BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Neutralobjektive Daten und Informationen zur Altersrente (G-SIG: 15010601)

Renteninformationen gem. § 109 SGB VI und durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Realitätsbezug einer jährlichen Rentenanpassung von 3,5 v.H.

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

08.12.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/197205. 11. 2003

Neutralobjektive Daten und Informationen zur Altersrente

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Prognosen der Bundesregierung wie auch der Rentenversicherungsträger im Hinblick auf die Entwicklung der gesetzlichen Renten sind zunehmend einer kritischen Hinterfragung in der Öffentlichkeit ausgesetzt.

Im Rentenversicherungsbericht 2002 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 15/110) ist selbst unter der Annahme der ungünstigsten Beschäftigungs- und Wachstumsvariante für 2004 ein Beitragssatz von 19,5 % prognostiziert worden. In der Begründung der 2. und 3. Änderungsgesetze zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist jedoch von der Bundesregierung festgestellt worden, dass 2004 bereits ein Beitragssatz von 20,3 % zu erwarten ist.

Auch die in der Begründung der 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetze genannten Zahlen widersprechen anderen amtlichen Angaben. So ist nach den Sterbetafeln 1960/1962 bzw. 1999/2001 des Statistischen Bundesamtes seit 1961 die Lebenserwartung neugeborener Mädchen um knapp 8 3/4 Jahre, bei Jungen um 8 1/4 Jahre gestiegen, selbst bei den 60-Jährigen ergeben sich Zuwächse von 5 1/4 Jahren bei den Frauen und 4 Jahren bei Männern. Auch das behauptete Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in der Begründung der 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetze widerspricht dem Rentenversicherungsbericht 2002 der Bundesregierung. Nach dem Rentenversicherungsbericht 2002 bezogen im Jahr 2001 19 Millionen Menschen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2000 standen diesen 33 Millionen aktiv Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber, so dass bereits im Jahr 2001 das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern bei 2:1 liegt und nicht erst im Jahr 2030.

Diese sich widersprechenden Daten stehen im Gegensatz zu dem wachsenden Bedarf an neutralobjektiven Informationen beim Thema Altersrente. Mit der seit Juni 2002 zu verschickenden Renteninformation nach § 109 SGB VI sollen die Rentenversicherungsträger mehr Transparenz bei der persönlichen Altersrente schaffen und gleichzeitig den Versicherten eine solide Grundlage für die eigenverantwortliche Planung in der zusätzlichen Altersvorsorge bieten. Die Renteninformation enthält dabei eine Hochrechnung der zu erwartenden Rente bei Erreichen des Alters von 65 ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung sowie mit einer fiktiven Rentenanpassung von 1,5 % und 3,5 %. Die Zulässigkeit solcher Annahmen wird jedoch immer häufiger in Zweifel gezogen. So hatte der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Professor Dr. Bert Rürup, im „Focus“ vom 6. Januar 2003 von einer zu positiven Prognose der Rentenversicherungsträger in der Renteninformation gewarnt. Auch der alternierende Vorstandsvorsitzende der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Hartmann Kleiner, erneuerte in der „Berliner Zeitung“ vom 25. Oktober 2003 die Befürchtung, Renteninformationen ohne Berücksichtigung der mit den 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetzen und dem Rentenversicherungs- Nachhaltigkeitsgesetz (siehe Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 15/1832) geplanten Änderungen zu versenden, sei irreführend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Aufgrund welcher Daten und welcher Datenquellen hat die Bundesregierung in ihren Eckpunkten für die Weiterentwicklung der Rentenreform des Jahres 2001 und zur Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung (Anhang der Presseerklärung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung/BMGS vom 20. Oktober 2003) auf Seite 1 konkrete Aussagen zur Lebenserwartung und zum Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern im Jahr 2030 gemacht?

2

Hat die Bundesregierung bei der Fassung des 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetzes auf Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht 2002 (Bundestagsdrucksache 15/110) zurückgegriffen?

3

Wenn ja, welche konkreten Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht 2002 sind von der Bundesregierung für die Fassung der 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetze zugrunde gelegt worden?

4

Welche weiteren konkreten Entscheidungen der Bundesregierung werden auf Grundlage von Zahlen- und Datenprognosen des Rentenversicherungsberichts 2002 (Bundestagsdrucksache 15/110) gestützt?

5

Wann ist mit der Versendung von Renteninformationen gemäß § 109 SGB VI durch die Rentenversicherungsträger begonnen worden?

6

Wie viele Renteninformationen sind seit Einführung des § 109 SGB VI durch die Rentenversicherungsträger versendet worden?

