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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Finanzielle Auswirkungen der Einführung der "bedarfsorientierten Grundsicherung" auf die kommunalen Haushalte (G-SIG: 15010234)

Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes durch die kreisfreien Städte und Landkreise, Kosten der neu eingerichteten Grundsicherungsämter, Inanspruchnahme der Grundsicherung, Kostendeckung durch die Erstattungspauschale, Auswirkungen auf die Sozialhilfekosten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

22.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/77402. 04. 2003

Finanzielle Auswirkungen der Einführung der „bedarfsorientierten Grundsicherung“ auf die kommunalen Haushalte

der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Hans-Michael Goldmann, Gudrun Kopp, Marita Sehn, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Sibylle Laurischk, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Dr. Andreas Pinkwart, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das im Rahmen der Rentenreform 2001 verabschiedete Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Das Gesetz sieht für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sowie für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind, eine eigenständige soziale Leistung vor, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen soll. Den Gemeinden wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2002 zur Umsetzung des Gesetzes eingeräumt.

Die Grundsicherung ist abhängig von der Bedürftigkeit des Anspruchsberechtigten. Wie in der Sozialhilfe werden bei der Bedürftigkeitsprüfung das Einkommen und Vermögen des Anspruchsberechtigten sowie seines Ehegatten berücksichtigt. Im Gegensatz zur Sozialhilfe bleiben jedoch Unterhaltsansprüche der Grundsicherungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern außer Betracht, sofern deren Jahreseinkommen unter einen Betrag von 100 000 Euro liegt.

Zur Durchführung des GSiG mussten die kreisfreien Städte und Landkreise sog. Grundsicherungsämter errichten. Im Gegenzug wollte die Bundesregierung den kommunalen Haushalten eine jährliche Erstattungspauschale in Höhe von 409 Mio. Euro zuweisen. Grundlage dieses Erstattungsbetrags, so bestätigte es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Zur Umsetzung des ‚Grundsicherungsgesetzes‘“ (Bundestagsdrucksache 14/ 9129) ausdrücklich, war eine Schätzung des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. In der Antwort führte die Bundesregierung weiter aus, sie teile auch nicht die Bedenken des Deutschen Landkreistages, durch das GSiG würden den Kommunen neue Aufgaben übertragen. Auch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und hiermit verbundene Mehrausgaben seien durch das GSiG nicht vorgegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche ersten Erfahrungen haben nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die kreisfreien Städte und Landkreise im Zuge der Umsetzung des GSiG gemacht?

2

Inwieweit hatten die Gemeinden personelle und inhaltliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des GSiG, obgleich die Bundesregierung ihnen eine ausreichend lange Frist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2003 eingeräumt hatte?

3

Hat die Einrichtung der Grundsicherungsämter nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung zu einem Ansteigen des Personal- und Sachaufwands der Kommunen geführt?

4

Wenn ja, wie hat sich das GSiG auf den Personalbestand der Kommunen ausgewirkt, und welche Kosten sind den Trägern der Grundsicherungsämter bereits bis zum 31. Dezember 2002 entstanden?

5

Welche ersten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Durchführung des GSiG seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2003 vor?

a) Wie viele Personen beziehen bereits Grundsicherung?

b) Wie viele Personen haben einen diesbezüglichen Antrag gestellt?

c) Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten der Inanspruchnahme für 2003 und – voraussichtlich – für 2004?

d) Wie hoch sind die Verwaltungskosten für die Kommunen im Jahr 2003?

6

Ist die Bundesregierung bereit, die Erstattungspauschale in Höhe von 409 Mio. Euro aufzustocken, wenn diese nicht zur Deckung der mit der Einführung der Grundsicherung verbundenen Kosten ausreichen wird?

7

Wie wird sich nach vorläufiger Einschätzung der Bundesregierung die Einführung der Grundsicherung auf die Kosten der Sozialhilfe auswirken?

Berlin, den 2. April 2003

Gisela Piltz Dr. Max Stadler Ernst Burgbacher Ulrike Flach Hans-Michael Goldmann Gudrun Kopp Marita Sehn Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Sibylle Laurischk Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Dr. Andreas Pinkwart Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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