzu eingesetzt?
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, die die Regierung von Oberbayern im November 2006 dazu veranlassten, die Fortsetzung von Tierversuchen an Affen im Bereich der Hirnforschung im Klinikum Großhadern in München abzulehnen?
Sieht die Bundesregierung, diese Gründe bedenkend, die Notwendigkeit, zu einer Verbesserung des rechtlichen Schutzes von Primaten zu gelangen?
Haltung von Primaten in Zirkussen und Zoologischen Einrichtungen
Wie viele Primaten welcher Arten werden derzeit in deutschen Zirkussen gehalten, und wie hat sich diese Zahl seit 1990 entwickelt?
Wie viele dieser Primaten stammen aus Nachzuchten und wie viele aus Wildfängen?
Woher stammen die Wildfänge?
Wie viele Primaten wurden aus jeweils welchen EU-Ländern eingeführt und woher stammen sie ursprünglich?
Über welche Grenzkontrollstelle wurden die Tiere dieser Tierarten jeweils in die Europäische Union und/oder nach Deutschland eingeführt und/oder innergemeinschaftlich verbracht?
Welche Besonderheiten wurden bei der Einfuhr der Tiere dieser Tierarten nach Deutschland vom zuständigen Grenzamtsveterinär bei der nach Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung vorgeschriebenen Dokumentenprüfung, Nämlichkeitsprüfung und physischen Untersuchung festgestellt?
Wurden kranke, verletzte oder tote Tiere dokumentiert?
Wie viele Primaten werden in deutschen Zirkussen zu Darbietungszwecken eingesetzt?
Wo werden die Haltungsbedingungen von Primaten in Zirkussen und Zoologischen Gärten geregelt, und wann wurden diese Regelungen letztmalig aktualisiert?
Welche Erfahrungen liegen bei den Amtstierärzten hinsichtlich der Kontrolle der Haltungsbedingungen von Primaten in Zirkussen vor (Anzahl von Beanstandungen, Beschlagnahmungen usw.)?
Wie viele private Primatenhaltungen mit wie vielen Primaten welcher Arten sind der Bundesregierung bekannt?
Haben mittlerweile alle Zoologischen Gärten, die Primaten halten, die im Rahmen der Umsetzung der EU-Zoorichtlinie (Richtlinie 1999/22/EG) nötig gewordene Betriebserlaubnis erhalten?
Wenn nicht, welche Zoologischen Gärten halten Primaten ohne eine gültige Betriebsgenehmigung? Aus welchen Gründen wurde bislang keine Genehmigung erteilt?
Welches Lebensalter erreichen die in Zirkussen sowie die in Zoologischen Gärten gehaltenen Primaten durchschnittlich, und welches sind die häufigsten Todesursachen?
Welchen Erfolg haben Nachzüchtungen von Primaten in Zirkussen sowie in Zoologischen Einrichtungen?
Beteiligen sich Zoologische Gärten aus Deutschland an Auswilderungsprojekten von gefährdeten Primatenarten? Wenn ja, wie viele in Deutschland gezüchtete Primaten welcher Arten wurden in den letzten fünf Jahren wo ausgewildert?
Wohin werden die in Zoologischen Gärten nachgezüchteten Primaten abgegeben (Zoo, Zirkus, Versuchslabor, Privathaltung)?
Wie viele in Zoologischen Gärten gezüchtete Primaten jeweils welcher Art wurden in den letzten zehn Jahren ins europäische Ausland abgegeben, wie viele ins nicht europäische Ausland?
Wohin wurden die Tiere abgegeben?
Rechtlicher Schutz von Primaten
Sind der Bundesregierung – neben der spanischen – weitere europäische oder internationale Initiativen zur rechtlichen Besserstellung von Menschenaffen im Sinne des „Great Ape Project“ bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung den spanischen Gesetzentwurf?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Beratungsstand dieses Gesetzentwurfes vor?
Welche konkreten Regelungen zur rechtlichen Besserstellung von Menschenaffen enthält der spanische Gesetzentwurf?
Welche rechtliche Regelung zum Schutz von Primaten im Sinne des „Great Ape Project“ wurde in Neuseeland getroffen?
Welche Erfahrungen hat Neuseeland bei der Umsetzung dieser Regelung gesammelt?
Hat sich die Bundesregierung mit der Frage einer möglicherweise erforderlichen und durch das Staatsziel „Tierschutz“ legitimierten rechtlichen Besserstellung von Primaten, insbesondere den Großen Menschenaffen befasst, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gelangt?