7

Wie viele Renteninformationen gemäß § 109 SGB VI sind durch die Rentenversicherungsträger noch zu versenden, bis alle Versicherten eine Renteninformation erhalten haben?

8

Wie viele Renteninformationen gemäß § 109 SGB VI werden werktäglich von den Rentenversicherungsträgern an die Versicherten versendet?

9

Wann werden alle Rentenversicherten eine Renteninformation gemäß § 109 SGB VI erhalten haben?

10

Wie hoch beziffern die Rentenversicherungsträger die Kosten der Aufstellung und Versendung der Renteninformation gemäß § 109 SGB VI?

11

Hält die Bundesregierung die jährlichen Rentenanpassungen von 3,5 %, die der Berechnung der Renten in der Renteninformation gemäß § 109 SGB VI zugrunde liegen, für zu hoch?

12

Wenn nein, welche Prognosen über die Entwicklung der Lohnsumme liegen der Bundesregierung vor, die eine jährliche Rentenanpassung von 3,5 % für realistisch erscheinen lassen?

13

Wer hat nach welchen Kriterien und unter Beachtung welcher wissenschaftlichen Methode eine jährliche Rentenanpassung von 3,5 % als realistisch berechnet?

14

Hält die Bundesregierung eine jährliche Rentenanpassung von 3,5 % angesichts der von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen jährlichen Dämpfung der Rentenanpassung mittels eines Nachhaltigkeitsfaktors (Bundestagsdrucksache 15/1832) für realistisch? Wenn ja, welche Annahmen befähigen die Bundesregierung zu dieser Antwort?

15

Wenn nein, plant die Bundesregierung durch eine Änderung des § 109 SGB VI die Rentenversicherungsträger zu verpflichten, eine Rentenberechnung mit einer jährlichen Rentenanpassung mit 3,5 % nicht mehr vorzunehmen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des alternierenden Vorsitzenden der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Hartmann Kleiner, in der „Berliner Zeitung“ vom 25. Oktober 2003, dass die Renteninformationen der BfA irreführend seien, weil die Renteninformationen noch nicht die von der Bundesregierung beschlossene und im Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 15/1832 vorgesehene jährliche Dämpfung der Rentenanpassung mittels eines Nachhaltigkeitsfaktors wie den schrittweisen Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten berücksichtige?

17

Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Rentenversicherungsträgern, um die Versendung von Renteninformationen, die aufgrund der Nichtberücksichtigung der von der Bundesregierung beschlossenen und im Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 15/1832 vorgesehenen jährlichen Dämpfung der Rentenanpassung mittels eines Nachhaltigkeitsfaktors wie den Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten eine nicht richtige Berechnung der Rentenhöhe enthalten, durch die Rentenversicherungsträger zu stoppen? Wenn ja, wann wird die Versendung gestoppt? Wenn nein, warum führt die Bundesregierung solche Gespräche nicht?

18

Plant die Bundesregierung eine Rechtsänderung, um die Versendung von Renteninformationen, die aufgrund der Nichtberücksichtigung der von der Bundesregierung beschlossenen und im Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 15/1832 vorgesehenen jährlichen Dämpfung der Rentenanpassung mittels eines Nachhaltigkeitsfaktors wie den schrittweisen Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten eine nicht richtige Berechnung der Rentenhöhe enthalten, durch die Rentenversicherungsträger zu stoppen?

19

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die weitere Versendung von Renteninformationen, die aufgrund der Nichtberücksichtigung der von der Bundesregierung beschlossenen und im Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 15/1832 vorgesehenen jährlichen Dämpfung der Rentenanpassung mittels eines Nachhaltigkeitsfaktors wie den schrittweisen Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten eine nicht richtige Berechnung der Rentenhöhe enthalten?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung die Rentenversicherungsträger zu verpflichten, an die Versicherten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung und der 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetze bereits eine erstmalige Renteninformation erhalten haben, eine neue, korrigierte Renteninformation unter Berücksichtigung der Neuregelungen im RV- Nachhaltigkeitsgesetz zu versenden?

21

Wenn nein, auf welche Weise sollen die Versicherten, die eine Renteninformation erhalten haben, über die Auswirkung der Rechtsänderungen in den 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetzen und im RV-Nachhaltigkeitsgesetz auf die ihnen prognostizierte Rente informiert werden, und wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf eine die Rechtslage korrekt darstellende Renteninformation gemäß § 109 SGB VI?

22

Welche Verwaltungskosten bei den Rentenversicherungsträgern würden durch eine Nachinformation der schon informierten Versicherten entstehen?

Berlin, den 5. November 2003

Dr. Heinrich L. Kolb Birgit Homburger Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Eberhard Otto (Godern) Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Gisela Piltz Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen