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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Lamfalussy-Verfahren in der europäischen Rechtsetzung (G-SIG: 15010238)

Ausdehnung des Lamfalussy-Verfahrens auf die Bereiche Banken und Versicherungen, Einführung des Komitologie-Verfahrens im Finanzbereich, demokratische Kontrolle der Finanzmarktregulierung, Verankerung eines Rückholrechtes des Europäischen Parlaments, Ansiedlung der Sekretariate der Lamfalussy-Komitees in Deutschland

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/78401. 04. 2003

Lamfalussy-Verfahren in der europäischen Rechtsetzung

der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Michael Meister, Thomas Silberhorn, Patricia Lips, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Heinz Seiffert, Peter Altmaier, Veronika Bellmann, Otto Bernhardt, Klaus-Peter Flosbach, Kurt-Dieter Grill, Olav Gutting, Volker Kauder, Manfred Kolbe, Gunther Krichbaum, Hans Michelbach, Dr. Gerd Müller, Stefan Müller (Erlangen), Dr. Georg Nüßlein, Albert Rupprecht (Weiden), Peter Rzepka, Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Michael Stübgen, Matthias Wissmann, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bisher galt das Lamfalussy-Verfahren als neues Rechtsetzungsverfahren mit dem Ziel der Beschleunigung nur im Bereich der Wertpapiere. Nach diesem Verfahren sollen der Rat und das Europäische Parlament in dem ihnen übertragenen Bereich im Wege des Mitentscheidungsverfahrens nur noch Rahmenrichtlinien beschließen. Die technischen Details werden dagegen von Regelungsausschüssen ausgearbeitet, von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem sog. Komitologie-Ausschuss beschlossen. Die darunter angesiedelten technischen Regelungsausschüsse setzen sich aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen.

Auf der Tagung des ECOFIN-Rates im Oktober 2002 wurde vorgeschlagen, das Lamfalussy-Verfahren auf die Bereiche Banken und Versicherungen (inklusive Pensionsfonds) sowie Finanzkonglomerate und damit letztlich auf die gesamte EU-Finanzmarktrechtsetzung auszudehnen. Auf der Tagung am 3. Dezember 2002 wurden weitergehende Vorbereitungen zur Einführung des Komitologie-Verfahrens im Finanzbereich getroffen.

Die Erfahrungen mit dem Lamfalussy-Verfahren sind indessen nicht unumstritten in Hinsicht auf Fragen der demokratischen Kontrolle.

Nach Ablauf einer dreimonatigen Prüfungsfrist hat das Europäische Parlament mangels Initiativrecht keine Möglichkeit mehr, einmal von den Komitologieausschüssen beschlossene Durchführungsmaßnahmen zurückzuholen. Es ist zu beachten, dass technische Details im gesamten Bereich der Finanzmärkte für die Wirkung der getroffenen Maßnahme entscheidend sind. Damit sind durchaus Fälle vorstellbar, in denen die technische Umsetzung zu Realitäten führt, die nicht die Absicht des Gesetzgebers widerspiegeln. Da das Europäische Parlament als legitimierte Volksvertretung hier keine weitere Möglichkeit der Einflussnahme hat, befindet sich das Lamfalussy-Verfahren in einem Spannungsfeld: Einerseits muss die demokratische Kontrolle der Finanzmarktregulierung gegeben sein andererseits muss der hohen Dynamik der Finanzmärkte Rechnung getragen werden.

Jenseits möglicher Demokratiedefizite sind die Vorschläge der Regelungsausschüsse nach bisheriger Erfahrung gelegentlich zu detailliert und wenig praktikabel. Dies gilt etwa mit Blick auf die Richtlinienvorschläge zu Marktmissbrauch und Prospekthaftung. Es besteht die Gefahr eines unübersichtlichen Regulierungsgeflechts, in dem sich die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Regeln selbst geben. Einziges Korrektiv ist die Europäische Kommission selbst, die die Vorschläge der Regelungsausschüsse in Legislativtexte umsetzt.

Stellungnahmefristen für die Marktteilnehmer und die Betroffenen sind zudem für eine angemessene Reaktion oft sehr knapp bemessen. Bezüglich der Einbeziehung der Beteiligten muss aber eine ausreichend lange Konsultationszeit gewährleistet sein. Die Konsultation sollte außerdem erst beginnen, wenn die Rahmenrichtlinie endgültig angenommen worden ist, da ansonsten nicht gewährleistet ist, dass die technischen Regeln mit der höherrangigen Rahmenrichtlinie kompatibel sind.

Bezüglich der Beteiligung der Marktteilnehmer ist außerdem problematisch, dass die Überführung der Vorschläge in konkrete Rechtstexte durch die Europäische Kommission ohne ausreichende Rücksprache mit diesen stattfindet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie weit ist der Beratungsstand zum Lamfalussy-Verfahren in der europäischen Rechtsetzung aktuell fortgeschritten?

2

Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen die bisherigen Erfahrungen mit dem Lamfalussy-Verfahren im Hinblick auf die demokratische Kontrolle der Komitologie-Ausschüsse durch das Europäische Parlament einerseits und die Transparenz des Komitologie-Verfahrens für die Marktteilnehmer und die sonstigen Betroffenen andererseits?

3

Haben sich nach Auffassung der Bundesregierung bereits Verbesserungen im Verfahren ergeben, die den Erfordernissen der demokratischen Kontrolle und der Marktnähe gerechter werden als die ursprünglich beschlossenen oder intendierten Verfahrensweisen?

4

Denkt die Bundesregierung über Alternativen zum Lamfalussy-Verfahren nach, die den Vorteil der Verfahrensbeschleunigung erhalten und gleichzeitig nicht die genannten Nachteile im Bereich der demokratischen Kontrolle haben, und wenn ja, über welche?

5

Wenn dies nicht der Fall ist, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die mit dem Lamfalussy-Verfahren verbundenen Probleme der demokratischen Legitimation zu lösen?

6

Wie steht die Bundesregierung dazu, im Lamfalussy-Verfahren ein Rückholrecht des Europäischen Parlaments zu verankern, um die demokratische Kontrolle der im Komitologie-Verfahren getroffenen Regelungen zu verbessern?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Konventspräsidiums vom 26. Februar 2003 zu den Artikeln 27 und 28 (CONV 571/03)?

8

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um im Komitologie-Verfahren die Marktteilnehmer und sonstigen Betroffenen ausreichend oder besser zu beteiligen, ihnen ausreichend lange Konsultationszeiten zu ermöglichen und die Regulierungsdichte einzudämmen?

9

Wie begründet die Bundesregierung angesichts der genannten Probleme im Einzelnen jeweils, dass sie eine Ausweitung des Lamfalussy-Verfahrens auf die weiteren o. g. Bereiche mitträgt?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Ansiedlung der Sekretariate der Lamfalussy-Kommittees in Deutschland anzustreben?

Berlin, den 27. März 2003

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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