Belastungen von kleinen und mittleren Unternehmen durch überhöhte Strompreise
der Abgeordneten Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Dr. Christian Eberl, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Liberalisierung des Energiemarktes hat zu teilweise erheblichen Strompreissenkungen geführt. Hieraus wird verschiedentlich geschlossen, dass die bereits vor der Liberalisierung durch energierechtliche Regelungen vorgesehene möglichst preisgünstige Energieversorgung nicht immer stattgefunden habe. So sei beispielsweise seitens einzelner Energieversorgungsunternehmen mittels unterschiedlicher Messmethoden für manche Kunden eine ungünstigere Stromkostenberechnung vorgenommen worden. Zu den Leidtragenden gehörten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, dass ein Energieversorger im Sommer 2001 vom Landgericht Berlin rechtskräftig dazu verurteilt wurde, einem Stromkunden gezahlte Stromkosten zu erstatten, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Sind der Bundesregierung über den konkreten Fall hinaus vergleichbare Urteile bekannt, und wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese?
Trifft es zu, dass Energieversorgungsunternehmen ohne gerichtliche Auseinandersetzungen kleineren gewerblichen Tarifkunden aufgrund gemeinsamer Einflussnahme von Energieberatungsagenturen und Handwerkskammern gezahlte Stromkosten erstattet haben?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Sind der Bundesregierung (weitere) Projekte zwischen organisierten Interessenvertretern von KMU und Energieberatungsagenturen bekannt, im Rahmen derer überhöhte Rechnungssummen ermittelt und mit Energieversorgern über die Erstattung gezahlter überhöhter Stromrechnungen Einigung erzielt werden konnte?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für KMU, deren entsprechende Interessen gegenüber Energieversorgern – im Rahmen bestehender Energieversorgungsverträge – geltend zu machen und durchzusetzen?
Wie wirken sich die vielfältigen Beschlüsse der Bundesregierung z. B. zur Ökosteuer und zur Förderung regenerativer Energien auf die Strompreise für Tarifkunden aus, insbesondere im Vergleich zu den mit der durch die Liberalisierung des Energiemarktes erzielten Preissenkungen?