Lösung des Konfliktes in und um Kolumbien
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Friedbert Pflüger, Arnold Vaatz, Dr. Christian Ruck, Hermann Gröhe, Claudia Nolte, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Spätestens mit dem Beschluss der lateinamerikanischen Staatspräsidenten auf dem 17. Treffen der „Rio-Gruppe“ in Cuzco vom 22. bis 24. Mai 2003, die Vereinten Nationen (VN) zur Mitwirkung bei der Lösung des Konfliktes in und um Kolumbien zu bitten, und der Meinungsbekundung der G8-Außenminister zu Kolumbien vor dem Gipfel in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003, unternimmt die internationale Gemeinschaft einen neuen Anlauf, ihrer Verantwortung für die Region gerecht zu werden. Viel zu lange hat sie sich halbherzig um diesen Konflikt gekümmert, der schon lange kein interner mehr ist. Zum einen nutzt die Guerilla – vor allem die FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias Colombianas) – die Nachbarländer immer häufiger als Rückzugs- und „Erholungsraum“. Zum anderen verzahnt sie sich immer mehr mit dem internationalen Terrorismus, wie der Anschlag auf den Club „El Nogal“ in Bogota im Februar 2003 gezeigt hat, bei dem die IRA (Irish Republican Army) das Know-how geliefert hat, und versucht überdies, den Konflikt in die großen Städte zu tragen.
Inzwischen ist mit Peru vereinbart worden, dass die kolumbianischen Streitkräfte auf peruanisches Gebiet überwechseln dürfen, wenn sie sich in der unmittelbaren Verfolgung („hot pursuit“) von Guerilla-Kämpfern befinden. Mit Brasilien ist Ähnliches in Aussicht genommen. Ein Besorgnis erregender Fall ist Venezuela. Präsident Hugo Rafael Chávez Frías duldet offenbar wissentlich den Aufenthalt von Guerilleros auf venezolanischem Staatsgebiet. Kolumbien und die internationale Gemeinschaft könnten dies auf keinen Fall auf Dauer hinnehmen, weil ansonsten der Kampf gegen die subversiven Kräfte ins Leere liefe.
Die internationale Gemeinschaft muss daher der demokratisch legitimierten und rechtmäßig handelnden Regierung von Präsident Alvaro Uribe jede notwendige Hilfe zuteil werden lassen, um die Gewaltakte, allen voran Morde und Entführungen, die von der Guerilla und den Paramilitärs ausgeübt werden, nicht nur zu reduzieren und zu verhindern, sondern auch auf eine politische Lösung des Konfliktes in Kolumbien hinzuwirken. Präsident Alvaro Uribe hat nach Bekundung kolumbianischer Medien in seinem ersten Amtsjahr den Kolumbianern wieder Hoffnung auf eine bessere Zukunft gegeben. Er kann sich auf eine hohe Popularität stützen. Die internationale Gemeinschaft ist aufgefordert, die Regierung Uribe in ihren Bemühungen um gesellschaftliche und politische Reformen, um die Stärkung der Menschenrechte sowie um die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Kolumbiens zu unterstützen.
Deshalb begrüßen wir die Erklärung der EU vom 10. Juli 2003 anlässlich des Londoner Treffens der internationalen Gebergemeinschaft zur Unterstützung Kolumbiens.
Positiv zu bewerten ist, dass wieder Bewegung in den Dialog zwischen den Selbstverteidigungsgruppen AUC (Autodefensas Unidas de Colombia) und der Staatsregierung zu kommen scheint. Als Ergebnis der Sondierungsgespräche, die zwischen beiden Seiten seit Dezember 2002 stattgefunden haben, wurde am 15. Juli 2003 das Abkommen von Santa Fe de Ralito geschlossen. Damit besteht nun die Hoffnung, dass die AUC – oder aber zumindest der größere Teil – bereit sind, sich schrittweise zu demobilisieren und wieder in das zivile Leben integrieren zu wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um eine friedliche Lösung des Konfliktes in und um Kolumbien zu befördern?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der Riogruppe in Cuzco, die VN zur Mitwirkung bei der Lösung des Konfliktes in und um Kolumbien zu bitten?
