Vorbemerkung der Fragesteller In Georgien ist das Recht auf das freie Glaubensbekenntnis nach den gewaltsamen Kampagnen organisierter Gruppen militanter Zivilisten – zumeist unter der Führung eines aus dem Priesteramt verstoßenen orthodoxen Priesters – gegen mehrere nichtorthodoxe religiöse Glaubensrichtungen im Jahr 2001 nicht gewährleistet. Auch im Jahr 2002 wurden in Georgien erneut mehr als 300 Überfälle auf religiöse Minderheiten verzeichnet. Im Januar 2003 wurde ein ökumenisches Gebet in Tiflis von den Anhängern des exkommunizierten Priesters unter Anwendung von Gewalt gesprengt. Die Polizei verhielt sich dabei zurückhaltend. Vertreter des Liberty Institute Tiflis sind der Ansicht, dass die Anhänger des exkommunizierten Priesters von der Regierung unterstützt und gegen Menschenrechtsgruppen instrumentalisiert werden. Nach den Angaben des Instituts würden die dafür sprechenden Beweise vor Gericht zurückgewiesen. Kritische Journalisten seien von Strafverfolgung bedroht. Der exkommunizierte Priester unterliegt keinen Beschränkungen bei seiner Propaganda gegen andere Glaubensrichtungen, z. B. in den Gefängnissen. Bibeln, von evangelischer Seite herausgegeben, wurden im Gefängnis von Kutaissi auf dem Hof verbrannt. Das georgische Bildungsministerium reagiert nicht auf religiöse Spannungen in den Schulen. Nichtorthodoxe Lehrer wurden wegen „Gefährdung“ der orthodoxen Schüler entlassen. Auch ein demonstrativer Besuch des Staatspräsidenten Eduard Schewardnaze unter starken polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen bei einem folgenden ökumenischen Gebet in Tiflis dürfte allein nicht ausreichen, um die unerträgliche Situation für nichtorthodoxe Christen in Georgien deutlich zu verbessern.
1. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Situation der nichtorthodoxen Christen in Georgien vor, und welche Folgerungen können daraus gezogen werden?
Das Recht auf Religionsfreiheit ist in Georgien verfassungsrechtlich verankert (Artikel 9 und Artikel 19 der georgischen Verfassung). Die Bundesregierung beobachtet die Situation der nicht orthodoxen Christen in Georgien aufmerksam und führt mit ihnen einen ständigen Dialog. Die Bundesregierung ist besorgt über tätliche Übergriffe, Störungen von Gottesdiensten sowie Diskriminierungen allgemeiner Art gegen nicht orthodoxe Christen und wird weiterhin dafür eintreten, dass diese ihr Glaubensbekenntnis uneingeschränkt ausüben können.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die konkreten Maßnahmen von Seiten der georgischen Staatsführung und des Parlaments zur Lösung der religiösen Konflikte vor?
Der Bundesregierung liegt eine Reihe von Erkenntnissen vor, dass sich das Bewusstsein der georgischen politischen Führung und weiter Kreise der orthodoxen Kirche für die Problematik religiöser Konflikte geschärft hat. Die georgische Regierung hat religiös motivierte Gewalt mehrfach verurteilt, etwa in einer offiziellen Erklärung durch Staatsminister Awtandil Dschorbenadse am 16. August 2002 und in einer im Anschluss an einen ökumenischen Gottesdienst am 14. März 2003 von Präsident Eduard Schewardnadse gehaltenen Rede. Die Teilnahme Präsident Eduard Schewardnadses an dem ökumenischen Gottesdienst setzte in diesem Kontext ein wichtiges und weithin beachtetes politisches Signal. Das georgische Parlament hat Anfang 2001 eine Resolution gegen religiösen Extremismus verabschiedet. Weiterhin hat am 20. Februar 2003 der Menschenrechtsausschuss des georgischen Parlaments Beratungen über die Verletzungen der Rechte religiöser Minderheiten – im konkreten Fall handelte es sich vor allem um die Zeugen Jehovas – aufgenommen. Der georgische „Gesetzesentwurf über Bekenntnisfreiheit und die Freiheit der religiösen Vereinigungen“, der die Rechte der nicht orthodoxen Christen in Georgien besonders schützen soll, wurde inzwischen ins georgische Parlament eingebracht. Eine Lesung hat bisher nicht stattgefunden. Gegen den in der Vorbemerkung der Fragesteller offenbar gemeinten extremistischen ehemaligen Priester sind derzeit zwei Strafverfahren anhängig. In einem der Verfahren, welches die Zerstörung von durch Baptisten eingeführte religiöse Literatur im Februar 2002 zum Gegenstand hat, wurde am 4. Juni 2003 eine dreimonatige Untersuchungshaft gegen diesen Priester angeordnet. Diese Entscheidung wurde am 10. Juni 2003 in zweiter und letzter Instanz bestätigt. Eine Festnahme ist aber noch nicht erfolgt.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Thema der religiösen Toleranz in ihren Kontakten mit der georgischen Regierung auf bi- und multilateraler Ebene verstärkt zur Sprache zu bringen?
Die Bundesregierung hat anlässlich der 3. Sitzung der Gemischten Kommission für kulturelle Zusammenarbeit, die vom 2. bis zum 4. Juni 2003 in Tiflis abgehalten wurde, die Religionsfreiheit thematisiert und erreicht, dass ein Artikel zur Bekräftigung des Rechts auf freie Religionsübung in das Protokoll aufgenommen wurde: „Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger in beiden Ländern an der Ausübung ihrer jeweiligen Religion wird hervorgehoben. Beide Seiten unterstreichen ihr Bekenntnis zur Wahrung der Religionsfreiheit und gewährleisten die freie Übung der Religionen auf ihren jeweiligen Territorien.“ (Artikel 47 des Protokolls der 3. Sitzung der Deutsch-Georgischen Gemischten Kommission für kulturelle Zusammenarbeit vom 2. bis 4. Juni 2003 in Tiflis). In diesem Rahmen hat die Bundesregierung weiterhin erneut die große Bedeutung betont, die der Verabschiedung des „Gesetzesentwurfs über Bekenntnisfreiheit und die Freiheit der religiösen Vereinigungen“ zukommt. Die Bundesregierung wird die weitere parlamentarische Beratung aufmerksam verfolgen und vor Ort mit den EU-Partnern den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Hierbei steht die Bundesregierung auch mit dem Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche Georgiens in Verbindung. Ferner hat die Bundesregierung die georgische Regierung wiederholt aufgefordert, Übergriffe auf religiöse Minderheiten konsequent aufzuklären, strafrechtlich zu verfolgen und im Übrigen der verfassungsrechtlich verbrieften Religionsfreiheit uneingeschränkt Geltung zu verschaffen. In diesem Zusammenhang hat sich auch der damalige Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Gerd Poppe, bereits mehrmals mit Fragen der Religionsfreiheit und der ungestörten Religionsausübung befasst. Im Übigen tritt die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union, des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für den Schutz der religiösen Minderheiten in Georgien ein und wird in diesem Sinne auch in Zukunft alle Gesprächsforen nutzen. So hat etwa die Troika der EU bei der georgischen Regierung demarchiert und diese aufgefordert, das Recht auf freie Religionsübung uneingeschränkt zu gewährleisten.
4. Inwieweit thematisiert die Bundesregierung die Situation der Pressefreiheit in Georgien mit der georgischen Staatsführung und dem Parlament auf bi- und multilateraler Ebene gerade im Hinblick auf die religiösen Konflikte?
Das Recht auf Pressefreiheit unterliegt in Georgien grundsätzlich keinen Einschränkungen. In den georgischen Medien wird ausführlich über die Situation der Angehörigen religiöser Minderheiten berichtet, vereinzelt auch über Fälle von Drohungen und Gewaltanwendung gegen Journalisten. Die Bundesregierung thematisiert die Pressefreiheit und deren Verletzungen im bilateralen Dialog mit der georgischen Regierung und wird auch in Zukunft die Beseitigung von Defiziten anmahnen. Auch setzt sich die Bundesregierung mit ihren Partnern in der Europäischen Union, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für die Achtung der Pressefreiheit gerade mit Blick auf die in Georgien verbreiteten religiösen Konflikte ein.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die georgisch-orthodoxe Kirche zu bewegen, eine aktivere Rolle in der Bekämpfung des religiösen Extremismus einzunehmen?
Die Bundesregierung verwendet sich innerhalb der Europäischen Union, des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit dafür, dass diese gegenüber der georgisch-orthodoxen Kirche für eine energische Bekämpfung des religiösen Extremismus im Besonderen und für religiöse Toleranz im Allgemeinen eintreten. Auch nimmt die Bundesregierung jede Gelegenheit wahr, um bei bilateralen Kontakten mit der georgisch-orthodoxen Kirche die verfassungsrechtlich verankerte Religionsfreiheit in Erinnerung zu rufen und religiöse Toleranz anzumahnen.