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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Vorbehaltserklärungen Deutschlands zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (G-SIG: 15010511)

Rücknahme der Vorbehaltserklärung, Folgen einer Nichtrücknahme der Vorbehaltserklärung, Haftung der Bundesländer, Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.01.2003 zur Sorgerechtsentscheidung nichtverheirateter Eltern (Vorbehalt II); Regelungen zu Vorbehalt III bis V

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

23.10.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/160624. 09. 2003

Vorbehaltserklärungen Deutschlands zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Werner Hoyer, Klaus Haupt, Sibylle Laurischk, Marita Sehn, Ulrich Heinrich, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 1992 nach Beteiligung der Bundesländer Vorbehaltserklärungen abgegeben. Mehr als zehn Jahre seit der Ratifizierung hält die Bundesregierung an ihren Vorbehaltserklärungen fest.

Die Vorbehalte beziehen sich insbesondere auf das familiäre Sorgerecht, die Anwaltsvertretung von Kindern im Strafverfahren, die Altersgrenze bei Soldaten, sowie auf Rechte von allein reisenden Kindern. Im Rahmen der damaligen Ratifizierung wurden die einzelnen Bundesländer von der Bundesregierung zu Stellungnahmen gebeten und heute wird die Nichtrücknahme mit der Blockadehaltung der Länder gegen die Rücknahme begründet.

Allerdings sind durch Änderungen im Familienrecht die diesbezüglichen Vorbehalte teilweise gegenstandslos geworden. Auch im Licht des in der Ratifizierung befindlichen Zusatzprotokolls zur VN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten, ist der Vorbehalt gegenüber dem Mindestalter von 15 Jahren für die Rekrutierung von Soldaten obsolet geworden.

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben schon vor ihrer Regierungsübernahme immer wieder versprochen, dass sie die Vorbehalte gegenüber der VN- Konvention zurücknehmen würden. Dies ist, selbst nachdem der Deutsche Bundestag durch Beschlüsse vom 30. September 1999 und 8. März 2001 (Bundestagsdrucksachen 14/1681 und 14/4884) die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode nachdrücklich aufforderte, die Vorbehaltserklärung zur VN-Kinderrechtskonvention aufzuheben, nicht geschehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um den Wunsch des Deutschen Bundestages umzusetzen und auf eine Aufhebung des Vorbehalts hinzuwirken?

2

Kann sich die Bundesregierung eine partielle Rücknahme der Vorbehaltserklärung vorstellen?

Wie sähe diese aus?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Bindungswirkung der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung zur VN-Kinderrechtskonvention, die durch den Deutschen Bundestag ohne Vorbehalte beschlossen wurden?

4

Handelt es sich bei der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung um einen Widerspruch zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der Nichtrücknahme der Vorbehaltserklärung im Dialog mit kinderpolitischen Organisationen und Verbänden?

6

Inwieweit spielt die VN-Kinderrechtskonvention in der juristischen Praxis eine Rolle?

7

Wird nach Auffassung der Bundesregierung die VN-Kinderkonvention in der Rechtsprechung angewandt und dabei auch die Vorbehaltserklärung berücksichtigt?

8

Wie häufig wurde die VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland angewandt, und in welchen Fällen gab es einen Konflikt mit der Vorbehaltserklärung?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung der Anwendung durch die Organe der Rechtsprechung und Verwaltung der VN-Kinderrechtskonvention entgegenwirkt und die Einhaltung ihrer rechtlichen Bindungswirkung erschwert?

10

Wie ist zu erklären, dass die Rücknahme der Vorbehaltserklärung offensichtlich von der Zustimmung der Bundesländer abhängig gemacht wird?

11

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorbehalte und der Kinderrechtskonvention aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil (vom 29. Januar 2003, Az. 1 BvL 20/99) zur Sorgerechtsentscheidung nichtverheirateter Eltern (bezüglich Vorbehalt II)?

12

Wirken sich die Vorbehalte hinsichtlich der Versagung von Rechtsbeistand für Jugendliche im Strafverfahren zur Aufklärung positiv oder negativ aus (bezüglich Vorbehalt III a)?

13

Wie müsste das deutsche Recht geändert werden, um der Kinderkonvention zu entsprechen, und wie wirkt sich diese Änderung organisatorisch und finanziell aus?

14

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung, wenn Jugendlichen im Strafverfahren die Überprüfung durch eine übergeordnete Behörde oder höheres Gericht garantiert wird (bezüglich Vorbehalt III b)?

15

Erwartet die Bundesregierung durch eine Aufhebung der Vorbehalte einen Anstieg der Anzahl von ausländischen Kindern in Deutschland (bezüglich Vorbehalt IV)?

16

Wie hoch würde dieser nach Einschätzung der Bundesregierung ausfallen?

17

Welche Konfliktfälle zwischen den Vorbehalten und der Konvention im Ausländerrecht hat es gegeben?

Wie wurden diese bisher juristisch entschieden?

18

Welche sonstigen Auswirkungen hätte die Rücknahme der Vorbehaltserklärung IV in Bezug auf die Zuwanderung nach Deutschland und die diesbezügliche Rechtsprechung?

19

Inwieweit ist der Vorbehalt bezüglich des Rekrutierungsalters Minderjähriger in Deutschland noch von Relevanz (bezüglich Vorbehalt V)?

Berlin, den 23. September 2003

Rainer Funke Dr. Werner Hoyer Klaus Haupt Sibylle Laurischk Marita Sehn Ulrich Heinrich Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Harald Leibrecht Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Dr. Rainer Stinner Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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