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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Bürgerkrieg in Cote d'Ivoire (Elfenbeinküste) als Stabilitätsrisiko für Westafrika (G-SIG: 15010408)

Situation der im Lande verbliebenen deutschen Staatsbürger, Stand der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Rolle und Aufgaben der Vereinten Nationen bei der Konfliktlösung, Rolle Frankreichs und französischer Militäreinsatz, Verwicklung der Nachbarländer, insbesondere Burkina Fasos und Liberias, in den Konflikt, u.a.m.

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.07.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/128924. 06. 2003

Bürgerkrieg in Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) als Stabilitätsrisiko für Westafrika

der Abgeordneten Conny Mayer (Baiersbronn), Dr. Christian Ruck, Dr. Egon Jüttner, Dr. Ralf Brauksiepe, Hartwig Fischer (Göttingen), Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard (Dresden), Peter Weiß (Emmendingen), Rainer Eppelmann, Norbert Geis, Jürgen Klimke und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im September 2002 brach ein ethnisch, sozial und religiös motivierter Konflikt in Côte d’Ivoire aus, der nicht nur zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen führte, sondern auch massive Auswirkungen auf die gesamte Küstenregion Westafrikas hatte. Nach Regierungsangaben wurden in den vergangenen acht Monaten 3 000 Menschen getötet. Schätzungen gehen von bis zu einer Million Flüchtlingen aus.

Côte d’Ivoire war bis dahin sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt der Küste Westafrikas. Das Land war einer der weltweit größten Kakao- und Kaffeeproduzenten und stand in regen Handelsbeziehungen zu seinen Nachbarn. Im Gegensatz zu den meisten Staaten Westafrikas wuchs die Wirtschaft besonders in den Jahren 1996 bis 1999 um jährlich 5 Prozent. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf betrug 2001 1 550 US-Dollar. In Côte d’Ivoire wurden 40 Prozent des Bruttosozialproduktes der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) erwirtschaftet. Das Land war damit der wirtschaftliche Motor der Küstenländer Westafrikas. Dramatisch sind die Auswirkungen der Krise deshalb nicht nur für die Menschen im Land, sondern auch für die ganze Region.

Der Bürgerkrieg brach aus, nachdem es zu einem blutigen Machtkampf zwischen der Regierung unter Präsident Laurent Gbagbo und aufständischen Rebellen im Norden und der Mitte des Landes gekommen war. Zwei weitere Rebellengruppen schalteten sich im Westen ein. Im Januar 2003 wurde in Paris ein Friedensabkommen ausgehandelt, das u. a. die Bildung einer Regierung der nationalen Versöhnung aus bisherigen Regierungsmitgliedern sowie Vertretern der Rebellen und der Opposition vorsah. Trotz zahlreicher Waffenstillstandsvereinbarungen kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Rebellen. Am 13. Mai 2003 billigte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) einstimmig die Entsendung von 76 unbewaffneten Offizieren nach Côte d’Ivoire. Zusammen mit französischen und zusätzlichen westafrikanischen Soldaten sollen sie für Sicherheit und Ordnung sorgen.

Insbesondere im Norden und Westen des Landes sind die Menschen stark von der Krise betroffen, Schulen und Krankenhäuser funktionieren nicht mehr, Transportwege sind nicht oder nur sehr eingeschränkt zu benutzten, die Wirtschaft liegt brach.

Die Zahl der Arbeitslosen im Land und der Region stieg sprunghaft an. Die Wirtschaftsmetropole Abidjan ist von den ursprünglichen Handels- und Verkehrswegen abgeschnitten. Dies hat besonders für Mali, Burkina Faso und Niger ohne eigenen Meereshafen drastische wirtschaftliche Auswirkungen. Jegliche Form von Handel mit den Nachbarländern, die wirtschaftlich vom Im- und Export mit Côte d’Ivoire abhängig sind, ist lahmgelegt.

