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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Nutzung der flexiblen Mechanismen im Rahmen der internationalen klimapolitischen Aktivitäten der Bundesregierung (G-SIG: 15010455)

Nutzungsumfang, MoU-Abkommen (Memorandum of Understanding) der Bundesregierung und anderer Partnerländer, zeitliche Restriktion

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.08.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/138202. 07. 2003

Nutzung der flexiblen Mechanismen im Rahmen der internationalen klimapolitischen Aktivitäten der Bundesregierung

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bereits im Vorfeld einer Ratifizierung durch die nationalen Parlamente sieht das Kyotoprotokoll die Möglichkeit vor, im Ausland erzielte Emissionsminderungen mit Blick auf eine Anrechnung bei den jeweils eigenen Reduktionsverpflichtungen dokumentieren und zertifizieren zu lassen. Um in diesem Sinne klimapolitisch relevante Investitionsprojekte zu ermöglichen, müssen sich Gast- und Investorland in einem „Memorandum of Understanding“ (MoU) im Vorfeld über zentrale Aspekte der Durchführung entsprechender Projekte verständigen.

Die flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls (Clean Development Mechanism/CDM und Joint Implementation/JI) werden von Partnerländern in der Europäischen Union zur Erfüllung der jeweiligen nationalen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasen genutzt. Angesichts der erheblichen Abweichung Deutschlands vom Zielpfad der Reduktionsverpflichtungen gemäß dem Kyotoprotokoll gibt die bisherige Weigerung der deutschen Bundesregierung, die flexiblen Kyotomechanismen zu nutzen, Anlass zur Sorge.

Hinsichtlich der absoluten Zielverfehlung gehört Deutschland zu den „Spitzenreitern“ in der EU; außerdem steigen die CO2-Emissionen in Deutschland seit geraumer Zeit wieder an.

Ein Engagement deutscher Firmen im Rahmen klimarelevanter Investitionsprojekte im Ausland hat eine zeitliche Restriktion zu berücksichtigen, weil sich das Zeitfenster zur Realisierung insbesondere von CDM-Projekten für die erste Verpflichtungsperiode des Kyotoprotokolls bis 2012 („CDM-Investment-Window“) aufgrund der hohen erforderlichen (Vor-)Laufzeit der Projekte spätestens im Jahre 2006 schließen wird. Dieser Sachverhalt wird u. a. auch seitens der Weltbank in jüngster Zeit häufig hervorgehoben. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Projekte für die genannte Periode kaum mehr realisiert bzw. finanziert werden können bzw. werden mit erheblichen Unsicherheiten belastet sein. Die Untätigkeit der Bundesregierung bei der Nutzung der flexiblen Instrumente des Kyotoprotokolls wird also die Kosten deutscher Beiträge zum weltweiten Klimaschutz drastisch erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Gedenkt die Bundesregierung, die Verpflichtungen Deutschlands zur Reduktion von Treibhausgasen anteilig auch unter Nutzung der flexiblen Kyotomechanismen (JI und CDM) zu erfüllen?

2

Wenn ja:

– In welchem relativen und absoluten Umfang gedenkt die Bundesregierung dies zu tun?

– Mit welchen Partnerländern hat die Bundesregierung bisher MoU-Abkommen als projektspezifische Einzelvereinbarungen oder als allgemeine Rahmenabkommen abgeschlossen?

3

Wenn nein, was veranlasst die Bundesregierung, auf eine Nutzung der flexiblen Kyotomechanismen zu verzichten?

4

Wie bewertet die Bundesregierung das Problem des sich absehbar schließenden Zeitfensters zur Realisierung klimarelevanter Investitionsprojekte für die erste Verpflichtungsperiode des Kyotoprotokolls, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung aus dieser Einschätzung ab?

5

Zwischen genau welchen Partnerländern des Kyotoprotokolls existieren derzeit mit jeweils welchen Ländern MoU-Abkommen?

Berlin, den 1. Juli 2003

Birgit Homburger Angelika Brunkhorst Gudrun Kopp Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Rainer Stinner Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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