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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe in der Wattfahrt (G-SIG: 15010400)

Situation im niederländischen und deutschen Wattenmeer, niederländische und europäische Sicherheitsvorschriften, mögliche Alternativen zur EU-Richtlinie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

11.07.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/127125. 06. 2003

Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe in der Wattfahrt

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Durch die Europäische Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe werden die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, einheitliche Sicherheitsanforderungen für Fahrgastschiffe in den europäischen Gewässern einzuführen. Dies ist grundsätzlich sinnvoll und richtig. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Sicherheitsvorschriften nicht nach unterschiedlichen Seegebieten stärker zu differenzieren sind.

Im Wattenmeer gibt es meist keine großen Wassertiefen und es ist nicht ersichtlich, wie dort eine Rettungsinsel sinnvoll zum Einsatz gebracht werden sollte. Hier entstehen den Fährreedereien hohe Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, deren Sinnhaftigkeit fraglich ist. Insbesondere entstehen in Konkurrenz zu niederländischen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, da in der niederländischen Wattfahrt andere Sicherheitsstandards gelten. Ziel sollte es sein, durch flexiblere Regelungen gleichwertige Sicherheit zu erreichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Wassertiefen und Wellenhöhen sind im ostfriesischen Wattenmeer vorherrschend?

2

Hält die Bundesregierung eine Differenzierung der Sicherheitsstandards für Fahrgastschiffe in der Wattfahrt für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?

3

Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das niederländische Wattenmeer vom benachbarten deutschen Wattenmeer in seinen Anforderungen für die Schifffahrt?

4

Welche Sicherheitsvorschriften gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Fahrgastschiffe in der niederländischen Wattfahrt?

5

Hält die Bundesregierung es für geboten, sich an den niederländischen Sicherheitsvorschriften in der Wattfahrt zu orientieren, und wenn nein, warum nicht?

6

Trifft es zu, dass das Königreich der Niederlande sein Wattenmeer zum Binnengewässer erklärt hat und deshalb die Vorschriften der Richtlinie 98/18/EG nicht gelten?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, wie die EU-Kommission die niederländische Regelung für die Wattfahrt bewertet?

8

Hat die Bundesregierung geprüft, ob das benachbarte deutsche Wattenmeer ebenfalls zu einem Binnengewässer umgewidmet werden könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

9

Sind der Bundesregierung Vorschläge bekannt, mit denen gleichwertige Sicherheitsstandards zu den starren Vorschriften der Richtlinie 98/10/EG erreicht würden, die aber den Anforderungen der Wattfahrt angemessener Rechnung tragen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorschläge?

10

Hält die Bundesregierung einen gleichwertigen Ersatz für die Anforderungen im Sinne von Artikel 7 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 98/18/EG für die Fahrgastschiffe in der deutschen Wattfahrt für möglich und sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die EU-Kommission einen Antrag gemäß Artikel 7 Abs. 4 der Richtlinie 98/18/EG auf gleichwertigen Ersatz bzw. auf eine Befreiung gemäß Artikel 7 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 98/18/EG grundsätzlich positiv oder negativ aufnehmen würde?

Berlin, den 25. Juni 2003

Hans-Michael Goldmann Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Harald Leibrecht Ina Lenke Markus Löning Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Eberhard Otto (Godern) Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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