Abbau von Bürokratie in der Tourismusbranche
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die wirtschaftliche Lage in der Tourismusbranche ist überaus schwierig. Die Rahmenbedingungen im Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktbereich belasten die Unternehmen der Tourismusbranche. Neben verbesserten Rahmenbedingungen in den genannten Bereichen ist ein Abbau der Bürokratie notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Preisangabenverordnung
1. Welche Schritte plant die Bundesregierung zum Bürokratieabbau in der Preisangabenverordnung?
2. Stimmt die Bundesregierung der These zu, dass doppelte Preislisten oder Speisekarten z. B. im Rahmen von halbierten Preisen der „Happy hour“ für Gastronomen mit einem enormen Aufwand verbunden und für den Gast nur mit einem geringen Informationswert verbunden sind, da sich dieser ohnehin den Endpreis völlig problemlos errechnen könnte?
II. Zusatzstoffzulassungsverordnung
3. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zusatzstoffzulassungsverordnung unbürokratischer für Gastronomie und Hotellerie zu gestalten?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung die Zusatzstoffzulassungsverordnung dahingehend zu novellieren, dass auch in der Gastronomie und Hotellerie eine Kennzeichnung von Speisen und Getränken in einer separaten Aufzeichnung – wie sie in der Gemeinschaftsverpflegung zulässig ist – von allen zuständigen Behörden als ausreichend anerkannt wird?
III. Gaststättengesetz
5. Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Gaststättengesetzes plant die Bundesregierung?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass es sich bei § 6 Gaststättengesetz, wonach mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk zu verkaufen ist, um eine komplizierte und bürokratische Regelung für Gastronomen handelt, die zudem ein erhebliches Maß an Kontrolle für die zuständigen Behörden darstellt?
7. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese bürokratische Regelung zu vereinfachen, und wenn ja, was wird sie dazu unternehmen? Wenn nein, warum nicht?
IV. Melderechtrahmengesetz
8. Welche Entbürokratiesierungsmaßnahmen plant die Bundesregierung beim Melderechtrahmengesetz?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Aufbewahrungsfrist für Meldescheine bundeseinheitlich auf drei Monate festzuschreiben?
V. Musterversammlungsstättenverordnung/ Musterbeherbergungsstättenverordnung
10. Welche Schritte zur Entbürokratisierung plant die Bundesregierung bei der Musterversammlungsstättenverordnung und Musterbeherbergungsstättenverordnung?
11. Welche Möglichkeiten zur Entbürokratisierung sieht die Bundesregierung für die zukünftige Arbeit des Bund-Länder-Ausschusses im Zusammenhang mit den Neufassungen von Musterversammlungsstättenverordnung und Musterbeherbergungsstättenverordnung vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Ausführungsgesetze bzw. -verordnungen einiger Bundesländer, die z. B. detaillierte Regelungen zu den Abortanlagen vorsehen (z. B. § 22 Gaststättenbauverordnung Nordrhein-Westfalen, § 6 Gaststättenverordnung Berlin)?
12. Welche sicherheitstechnischen und hygienischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine derart komplizierte Regelung für die Ausstattung von Toiletten in der Gastronomie?
Fragen12
Welche Schritte plant die Bundesregierung zum Bürokratieabbau in der Preisangabenverordnung?
Stimmt die Bundesregierung der These zu, dass doppelte Preislisten oder Speisekarten z. B. im Rahmen von halbierten Preisen der „Happy hour“ für Gastronomen mit einem enormen Aufwand verbunden und für den Gast nur mit einem geringen Informationswert verbunden sind, da sich dieser ohnehin den Endpreis völlig problemlos errechnen könnte?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zusatzstoffzulassungsverordnung unbürokratischer für Gastronomie und Hotellerie zu gestalten?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Zusatzstoffzulassungsverordnung dahingehend zu novellieren, dass auch in der Gastronomie und Hotellerie eine Kennzeichnung von Speisen und Getränken in einer separaten Aufzeichnung – wie sie in der Gemeinschaftsverpflegung zulässig ist – von allen zuständigen Behörden als ausreichend anerkannt wird?
Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Gaststättengesetzes plant die Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass es sich bei § 6 Gaststättengesetz, wonach mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk zu verkaufen ist, um eine komplizierte und bürokratische Regelung für Gastronomen handelt, die zudem ein erhebliches Maß an Kontrolle für die zuständigen Behörden darstellt?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese bürokratische Regelung zu vereinfachen, und wenn ja, was wird sie dazu unternehmen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Entbürokratiesierungsmaßnahmen plant die Bundesregierung beim Melderechtrahmengesetz?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Aufbewahrungsfrist für Meldescheine bundeseinheitlich auf drei Monate festzuschreiben?
Welche Schritte zur Entbürokratisierung plant die Bundesregierung bei der Musterversammlungsstättenverordnung und Musterbeherbergungsstättenverordnung?
Welche Möglichkeiten zur Entbürokratisierung sieht die Bundesregierung für die zukünftige Arbeit des Bund-Länder-Ausschusses im Zusammenhang mit den Neufassungen von Musterversammlungsstättenverordnung und Musterbeherbergungsstättenverordnung vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Ausführungsgesetze bzw. -verordnungen einiger Bundesländer, die z. B. detaillierte Regelungen zu den Abortanlagen vorsehen (z. B. § 22 Gaststättenbauverordnung Nordrhein-Westfalen, § 6 Gaststättenverordnung Berlin)?
Welche sicherheitstechnischen und hygienischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine derart komplizierte Regelung für die Ausstattung von Toiletten in der Gastronomie?