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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Technologie der Radio Frequency Identification (G-SIG: 15010930)

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung, Missbrauchsgefahren, Erstellung von Bewegungsprofilen mit personenbezogenen Daten, gesetzliche Regelung zur Deaktivierung von RFID-Chips und zum Datenschutz-Audit, bisheriger und geplanter Einsatz (Einzelhandel, Behörden, Euro-Banknoten, Ticketidentifikation bei der Fußball-WM 2006, Bereiche ohne personenbezogene Daten)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.05.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/302528. 04. 2004

Technologie der Radio Frequency Identification

der Abgeordneten Gisela Piltz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Dr. Günter Rexrodt, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Technologie der Radio Frequency Identification (kurz RFID) hat sich in letzter Zeit stark weiterentwickelt. Sie basiert auf einem winzigen Chip, welcher per Funk Informationen an fest installierte Sensoren übermittelt, ohne dass eine Übertragung äußerlich zu bemerken wäre oder dies den Chip selbst verändert. Der Chip ist so klein, dass er auf Transport- oder Produktverpackungen angebracht und sogar in Textilien eingearbeitet werden kann. Er kommt ohne eigene Stromversorgung aus und seine Daten können auch nach Jahren noch abgerufen werden, wenn der Chip nicht zerstört oder der Dateninhalt überschrieben wird.

Der RFID-Chip wird in der Logistik schon jetzt als revolutionär angesehen, da jedes Produkt schnell und berührungslos lokalisierbar ist und enormen Zeit- und Arbeitsaufwand erspart.

In einer Praxisstudie eines großen Handels-Konzerns (dem „Future-Store“ in Rheinberg bei Düsseldorf) soll zurzeit demonstriert und erprobt werden, in welcher Weise direkt an Supermarkt-Produkten angebrachte Chips zukünftig den Barcode im Einzelhandel ersetzen können.

Neben dem wünschenswerten Nutzen für die Logistik darf diese Technologie jedoch nicht zu einer Aushöhlung des Datenschutzes führen. So eignet sich der Chip etwa zum Speichern und Senden personenbezogener Daten, zum Aktivieren von Videoüberwachungskameras und ermöglicht vielfältige Formen des Datenmissbrauchs.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der so genannten RFID-Chips aus datenschutzrechtlicher Sicht, und welche Missbrauchsgefahren sind diesbezüglich denkbar?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Möglichkeiten der RFID-Chips unter der Maßgabe, dass der Bürger im Sinne seiner informationellen Selbstbestimmung „Herr seiner Daten“ bleiben muss?

3

Wie bewertet die Bundesregierung das Recht der Verbraucher auf Anonymität beim Einkauf, und in welcher Weise sieht die Bundesregierung dies durch die Verwendung von RFID-Chips gefährdet?

4

In welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage können nach Erkenntnissen der Bundesregierung Daten gesammelt werden, die zu einem Bewegungsprofil von RFID-Chips mit personenbezogenen Daten zusammengesetzbar sind?

5

Sieht die Bundesregierung durch die Ermöglichung von Bewegungsprofilen besondere Missbrauchsgefahren, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung diesen Gefahren zu begegnen?

6

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit maximale Übertragungsreichweite der RFID-Chips?

7

Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Deaktivierung von RFID-Chips, um den Datenschutz zu verbessern und einer dauerhaften Überwachung durch eine „intelligente“ Umgebung entgegenzuwirken?

8

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wo und in welchem Umfang zurzeit bereits Gebrauch von den RFID-Chips gemacht wird, und wenn ja, welche?

9

Werden die RFID-Chips bereits von Behörden eingesetzt, z. B. im Rahmen der Strafverfolgung?

10

Plant die Bundesregierung selbst den Einsatz der RFID-Chips in Behörden, und wenn ja, wo sowie in welchem Umfang?

11

Werden die RFID-Chips Gegenstand des von der Bundesregierung in Planung befindlichen Entwurfs einer gesetzlichen Regelung zum Datenschutz-Audit nach § 9a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sein?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob von der Europäischen Zentralbank die Ausstattung der Euro-Banknoten mit RFID-Chips geplant ist, und wie weit sind diese Planungen gegebenenfalls fortgeschritten?

13

Welche persönlichen Daten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem RFID-Chip gespeichert werden, der zur Ticketidentifikation bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland eingesetzt werden soll?

14

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorhaben, gewaltbereite Hooligans durch dieses Verfahren vom Ticketkauf auszuschließen, und wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, durch Namensgleichheit auch andere Personen vom Ticketkauf auszuschließen oder die Ausschlusskriterien auf Fragen der Solvenz des Käufers auszudehnen?

15

Welche Chancen sieht die Bundesregierung durch den Einsatz von RFID-Chips dort, wo keine personenbezogenen- oder persönliche Bewegungsdaten anfallen, etwa bei der Lagerhaltung oder der Dokumentation von Herkunftsnachweisen im Einzelhandel?

Berlin, den 28. April 2004

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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