Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung
der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Hartmut Schauerte, Albrecht Feibel, Hans-Joachim Fuchtel, Norbert Barthle, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer (Saalstadt), Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach Bekanntwerden des umstrittenen Beratervertrages zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der PR-Firma WMP EUROCOM sowie des Berichtes des Bundesrechnungshofes, wonach die BA hierbei massiv gegen das Vergaberecht verstoßen hat, ist die Vergabepraxis von externen Beratungsaufträgen durch die Bundesregierung insgesamt in die Kritik geraten.
Nach Berichten der Zeitungen „DER TAGESSPIEGEL“ und „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 4. Januar 2004 hat die Bundesregierung seit Antritt der Koalition von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 1998 insgesamt fast 190 Mio. Euro für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen ausgegeben. Hinzu komme die Finanzierung der so genannten Beauftragten des Bundes, für die allein im Haushaltsjahr 2003 gut 108 Mio. Euro eingeplant wären.
Die Bundesministerien haben demnach in den vergangenen gut fünf Jahren eine Vielzahl externer Berater engagiert oder beauftragt, obwohl nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Aufgaben der Verwaltung grundsätzlich durch eigene Arbeitskräfte zu erledigen sind. Das Hinzuziehen von externen Sachverständigen kommt nach der BHO zudem nur dann in Betracht, wenn abgegrenzte und schwierige Sachfragen zu klären sind, die fachlich mit eigenem Personal nicht ausreichend beantwortet oder beurteilt werden können.
Nach den Erfahrungen bei der Vergabepraxis durch die BA, die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) untersteht, bestehen daher erhebliche Zweifel, ob die Bundesministerien bei den Vergaben von Berateraufträgen sämtliche Vorschriften des Vergaberechts eingehalten haben. Hinzu kommt die Befürchtung, dass durch die Bereitstellung der Millionenbeträge für externe Beraterleistungen gegen den Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Sind die Angaben des „DER TAGESSPIEGEL“ vom 4. Januar 2004 korrekt, wonach die Bundesregierung seit Oktober 1998 fast 190 Mio. Euro für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen ausgegeben hat? Wenn ja, wie verteilen sich die Aufwendungen (Auftraggeber, Auftragnehmer, jährliche und Gesamtsummen). Wenn nein, wie hoch waren die Aufwendungen (Auftraggeber, Auftragnehmer, jährliche und Gesamtsummen)?
Wie haben sich die jährlichen Ausgaben für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen – aufgeteilt für die einzelnen Bereiche und einzelnen obersten und oberen Bundesbehörden – seit 1990 entwickelt?
Wie hoch waren seit 1998 die Kosten für die Finanzierung von „Beauftragten des Bundes“ und für wen wurde dieses Geld aufgewandt (jährlich und Gesamtsummen)?
Ist es richtig, dass in den fünf Jahren Regierungszeit unter Bundeskanzler Gerhard Schröder mehr als 1 700 Analysen und Studien für 128 Mio. Euro bestellt und abgeliefert wurden (DER TAGESSPIEGEL vom 4. Januar 2004). Wenn nein, wie viele Analysen und Studien wurden gegen welche Bezahlung bestellt und abgeliefert – gegliedert nach den einzelnen obersten und oberen Bundesbehörden?
Zu welchen Themen und Fragestellungen haben die einzelnen obersten und oberen Bundesbehörden seit dem Amtsantritt dieser Bundesregierung im Oktober 1998 Berateraufträge, Analysen und Studien vergeben (ab einem Auftragsvolumen von 50 000 Euro)?
Welche Beraterverträge sind durch Tochtergesellschaften des Bundes – beispielsweise die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) und deren Tochterunternehmen – in welcher Höhe an welche Firmen zu welchen Komplexen vergeben worden?
Welche zehn Beraterfirmen haben – gegliedert nach Zahl der Aufträge und Beraterhonorar – seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 die umfangreichste Beratung der Bundesregierung geleistet?