Die wirtschaftliche und politische Bedeutung Côte d’Ivoires in Westafrika wurde durch den Sitz der Afrikanischen Entwicklungsbank in Abidjan unterstrichen. Als Reaktion auf die politische Instabilität Côte d’Ivoires verlegte die Institution Anfang diesen Jahres ihren Hauptsitz nach Tunis/Tunesien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie ist die Situation der bis heute in der Republik Côte d’Ivoire verbliebenen deutschen Staatsbürger?

2

In welchem Umfang kann die deutsche Botschaft die Arbeit fortführen?

3

Wie steht die Bundesregierung zur militärischen Komponente der VN-Mission MINUCI?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Rolle und Aufgabe der VN im Hinblick auf die Krise in der Republik Côte d’Ivoire?

5

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Situation der im Lande selber und den Nachbarländern der Republik Côte d’Ivoire befindlichen Flüchtlinge vor?

6

Wie ist der aktuelle Stand der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Côte d’Ivoire und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung?

Welchen Einfluss hatte der Ausbruch des Bürgerkriegs auf die Entwicklungskooperation anderer bilateraler und multilateraler Geber, insbesondere Frankreichs und der EU?

7

Durch welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung die friedliche Beilegung des Bürgerkriegs in der Republik Côte d’Ivoire?

8

In welcher Weise sind die in der Republik Côte d’Ivoire vorhandenen Probleme – insbesondere die Auseinandersetzung um die in der Verfassung verankerte Ivoirité-Klausel – Gegenstand eines politischen Dialogs zwischen der Regierung der Republik Côte d’Ivoire und der Bundesregierung?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle Frankreichs und den französischen Militäreinsatz während des Bürgerkrieges?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorwürfe von Seiten von Politikern aus der Republik Côte d’Ivoire, Frankreich hätte durch einseitige Parteinahme im Rahmen seines militärischen Engagements zur Verschärfung der Krise beigetragen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verlegung der Afrikanischen Entwicklungsbank von Abidjan nach Tunis?

12

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, inwieweit die am 13. März 2003 neu gebildete Regierung an Menschenrechtsverletzungen beteiligt war bzw. noch ist, und wenn ja, welche?

13

In welcher Weise thematisiert die Bundesregierung in ihren Kontakten mit der Regierung der Republik Côte d’Ivoire die Notwendigkeit, die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die VN-Kinderrechtskonvention, einzuhalten, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Regierung in Yamoussoukro davon zu überzeugen, dem Zusatzprotokoll gegen den Einsatz von Kindersoldaten beizutreten?

14

Inwieweit existierte bzw. existiert eine Abstimmung zwischen den EU-Partnerstaaten im Hinblick auf das politische bzw. militärische Engagement eines EU-Partnerstaates in der Krise der Republik Côte d’Ivoire?

Hat sich insbesondere die französische Regierung im Hinblick auf ihr dortiges Vorgehen jeweils vorab mit den EU-Partnerstaaten abgestimmt?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rücktrittsforderung des Chefs des VN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR), Ruud Lubbers, an den Staatschef Liberias, Charles Taylor, dem er vorwirft, Rebellentruppen in der Republik Côte d’Ivoire zu unterstützen (dpa, 19. Mai 2003)?

16

Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung zur Rolle von Nachbarstaaten wie insbesondere Burkina Faso oder Liberia im Konflikt in der Republik Côte d’Ivoire?

17

Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Verwicklung dieser Nachbarländer sowie der Rebellengruppen in den Diamantenschmuggel vor?

Berlin, den 24. Juni 2003

Conny Mayer (Baiersbronn) Dr. Christian Ruck Dr. Egon Jüttner Dr. Ralf Brauksiepe Hartwig Fischer (Göttingen) Siegfried Helias Rudolf Kraus Sibylle Pfeiffer Christa Reichard (Dresden) Peter Weiß (Emmendingen) Rainer Eppelmann Norbert Geis Jürgen Klimke Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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