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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Finanzielle Inanspruchnahme des Fonds "Aufbauhilfe" (G-SIG: 15010203)

Schadensumfang und -ausgleich, evtl. Änderung des Flutopfersolidaritätsgesetzes, Verwendung finanzieller Überschüsse

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/66117. 03. 2003

Finanzielle Inanspruchnahme des Fonds „Aufbauhilfe“

der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Dr. Peter Ramsauer, Gerda Hasselfeldt, Arnold Vaatz, Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Volker Kauder, Manfred Kolbe, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Eduard Oswald, Dr. Klaus Rose, Kurt J. Rossmanith, Peter Rzepka, Andreas Scheuer, Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Zur Finanzierung der durch die Flut entstandenen Schäden hat der Deutsche Bundestag im letzten August die Errichtung des Fonds „Aufbauhilfe“ initiiert.

Der Fonds erhielt danach ein Vermögen von 7,1 Mrd. Euro. Diese Mittel haben Bund, Länder und Kommunen zu erbringen. Der jeweilige Betrag bemisst sich im Wesentlichen nach den zu erwartenden Mehreinnahmen, die sich aufgrund der Verschiebung der Steuersenkungsstufe von 2003 auf 2004 und der Körperschaftsteuererhöhung für ein Jahr ergeben.

Wie in der letzten Zeit der Presse zu entnehmen war, wird in Regierungskreisen überlegt, nicht ausgeschöpfte Gelder des Fluthilfefonds für unterschiedliche Zwecke zu verwenden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welchen finanziellen Umfang haben die Schäden, die im letzten Sommer durch die Flutkatastrophe insgesamt entstanden sind?

Liegen bereits endgültige Zahlen über die Schadenshöhe fest?

2

Wie hat sich der Schadensumfang gegenüber den Schätzungen, die dem Flutopfersolidaritätsgesetz zugrunde lagen, entwickelt?

3

Welche Schäden treffen Vermögenswerte von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Ländern und dem Bund?

4

Wie verteilen sich diese Schäden geographisch?

5

Teilen nach Kenntnis der Bundesregierung die betroffenen Länder die in den Antworten auf die Fragen 1 bis 4 gemachten Schadensangaben?

6

Welche der in der Antwort auf Frage 3 genannten Schäden werden in welchem Umfang von Versicherungen ausgeglichen?

7

Welche der in der Antwort auf Frage 3 genannten Schäden werden in welchem Umfang mit Mitteln des Aufbaufonds Fluthilfe ausgeglichen?

8

Gibt es weitere Möglichkeiten, die in der Antwort auf Frage 3 genannten Schäden auszugleichen?

9

Für welche der in der Antwort auf Frage 3 genannten Schäden gibt es keinen Ausgleich?

10

Wie hoch war das Spendenaufkommen, das durch die unterschiedlichsten Aktionen gesammelt wurde, und wie wurde es verwendet?

11

In welchem Umfang sind bisher Ansprüche der in der Antwort auf Frage 3 genannten Geschädigten geltend gemacht worden, die aus Mitteln des Fonds ausgeglichen werden?

12

In welchem Umfang sind aus Mitteln des Fonds bereits finanzielle Leistungen an die in der Antwort auf Frage 3 genannten Geschädigten erfolgt?

13

Ist aufgrund des winterlichen Frostes mit weiteren Schäden in den betroffenen Gebieten zu rechnen?

Wenn ja, mit welchem finanziellen Umfang rechnen Bund und Länder?

14

Bis wann lässt sich der Umfang dieser Schäden ermitteln?

Welche Erwartungen haben Bund und Länder diesbezüglich?

15

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die finanzielle Ausstattung des Fonds „Aufbauhilfe“ höher ist als dessen Inanspruchnahme zur Beseitigung der Flutschäden des letzten Sommers?

16

Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung eine Initiative zur Änderung des Flutopfersolidaritätsgesetzes mit dem Ziel einer anteiligen Auskehr der erwarteten Überschüsse an die einzahlenden Länder bzw. eines Moratoriums der Einzahlungen zur Verhinderung der Bildung von Überschüssen?

17

Wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, die Überschüsse für eigene Zwecke verwenden zu können?

Für welche?

Auf der Basis welcher Rechtsgrundlage?

18

Hat der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, im Vorfeld seiner Aussage im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 12. März 2003 eine Abstimmung mit den betroffenen Ländern hinsichtlich des Umfangs der Flurschäden vorgenommen?

19

Wenn nein, wie kommt der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, dann zu der im Finanzausschuss geäußerten Auffassung?

Berlin, den 14. März 2003

Bartholomäus Kalb Dr. Peter Ramsauer Gerda Hasselfeldt Arnold Vaatz Dr. Michael Meister Heinz Seiffert Otto Bernhardt Leo Dautzenberg Georg Fahrenschon Klaus-Peter Flosbach Volker Kauder Manfred Kolbe Hans Michelbach Stefan Müller (Erlangen) Eduard Oswald Dr. Klaus Rose Kurt J. Rossmanith Peter Rzepka Andreas Scheuer Norbert Schindler Christian Freiherr von Stetten Elke Wülfing Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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