Ist der Bundesregierung oder ihren Mitgliedern bekannt, ob und in welchem Umfang diese Unternehmen Beratungsleistungen für die die Bundesregierung tragenden Parteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN leisten oder geleistet haben?
Ist es richtig, dass seit Beginn der 14. Wahlperiode 361 Berater von den einzelnen obersten und oberen Bundesbehörden herangezogen wurden und hierfür 47,82 Mio. Euro Honorare fällig wurden (DER TAGESSPIEGEL vom 4. Januar 2004)? Wenn nein, wie viele Berater wurden von den einzelnen Bundesministerien zu welchem Preis beauftragt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Beraterhonorare mit Tagessätzen bis zu 8 000 Euro gezahlt werden?
Wenn ja, mit welchen Bundesministerien wurden solche Beraterhonorare vereinbart und um welche Unternehmen handelt es sich dabei?
Wie hoch ist der Durchschnittstagessatz der vereinbarten Beraterhonorare?
In welchen Fällen und in welchem Umfang ist Beraterunternehmen die Infrastruktur der Bundesministerien bzw. nachgeordneten Behörden zur Verfügung gestellt worden (Büroräume, Computer etc.)?
Welche Aufträge für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen wurden von welchen obersten und oberen Bundesbehörden ohne vorherige Ausschreibung vergeben?
Haben die obersten und oberen Bundesbehörden die Beraterleistungen in regelmäßigen Abständen dokumentiert und kontrolliert? Wenn ja, sind bei diesen Dokumentationen und Kontrollen Mängel festgestellt und entsprechende Konsequenzen gezogen worden? In welchen Fällen ist dies geschehen und sind damit die Kosten – in welchem Umfang – der Auftragsvergabe gesunken?
Ist vor der Vergabe jedes einzelnen Beratervertrages in den jeweiligen obersten und oberen Bundesbehörden intern geprüft worden, ob diese Leistungen auch durch Mitarbeiter der jeweiligen obersten und oberen Bundesbehörden hätten erfüllt werden können? Sind die entsprechenden internen Prüfungen schriftlich dokumentiert worden? Bei welchen Aufträgen hat eine entsprechende Prüfung nicht stattgefunden?
In wie vielen und welchen Fällen hat der Bundesrechnungshof seit Amtsantritt der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 die Vergabepraxis bzw. die Kosten für externe Berater und Gutachter der Bundesregierung geprüft und mit welchem Ergebnis?
In wie vielen und welchen Fällen haben die Vergabekammern des Bundeskartellamtes die Vergabe öffentlicher Aufträge für externe Berater und Gutachter der Bundesregierung nachgeprüft und mit welchem Ergebnis?
Haben Beschwerdeverfahren vor zuständigen Oberlandesgerichten stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
In wie vielen und welchen Fällen wurden Beraterverträge nach Vergabe wieder durch einen der Vertragspartner aufgelöst und warum?
Wie viele Berater wurden von den einzelnen Bundesministerien in der 12. und 13. Wahlperiode herangezogen und in welchem Umfang wurden dazu Mittel bereitgestellt?
Welche Beratungsfirmen hat das BMWA (und vormals das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie/BMWi sowie das vormalige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung/BMA) seit Amtsantritt des Bundeskanzlers Gerhard Schröder zu welchem Zwecke und zu welchem Honorar beauftragt?
Welche dieser Aufträge wurden ohne vorherige Ausschreibung vergeben?
Hat das BMWA (und vormals das BMWi sowie das vormalige BMA) externe Berater eingestellt (fest oder zeitlich befristet)?
Welche Kosten hat die Einsetzung der „Rürup-Kommission“ verursacht?
Welche Ergebnisse der Kommission, die vor deren Einsetzung noch nicht bekannt waren, hat oder wird die Bundesregierung umsetzen?
