Regionale Freihandelsabkommen als mögliche Gefahr für den Welthandel
der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Zahl bi- und multilateraler Freihandelsabkommen, die dem Nichtdiskriminierungsgrundsatz der Welthandelsorganisation WTO widersprechen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In ihrem Jahresbericht 2003 warnt die WTO davor, dass durch diese Entwicklung ein Wildwuchs an Regeln entstehe, der für den Welthandel schädlich sei und eine zusätzliche Belastung der Unternehmen darstelle. Nach dem Scheitern der WTO-Konferenz in Cancun wurde von vielen Seiten – auch von Mitgliedern der Bundesregierung, z. B. von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, im „Deutschlandfunk“ am 21. September 2003 – auf die Gefahr aufmerksam gemacht, nun drohe durch eine weitere Zunahme solcher Abkommen eine stärkere Schwächung der Position der Entwicklungsländer.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
An wie vielen und welchen Freihandelsabkommen ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Europäischen Union beteiligt?
Welche und wie viele Freihandelsabkommen werden derzeit verhandelt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der WTO, dass regionale Freihandelsabkommen zu einer Belastung für den Welthandel und zu zusätzlicher Bürokratie für die Unternehmen führen können?
Falls ja, nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob der spezifische Nutzen eines Abkommens höher ist als der grundsätzliche Schaden?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in der Uruguay-Runde vereinbarte Vereinheitlichung von Ursprungsregeln zu fördern?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Schwächung der WTO durch regionale Freihandelsabkommen zu verhindern?
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Unternehmen in Deutschland durch die durch regionale Freihandelsabkommen verursachte zusätzliche Bürokratie, wie etwa Ursprungsnachweise oder Informationsbeschaffung über unterschiedliche Regelungen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mittelständische Unternehmen dadurch besonders belastet werden?
Hat die Bundesregierung diese Problematik in ihrem so genannten Masterplan Bürokratieabbau berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die in regionalen Freihandelsabkommen häufig verwendeten Wertschöpfungskriterien (ein bestimmter Prozentsatz der Wertschöpfung muss in einem Land der Freihandelszone erfolgen) für die Ursprungsregeln weniger entwickelte Länder benachteiligt, da sie aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur häufig nur eine geringe Wertschöpfungstiefe erreichen, und diese Wertschöpfungskriterien somit protektionistischer Natur sein können?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass regionale Freihandelsabkommen grundsätzlich die Verhandlungsposition von Entwicklungsländern grundsätzlich schwächen?