Clearingstelle für das Pfandsystem auf Einweg-Getränkeverpackungen
der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach einer Pressemitteilung der „Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt“ (AGVU) vom 6. Februar 2003 hat sich ein „Exekutivausschuss“ von Handel und Getränkeindustrie in Anwesenheit von Vertretern des Bundes und der Länder im Rahmen des Aufbaus eines einheitlichen Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen auf eine Empfehlung für eine Clearingstelle geeinigt.
Zur Vorbereitung der Entscheidung des Exekutivausschusses hat ein Beratungsunternehmen die Konzepte von 10 nationalen und internationalen Anbietern von Clearingsystemen geprüft und die Ergebnisse mit einem Arbeitskreis von Organisationsfachleuten des Handels und der Getränkeindustrie erörtert.
Nach Auffassung des Exekutivausschusses hat die Duales System Deutschland AG (DSD) den überzeugendsten Vorschlag vorgelegt. Der Exekutivausschuss empfiehlt die Ausgründung einer neuen Gesellschaft aus dem DSD, die lediglich das Pfandclearing betreiben und die ausschließlich von den der Pfandpflicht unterworfenen Getränkeabfüllern und Handelsunternehmen kontrolliert werden soll. Die Gesellschaft soll keine Aufträge für Entsorgungsleistungen oder sonstige kommerzielle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pfandpflicht vergeben.
Der Exekutivausschuss äußerte die Erwartung, dass bei der Konzeptprüfung als zweckmäßig erkannte Teillösungen sonstiger Anbieter bei der weiteren Entwicklung des Clearingsystems berücksichtigt werden. Demgegenüber wird von Seiten der Entsorgungswirtschaft vor einem „Mega-Monopol“ des DSD gewarnt (AFP vom 7. Februar 2003).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
War die Bundesregierung bei der Sitzung des Exekutivausschusses anwesend, und wenn ja, durch wen wurde sie vertreten?
Trifft es zu, dass die Entscheidung zugunsten einer zu gründenden Tochtergesellschaft des DSD nicht im Sinne eines Ausschreibungsverfahrens, sondern aufgrund der Antworten auf einem ca. 27-seitigen Fragebogen der genannten Unternehmensberatung getroffen wurde, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorgehensweise?
Trifft es zu, dass der Fragebogen auch nicht klar definierte Begriffe enthielt, und wenn ja, sieht die Bundesregierung hierdurch die Entscheidungsgrundlage berührt?
Trifft es zu, dass die beantworteten Fragebögen bis zum 29. Januar 2003 bzw. 4. Februar 2003 an die Unternehmensberatung zurückgegeben werden sollten und bereits am 6. Februar 2003 die Entscheidung zugunsten einer zu gründenden Tochtergesellschaft des DSD gefällt wurde, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Trifft es zu, dass die Tochtergesellschaft des DSD durch ein Vorstandsmitglied der DSD AG geleitet werden soll?
Trifft es zu, dass die Clearingstelle sowohl über Zinsgewinne als auch über ein so genanntes Operatorenentgelt von einigen Cent pro Verpackung finanziert werden soll, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Trifft es zu, dass ein Angebotskonzept nicht berücksichtigt wurde, weil der Fragebogen seitens der Unternehmensberatung zu spät verschickt wurde und die Antwort demgemäß später eingegangen ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die geäußerte Erwartung des Exekutivausschusses, dass Teillösungen anderer Anbieter bei der weiteren Entwicklung des Clearingsystems berücksichtigt werden im Vergleich zu den vorgenannten Befürchtungen eines „Mega-Monopols“ des DSD?