Auswirkungen des Mobilfunks auf Umwelt und Gesundheit
der Abgeordneten Michael Kauch, Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mobilfunk ist eine Zukunftstechnologie. Bereits heute benutzen rund 58 Millionen Menschen bundesweit den Mobilfunk. Mögliche Auswirkungen der Technologie auf Umwelt und Gesundheit gewinnen daher an Bedeutung. In Teilen der Bevölkerung herrscht große Besorgnis über gesundheitsschädliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) vor allem aufgrund wachsender Zahlen von Mobilfunkantennen. Durch den Aufbau des UMTS-Netzes und der sog. dritten Mobilfunkgeneration ist die Debatte neu entbrannt und vielfach emotionalisiert worden. Zahlreiche Forschungen auf diesem Gebiet haben zu den unterschiedlichsten Ergebnissen geführt, jedoch keine endgültigen Erkenntnisse gebracht.
Die Strahlenschutzkommission hat darauf hingewiesen, dass entgegen der öffentlichen Besorgnis betreffend der Sendeanlagen besonders die Endgeräte mobiler Telekommunikation im Blick auf Gesundheitsgefahren zu betrachten sind. In der Antwort der Bundesregierung vom 13. März 2002 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Ökolabel für Handys“ (Bundestagsdrucksache 14/8501) setzt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf das freiwillige Gütezeichen „Blauer Engel“ für strahlungsarme Handys.
Im Herbst 2001 hat der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgeabschätzung des Deutschen Bundestages das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) mit einem Bericht zu gesundheitlichen und ökologischen Aspekten bei mobiler Telekommunikation und Sendeanlagen beauftragt. Seit 8. Juli 2003 liegt der TAB-Bericht als Bundestagsdrucksache 15/1403 vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welches messbare Ergebnis haben die Bemühungen der Bundesregierung, ein Gütezeichen für strahlungsarme Handys am Markt durchzusetzen, in den vergangenen 18 Monaten erzielt?
In welchem Maß haben sich seit der Antwort der Bundesregierung auf o. g. Anfrage der Fraktion der FDP die Strahlungsintensitäten der auf dem Markt angebotenen Endgeräte verbessert?
Warum wurde die Studie des Ecolog-Instituts über die Ergebnisse der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkunternehmen, die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Auftrag gegeben wurde und seit Frühjahr 2003 vorliegt, bislang nicht veröffentlicht?
Wie bewertet die Bundesregierung als Miteigentümerin der Deutschen Telekom AG die Werbekampagne „More Weekend“ von T-Mobile, in der ein Kind andeutungsweise mehrere Minuten, vielleicht sogar Stunden, mit einem Handy telefoniert, im Hinblick darauf, dass der TAB-Bericht darauf hinweist, mögliche Gesundheitsrisiken würden vor allem Kinder und Jugendliche betreffen, und das BfS empfohlen hat, die Nutzung von Mobiltelefonen durch Kinder so gering wie möglich zu halten?
Wird der Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG diese Problematik ansprechen?
Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Versuchsergebnisse der Reflex-Forschungsgruppe, welche Hinweise darauf geben, dass elektromagnetische Felder das menschliche Erbgut schädigen können?
Geben diese Ergebnisse Anlass, bestehende Grenzwerte, die auf die thermische Wirkung des Mobilfunks abzielen, im Hinblick auf athermische Effekte zu überdenken?
Inwieweit beeinflussen die Ergebnisse des TAB-Berichts laufende Forschungsprojekte zum Thema Mobilfunk, die vom BMU in Auftrag gegeben wurden?
Wann erwartet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Projekte?