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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Fahndung per SMS (G-SIG: 15010457)

Fahndungsumfang mit "verdeckter SMS", Rechtsgrundlagen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.07.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/138402. 07. 2003

Fahndung per SMS

der Abgeordneten Gisela Piltz, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Polizei und andere Ermittlungsbehörden ermitteln immer häufiger den Aufenthaltsort Tatverdächtiger per „verdeckter SMS“. Dabei schickt der ermittelnde Polizist an das empfangsbereite Handy des Beschuldigten von seinem Computer aus eine Kurznachricht, die bei dem Empfänger auf dem Display des Handys nicht angezeigt wird. Daraufhin fragt die ermittelnde Person beim Mobilfunkanbieter die Verbindungsdaten der versendeten Kurznachricht nach. So ist es dem Ermittelnden möglich, den Tatverdächtigen auf bis zu 50 Metern genau zu orten. Auf diese Weise wurden bereits etliche Personen aufgespürt. Dabei ist fraglich, auf welche Rechtsgrundlagen sich die ermittelnden Behörden stützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Von welchen Behörden des Bundes und der Länder werden bereits Fahndungen per „verdeckter SMS“ praktiziert?

2

Wie oft wurden bereits Standortdaten über die „verdeckte SMS“ ermittelt, und welche Maßnahmen schlossen sich nach Ermittlung der Daten an?

3

Zur Ermittlung welcher Straftaten wurde die „verdeckte SMS“ eingesetzt, und wie häufig geschah dies pro Straftatbestand?

4

Aufgrund welcher gesetzlicher Ermächtigung ermitteln die Behörden bei der Fahndung per „verdeckter SMS“?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Ermittlungen per „verdeckter SMS“?

6

Welche Bedenken sind der Bundesregierung gegen diese Fahndungsmethode bekannt, und wie beurteilt sie diese?

7

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, vor diesem Hintergrund die Strafprozessordnung zu ändern oder andere Maßnahmen zu ergreifen?

Wenn ja, welche?

8

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Fahndung per „verdeckter SMS“ ohne eine eindeutige Rechtsgrundlage eingestellt werden muss?

Berlin, den 25. Juni 2003

Gisela Piltz Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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