Auswirkungen und Kosten der Streiks in Ostdeutschland
der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Streiks der IG Metall in Ostdeutschland für die Einführung der 35-Stunden-Woche, die mit den Stimmen von nur acht Prozent der ostdeutschen Metallbeschäftigten geführt wurden, sind gescheitert. Die Wirkungen sind aber erheblich. BMW konnte nicht produzieren, weil ostdeutsche Zulieferer bestreikt wurden. Für die Mitarbeiter des Automobilkonzerns und weiterer Unternehmen musste Kurzarbeit beim Arbeitsamt angemeldet werden. Das Kurzarbeitergeld für die von den Streiks indirekt betroffenen Arbeitnehmer im Westen zahlt die Bundesanstalt für Arbeit (BA). Aufkommen für die Folgen des Streiks muss damit der Beitrags- und Steuerzahler.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Kosten sind der BA durch den Streik der IG Metall in Ostdeutschland bisher für Kurzarbeitergeld entstanden?
Mit welchen Kosten ist noch zu rechnen?
Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund von § 174 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) der Ansicht, dass sich die Gewerkschaft an den entstandenen Kosten beteiligen muss?
Wenn ja, wie wird sie Regressansprüche an die Gewerkschaft durchsetzen?
Plant die Bundesregierung, Arbeitskämpfe in Deutschland gesetzlich zu regeln?
Wenn nein, welche Argumente sprechen dagegen, den Grundsatz, dass Arbeitskampf nur das letzte Mittel nach Ausschöpfung aller Verständigungsmöglichkeiten ist, gesetzlich zu konkretisieren und damit den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz umzusetzen?
Wie gedenkt die Bundesregierung das Gleichgewicht zwischen Streik und Aussperrung herzustellen und die Privilegierung einer Tarifpartei zu beseitigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Streiktourismus, dass westdeutsche Betriebsräte in bestreikten ostdeutschen Konzerntöchtern Streikposten stellen?
Welche Konfliktlösungsmittel ohne Arbeitskampf können für den öffentlichen Dienst geschaffen werden?
Rückt die Bundesregierung endgültig von der im Koalitionsvertrag von 1998 festgeschriebenen Abschaffung des §146 SGB III (Streikparagraf) ab, auf den sich §174 SGB III bezieht?
Hält die Bundesregierung ein gesetzliches Verbot von Warnstreiks für verfassungskonform?
Hält die Bundesregierung ein gesetzliches Verbot von Streiks vor dem endgültigen Scheitern einer Schlichtung für verfassungskonform?
Welche gesamtwirtschaftlichen Kosten sind durch die Streiks entstanden?
Wie werden die Kosten für den Produktionsausfall in Ostdeutschland beziffert?
Wie werden die Kosten für den Produktionsausfall in Westdeutschland beziffert?