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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Ausbildungsförderung in EU-Mitgliedstaaten (G-SIG: 15010515)

Ausbildungsförderung deutscher Studierender in anderen EU-Mitgliedsstaaten, Gleichberechtigung und Chancengleichheit

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

13.10.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/161825. 09. 2003

Ausbildungsförderung in EU-Mitgliedstaaten

der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das am 19. März 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung (Ausbildungsförderungsreformgesetz) weitet die Auslandsförderungsleistung für deutsche Studierende innerhalb der Europäischen Union aus. Deutsche Studenten können, statt lediglich zwei Semester im Ausland zu verbringen, ihr Studium bis zum Abschluss in einem EU-Mitgliedstaat (innerhalb der Förderungshöchstdauer) durchführen.

Förderungsfähig laut § 5 Abs. 2 Satz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte nach einem mindestens einjährigen Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte, der sogenannten „Orientierungsphase“. Die deutschsprachige Studienerfahrung ist hierbei zentrales Argument. Studierende sollen laut Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einen Eindruck vom deutschen Studiensystem erlangen, bevor sie ihre Ausbildung im Ausland weiterführen.

Dies gilt jedoch nicht für Österreich und die Schweiz (Verwaltungsvorschrift zu § 5 BAföG). Beginnt ein deutscher Studierender seine Ausbildung in Österreich oder der Schweiz, so kann er sie förderungsfähig in jedem EU-Mitgliedstaat fortführen. De facto wird damit eine vollständige BAföG-geförderte Ausbildung in Österreich ermöglicht.

Wie dargestellt ist ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat außer Österreich studierender Deutscher, um gefördert zu werden, zu einer vorhergehenden einjährigen Inlandsphase verpflichtet. Noch nicht einmal bilinguale in EU-Mitgliedstaaten stattfindende Studiengänge sind hierbei als gleichwertig einbezogen. Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration stellt sich grundsätzlich die Frage der Gleichberechtigung und der Chancengleichheit deutscher Studierender in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Konsequenzen wären für die Höhe des Ausbildungsförderungsetats zu erwarten, wenn der Anspruch auf Ausbildungsförderung auf Deutsche, welche die bislang obligatorische Inlandsphase nicht absolvieren, ausgeweitet würde angesichts der Tatsache, dass 2002 1,26 % aller geförderten im EU-Ausland studierenden Deutschen Auslandsförderung bezogen haben und davon 31,5 % voll gefördert waren?

2. Wie groß wäre der Anstieg der Anzahl förderungsfähiger deutschen Studierenden, wenn grundsätzlich alle in EU-Mitgliedstaaten studierenden Deutschen, inklusive derer, die ihre Ausbildung vollständig in einem EU-Mitgliedstaat durchführen, Anspruch auf Ausbildungsförderung in EU-Mitgliedstaaten hätten?

3. Bestehen Pläne der Bundesregierung, zumindest bilinguale im Ausland stattfindende Studiengänge auch ohne obligatorische Inlandsphase für grundsätzlich förderungswürdig zu erklären?

4. Wenn nein, warum nicht?

5. Wie ist der Standpunkt der Bundesregierung bezüglich der bestehenden unterschiedlichen Behandlung deutscher Studierender innerhalb der Europäischen Union gegenüber denen, die ein vollständiges Studium in Österreich durchführen können, und denen in anderen europäischen Ländern im Hinblick auf eine fortschreitende europäische Integration im Hinblick auf die Zukunft?

6. Bestehen Pläne der Bundesregierung, das BAföG diesbezüglich zu reevaluieren, damit Chancengerechtigkeit zwischen allen in EU-Mitgliedstaaten studierenden Deutschen gewährleistet werden kann?

7. Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?

Fragen7

1

Welche Konsequenzen wären für die Höhe des Ausbildungsförderungsetats zu erwarten, wenn der Anspruch auf Ausbildungsförderung auf Deutsche, welche die bislang obligatorische Inlandsphase nicht absolvieren, ausgeweitet würde angesichts der Tatsache, dass 2002 1,26 % aller geförderten im EU-Ausland studierenden Deutschen Auslandsförderung bezogen haben und davon 31,5 % voll gefördert waren?

2

Wie groß wäre der Anstieg der Anzahl förderungsfähiger deutschen Studierenden, wenn grundsätzlich alle in EU-Mitgliedstaaten studierenden Deutschen, inklusive derer, die ihre Ausbildung vollständig in einem EU-Mitgliedstaat durchführen, Anspruch auf Ausbildungsförderung in EU-Mitgliedstaaten hätten?

3

Bestehen Pläne der Bundesregierung, zumindest bilinguale im Ausland stattfindende Studiengänge auch ohne obligatorische Inlandsphase für grundsätzlich förderungswürdig zu erklären?

4

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie ist der Standpunkt der Bundesregierung bezüglich der bestehenden unterschiedlichen Behandlung deutscher Studierender innerhalb der Europäischen Union gegenüber denen, die ein vollständiges Studium in Österreich durchführen können, und denen in anderen europäischen Ländern im Hinblick auf eine fortschreitende europäische Integration im Hinblick auf die Zukunft?

6

Bestehen Pläne der Bundesregierung, das BAföG diesbezüglich zu reevaluieren, damit Chancengerechtigkeit zwischen allen in EU-Mitgliedstaaten studierenden Deutschen gewährleistet werden kann?

7

Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?

Berlin, den 23. September 2003

Christoph Hartmann (Homburg) Cornelia Pieper Ulrike Flach Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Andreas Pinkwart Dr. Günter Rexrodt Dr. Max Stadler Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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