Welche Beiräte hat die Bundesregierung eingesetzt?
Welche Kosten entstehen dem Bund durch die Beiräte der Bundesregierung (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Beiräten)?
Welche konkreten Einsparmöglichkeiten sieht die Bundesregierung bei den Beiräten und bei externen Beratern?
Ist es richtig, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) einen Rahmenvertrag mit der Agentur „Zum goldenen Hirschen“ (ZgH) für Entwicklung und Konzeption von Kommunikationsstrategien geschlossen hat (so Wirtschaftswoche Nr. 51 vom 11. Dezember 2003)?
Welche konkret spezifizierten Aufgaben sollen laut Vertrag von der Agentur „Zum goldenen Hirschen“ wahrgenommen werden?
Ist der Auftrag öffentlich ausgeschrieben worden, und wenn ja, wie ist die Ausschreibung historisch verlaufen, insbesondere im Hinblick auf Beschwerden von Konkurrenzunternehmen über das laufende Ausschreibungsverfahren und eventuelle Entscheidungen des Bundeskartellamtes über diese Beschwerden?
Haben oberste und obere Bundesbehörden Aufträge an die Agentur „Zum goldenen Hirschen“ ohne öffentliche Ausschreibung vergeben? Wenn ja, in welchen Fällen ist dies geschehen?
Welches Honorar erhält die Agentur für die Vermarktung der „Agenda 2010“?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Vertrag mit der Agentur „Zum goldenen Hirschen“ unter Berücksichtigung des Berichtes des Bundesrechnungshofes über den Vertrag der Bundesagentur für Arbeit mit der WMP-Wirtschaft Medien Politik Beratung GmbH den Vorschriften des Vergabe- und des Haushaltsrechts entsprechen?
Erfordert der Rahmenvertrag mit der Agentur „Zum goldenen Hirschen“ eine Ausschreibung von einzelnen Kampagnen?
Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Vertrag über „Beratung, Konzeption und Umsetzung von Kampagnen“ abgeschlossen (Wirtschaftswoche Nr. 51 vom 11. Dezember 2003)? Wenn ja, mit wem und zu welchen Konditionen (Leistung, Gegenleistung, Laufzeit, wesentlicher Inhalt des Vertrages)? Ist dieser Vertrag öffentlich ausgeschrieben worden?
In welchem Umfang haben die Bundesregierung sowie die obersten und oberen Bundesbehörden Aufträge an die Beraterfirmen „KNSK“ sowie „Ahrens & Behrent / Face2Net“ vergeben?
Sind davon Aufträge ohne Ausschreibungen vergeben worden?
In welchem Umfang sind Folgeaufträge an diese Firmen vergeben worden?
Wie viele Beraterverträge der obersten und oberen Bundesbehörden waren bzw. sind Folgeaufträge? Welche finanzielle Größenordnung haben diese Folgeaufträge erreicht?
Hat sich das Bundeskabinett mit Beraterverträgen und Gutachtervergaben befasst? Wenn ja, in welchen Fällen?
In wie vielen und welchen Fällen wurden Ergebnisse eines Beratungsprozesses nicht umgesetzt und warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Mehrwertsteuer bei der öffentlichen Auftragsvergabe ein selbstverständlicher Kostenbestandteil ist?
In wie vielen und welchen Fällen haben Beratungsunternehmen ein Projekt vorbereitet und anschließend selbst an dem zugehörigen Vergabeverfahren teilgenommen? Gibt es Fälle, in denen ein Beratungsunternehmen ein Projekt vorbereitet hat und anschließend auch mit der Durchführung des Projektes betraut wurde?
In wie vielen Fällen, in welchen Fällen und in welchem Umfang haben sich die Kosten für externe Berater und Gutachter nach Auftragsvergabe um mehr als 5 Prozent erhöht? Wie begründet die Bundesregierung solche nachträglichen Kostensteigerungen?