Sicherheit oberirdischer Zwischenlager für ausgediente Brennelemente
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Vereinbarungen im Rahmen des so genannten Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie führen in Verbindung mit der Unterbrechung der Erkundung des Endlagerprojekts für radioaktive Abfälle in Gorleben sowie der Beendigung der Wiederaufarbeitung unter anderem dazu, dass ausgediente Brennelemente an den Standorten der Kernkraftwerke zumindest vorübergehend oberirdisch gelagert werden müssen. Die Betreiber der Kernkraftwerke haben entsprechende Zwischen- bzw. Interimslager für mittlerweile alle maßgeblichen Kernkraftwerke beantragt. Zuletzt hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 12. Februar 2003 der Betreiberin des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld, der E.ON Kernkraft GmbH, die Genehmigung für den Betrieb eines Zwischenlagers erteilt.
Die Genehmigung lenkt erneut Aufmerksamkeit auf die Sicherheit oberirdischer Zwischenlager im Vergleich zu unterirdischen Lagerstätten für radioaktiven Abfall.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Aufgrund welcher Sachverhalte und Erwägungen weist das süddeutsche Baukonzept im Vergleich zu norddeutschen Zwischenlagern dünnere Wand- und Deckenstärken auf, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Unter welchen Bedingungen könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Situation eintreten, bei der Reparaturen am Primärdeckel der Lagerbehälter unumgänglich sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Austausch einer defekten Primärdichtung ggf. nur unter Nutzung eines funktionstüchtigen Reaktorgebäudes möglich ist?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt angesichts des Umstandes, dass unter den Bedingungen des so genannten Atomausstiegs ein funktionstüchtiges Reaktorgebäude in der Regel bereits vor Ablauf der genehmigten maximalen Aufbewahrungsdauer nicht mehr existieren wird?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass alle Standorte für oberirdische Interims- und Zwischenlager über geeignete Gleisanschlüsse für einen Weitertransport der Castorbehälter verfügen, und wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche Standorte für oberirdische Interims- und Zwischenlager verfügen bereits über geeignete Gleisanschlüsse für einen Weitertransport von Castorbehältern und innerhalb welcher Zeit sollen die verbleibenden Standorte mit entsprechenden Gleisanschlüssen ausgerüstet werden?
Gewährleistet der so genannte Fügedeckel einschließlich der ggf. erforderlichen Schweißnähte nach Einschätzung der Bundesregierung im Ernstfall uneingeschränkte Barrierenqualität, und wenn ja, auf welche Untersuchungen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
In welcher Hinsicht finden jüngere Hochwasserereignisse bei der Sicherheitsplanung standortnaher Interims- und Zwischenlager besondere Berücksichtigung, und wie bewertet die Bundesregierung die Hochwasser- Sicherheit des Zwischenlagers Grafenrheinfeld, zumal sich dieses Zwischenlager in unmittelbarer Nähe zum Main befindet?