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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bearbeitungsdauer der Anträge auf Elterngeld (G-SIG: 16012228)

Bundesdurchschnittliche Bearbeitungszeit eines Elterngeldantrags gem. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, landesrechtliche Vorschriften, Gründe für Unterschiede zwischen den Ländern, Schwierigkeiten bei Einkommensermittlung, Umfang der Richtlinien zum BEEG, finanzielle und personelle Belastung der Kommunen durch Einführung des Elterngeldes, Bürokratieabbau <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

29.06.2007

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/566713. 06. 2007

Bearbeitungsdauer der Anträge auf Elterngeld

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, Sibylle Laurischk, Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Das Elterngeld löst das Bundeserziehungsgeld ab; beim Bundeserziehungsgeld war mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen, die sich auch auf ein bis zwei Monate erstrecken konnte.

Aus Thüringen wurde berichtet, dass sich die Auszahlung des Bundeselterngeldes um mehrere Wochen aufgrund einer neuen Software verzögert hatte (Thüringer Allgemeine vom 30. Januar 2007). Die Einzelheiten bei der Gewährung von Elterngeld werden auf Bundesseite durch die 168 Seiten umfassenden Richtlinien zum BEEG vom 18. Dezember 2006 geregelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie lange dauert im Bundesdurchschnitt die Bearbeitung eines Antrags auf Elterngeld?

2

Welche landesrechtlichen Vorschriften existieren in den einzelnen Bundesländern, und welchen Umfang weisen die Verwaltungsvorschriften auf?

3

Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die Bearbeitungsdauer in einigen Bundesländern kürzer bzw. länger ist, und welches sind die Gründe für diese Unterschiede zwischen den Ländern?

4

Welches sind die materiellen Voraussetzungen, die durch ihre besonders zeitintensiven Prüfung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld geführt haben?

5

Inwieweit erwiesen sich die Einkommensermittlung bei unselbständiger und selbständiger Arbeit oder die Prüfung der Anspruchsberechtigung von Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit als besonders zeitintensiv?

6

Inwieweit waren Verzögerungen bei der Ausbezahlung des Elterngeldes auf Mängel bei der eingesetzten Software, auf eine fehlende Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere Gründe zurückzuführen?

7

In wie vielen Fällen wurde bei einer langen Bearbeitungsdauer – etwa aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einkommensermittlung – ein vorläufiger Bescheid erteilt?

8

Wie erklärt die Bundesregierung den erheblichen Umfang der Richtlinien zum BEEG?

9

Wie umfangreich sind die Anträge auf Elterngeld ausgestattet, und inwieweit wären Vereinfachungen bei der Antragstellung möglich?

10

Sieht die eingesetzte Software Schnittstellen für E-Government-Anwendungen vor, insbesondere, um die Einreichung der Anträge auf Elterngeld in elektronischer Form zu ermöglichen, und in welchen Bundesländern und Kommunen wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

Falls die Möglichkeit nicht vorgesehen ist, warum nicht?

11

Inwieweit gibt es einheitliche Vorgaben hinsichtlich des Umfangs der bei der Behörde vorzulegenden Angaben?

12

Wie viele Nachweispflichten werden den Antragstellern von den Elterngeldstellen auferlegt?

13

Welche und wie viele unterschiedliche Bescheinigungen müssen aufgrund dieser Nachweispflichten von den Antragstellern beigebracht werden?

14

Wie erklären sich diese Nachweispflichten?

15

Welche Anlagen zum Antrag auf Elterngeld sind aus Sicht der Bundesregierung zwingend erforderlich und welche gegebenenfalls verzichtbar?

16

Inwieweit bestehen Unterschiede bei den dem Antrag auf Elterngeld beizufügenden Anlagen zwischen den einzelnen Bundesländern, und wie erklären sich diese unterschiedlichen Nachweispflichten?

17

Welche der im Antrag bzw. den Anlagen enthaltenen Informationen werden wie lange gespeichert, bzw. für statistische Zwecke zusammengeführt und gegebenenfalls durch wen verwendet?

18

Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Bürokratielasten bei den Arbeitgebern vor, die auf die Einführung des Elterngeldes zurückzuführen sind?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie hoch sind diese?

19

Wie hoch ist die finanzielle und personelle Belastung der Kommunen durch die Einführung des Elterngeldes, insbesondere im Hinblick auf Anschaffungs- und Schulungskosten bzw. hinsichtlich des personellen Aufwands?

20

In wie vielen Fällen waren die Antragsteller mit dem Bescheid hinsichtlich der Höhe des festgesetzten Elterngeldes nicht einverstanden und haben Widerspruch eingelegt, in wie vielen Fällen wurde diesem abgeholfen, und in wie vielen Fällen wurde Klage erhoben?

21

Gibt es bereits Gerichtsentscheidungen über den Bezug von Elterngeld?

22

Wie, und wann plant die Bundesregierung die Bearbeitung und Berechnung des Elterngeldes einfacher und unbürokratischer zu gestalten?

Berlin, den 13. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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