Wie bewertet die Bundesregierung die beabsichtigten Gespräche der VN mit der FARC und den Vorschlag des UN-Beauftragten James Lemoyne, eine Regionalkonferenz einzuberufen?
Welche anderen Initiativen können die VN nach Auffassung der Bundesregierung ergreifen, um den Konflikt zu beseitigen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der G8-Außenminister und der Deklaration des Londoner Treffens vom 10. Juli 2003, den Präsidenten Alvaro Uribe nachhaltig zu unterstützen, für die eigene Außen- und Entwicklungspolitik mit Blick auf Kolumbien?
Haben die G8-Empfehlung und die Londoner Deklaration dazu geführt, die deutsche Unterstützung zu überprüfen, anzupassen und auszubauen?
Trifft es zu, dass die venezolanische Regierung die Präsenz kolumbianischer Guerilla auf venezolanischem Hoheitsgebiet duldet, und wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für das Handeln der Bundesregierung zum einen und die Bewertung der Rolle Venezuelas im kolumbianischen Friedensprozess zum anderen?
Wie sieht im Augenblick die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Venezuela auf dem Gebiet der Rauschgiftbekämpfung aus, und welche Anstrengungen unternimmt die venezolanische Regierung nach Einschätzung der Bundesregierung, den Transit von Drogen, Chemikalien zur Herstellung von Drogen, sowie Waffen von und nach Kolumbien zu unterbinden?
Welche Auswirkungen hat der innerkolumbianische Konflikt auf das Verhältnis zu den Nachbarstaaten Panama und Ecuador insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Staatsgrenzen und die innere Sicherheit insgesamt in diesen Ländern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wiederaufnahme der Luftraumüberwachung in Kolumbien durch die USA und den Einsatz kolumbianischer Abfangjäger?
Warum steht die ELN (Ejercito de Liberation Nacional) nicht auf der EU-Liste terroristischer Vereinigungen?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung eine aktuelle Bereitschaft der FARC, einen nachhaltigen Frieden zu schließen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die AUC durch die Unterzeichnung des Abkommens von Santa Fe de Ralito ernsthaft bestrebt sind, sich zu demobilisieren und wieder in das zivile Leben einzugliedern?
In welcher Form wird die Bundesregierung Maßnahmen, die der Wiedereingliederung desertierter Guerilleros in das zivile Leben dienen, unterstützen, und stellt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Erwägungen an, demobilisierten Paramilitärs bzw. desertierten Guerilleros Aufenthaltsrechte in Deutschland zu gewähren?
Gibt es Verbindungen der verschiedenen Guerilla-Gruppen zu Vereinigungen bzw. Personen in Deutschland?
Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das härtere und professionellere Durchgreifen des kolumbianischen Militärs gegen die Guerillas in den letzten Monaten bewährt?
Worauf führt die Bundesregierung die – gemäß den VN – 30 %-Reduktion der Koka-Produktion 2002 in Kolumbien zurück, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für ihre weitere Zusammenarbeit mit Kolumbien?
Welche Gewinn bringenden Produkte könnten kolumbianische Bauern zur Sicherung ihrer Existenz anstelle der Koka-Pflanze anbauen, und gibt es US- bzw. EU-Handelsschranken, die die Einfuhr solcher Produkte in die USA bzw. Europa hemmen und damit den Wechsel zu alternativen Produkten in Kolumbien erschweren bzw. blockieren?
Welche Chancen der Verwirklichung räumt die Bundesregierung den Absichtserklärungen von Mercosur (Mercado Comun del Cono Sur) und der Andengemeinschaft (Communidad Andina) auf eine engere Zusammenarbeit ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ziele des für den 25. Oktober 2003 in Kolumbien geplanten Referendums, insbesondere im Hinblick auf angestrebte gesellschaftliche und rechtliche Reformen, und welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem für die weitere bilaterale und entwicklungspolitische Zusammenarbeit?