Unterschiedliche Entwicklung der Bezahlung im öffentlichen Dienst
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Martin Hohmann, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Hannelore Roedel, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Spreizung der Einkommen ist auch im öffentlichen Dienst unverzichtbarer Anreiz für Leistungsbereitschaft und Ausdruck für unterschiedliche Verantwortung und Leistung. Eine Nivellierung der Bezahlung im öffentlichen Dienst konterkariert letztlich die Anreizwirkungen leistungsbezogener Besoldungselemente und ist ungerecht.
Bei einem Vergleich dürfen nicht nur die Grundgehälter einbezogen werden, sondern vielmehr ist auf das tatsächliche Jahreseinkommen der Beschäftigten in den einzelnen Besoldungsgruppen abzustellen. Einmalzahlungen, die nur bestimmten Besoldungsgruppen zugute kommen, spiegeln sich in der vergleichenden Betrachtung der Grundgehälter nicht wieder. Gleiches gilt für Sockelbeträge oder die nach Besoldungsgruppen zeitlich und inhaltlich differenzierte Anpassung der Löhne, Gehälter und der Besoldung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
a) In welchem Verhältnis standen bei Abschaffung der Besoldungsgruppe A 1 die Anfangs- und Endgrundgehälter von A 5, A 9, A 13 und A 16 zum Anfangs- bzw. Endgrundgehalt von A 1 (= Referenzwert von 100)?
b) Wie stellt sich diese Struktur bei den laut Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vergleichbaren Vergütungsgruppen dar?
c) Wie stellen sich diese Relationen unter Einbeziehung des Orts- bzw. Familienzuschlags (verheiratet, zwei Kinder), der allgemeinen Stellenzulage und des Urlaubsgelds dar?
Wie stellten sich die in Frage 1 erfragten Relationen in den Jahren 2000, 1995, 1990, 1985, 1980 und 1975 dar?
a) In welchem Verhältnis stehen heute die Anfangs- und Endgrundgehälter von A 5, A 9, A 13 und A 16 zum Anfangs- bzw. Endgrundgehalt von A 2 (= Referenzwert von 100)?
b) Wie stellt sich diese Struktur bei den laut BAT vergleichbaren Vergütungsgruppen dar?
c) Wie stellen sich diese Relationen unter Einbeziehung des Orts- bzw. Familienzuschlags (verheiratet, zwei Kinder), der allgemeinen Stellenzulage und des Urlaubsgelds dar?
a) In welchem Verhältnis stehen die „übertariflichen“ Besoldungsgruppen B 3, B 6, B 9 und B 11 zum Referenzwert A 2 heute und wie sahen diese Relationen gegenüber A 1 bzw. A 2 in den Jahren 2000, 1995, 1990, 1985, 1980 und 1975 aus?
b) Wie stellen sich diese Relationen unter Einbeziehung des Orts- bzw. Familienzuschlags (verheiratet, zwei Kinder), der allgemeinen Stellenzulage und des Urlaubsgelds dar?
Welche Spreizung im Anfangs- und Endgrundgehalt der Beamtenbesoldung ergab sich auf Grund rahmenrechtlicher Vorgaben in den Jahren 1957 und 1963?
Durch welche Maßnahmen sind seit dem Wegfall der rahmenrechtlichen Vorgaben größere Veränderungen in der Spreizung zwischen niedrigstem und höchstem Grundgehalt vorgenommen worden und warum?
a) Welcher Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl entfällt heute auf die jeweils einzelnen Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie im öffentlichen Dienst insgesamt (bitte nach Beamten, Soldaten und Angestellten aufschlüsseln)?
b) Wie haben sich diese Anteile in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt? Welche Verteilung ergab sich in den Jahren 1957 und 1963?
a) In welcher Besoldungsgruppe befand bzw. befindet sich ein 40-jähriger „Durchschnittsverdiener“ in den Jahren 1957, 1963, 1985, 1990, 2000 bzw. heute?
b) Wie groß war demgemäß in den Jahren 1957, 1963, 1985, 1990, 2000 bzw. heute der Abstand zwischen dem „Durchschnittsgehalt“ und dem Spitzenamt (A 16 bzw. B 11)?
c) Wie stellen sich diese Relationen unter Einbeziehung des Orts- bzw. Familienzuschlags (verheiratet, zwei Kinder), der allgemeinen Stellenzulage und des Urlaubsgelds dar?
Wie hat sich der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und den öffentlichen Haushalten insgesamt in den Jahren seit 1990 entwickelt, und wie hoch lagen diese Anteile in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1980, 1970, 1960 und 1950 (bitte getrennt nach Einzelplänen sowie nach Besoldung, Versorgung, und Tarifbereich aufführen)?