Wirkung der deutschen und internationalen Entschuldungsmaßnahmen für Entwicklungsländer
der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, Hartwig Fischer (Göttingen), Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Conny Mayer (Baiersbronn), Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard (Dresden), Rainer Eppelmann, Albrecht Feibel, Norbert Geis, Dr. Egon Jüttner, Bernhard Kaster, Jürgen Klimke, Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die hohe Verschuldung ist für viele Entwicklungsländer ein großes Hindernis, die wirtschaftliche und soziale Lage zu verbessern und eine entwicklungsorientierte Politik zu verfolgen. Die Bundesrepublik Deutschland hat daher seit vielen Jahren in ihrer Entwicklungszusammenarbeit Entschuldungsmaßnahmen eine große Bedeutung eingeräumt. Auf internationaler Ebene haben der Weltwirtschaftsgipfel in Köln im Juni 1999 und die Herbsttagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank im September 1999 wichtige Entscheidungen zur Entschuldung der hochverschuldeten armen Länder, der so genannten Heavily Indebted Poor Countries (HIPC) getroffen (HIPC-II-Initiative). Im Zusammenhang mit dieser Initiative hat Deutschland eine Reihe weiterer bilateraler Entschuldungsmaßnahmen durchgeführt.
Voraussetzung für Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen der HIPC-II-Initiative ist die Vorlage eines mit IWF und Weltbank abgestimmten Strategiepapier zur Armutsbekämpfung, Poverty Reduction Strategy Paper (PRSP), für das jeweilige Land. Mit Schlüsselprinzipien wie einer weitestgehenden Teilnahme von Zivilgesellschaft und Privatsektor auf allen Stufen des Entschuldungsprozesses konnten erste Fortschritte erzielt werden. Gerade bei der Verknüpfung von geforderten marktwirtschaftlichen Mechanismen und den Instrumenten zur Armutsbekämpfung sind noch deutliche Mängel feststellbar, die im Sinne einer nachhaltigen Entschuldungsstrategie schnellstmöglich beseitigt werden müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Welche Staaten sind bis heute in den Genuss von Entschuldungsmaßnahmen unter dem Dach der HIPC-Entschuldungsinitiative gekommen?
Wie hoch ist bislang die Summe des Schuldenerlasses im Rahmen der HIPC-Entschuldungsinitiative?
Für welche HIPC steht die Entscheidung über die definitive Entschuldung (completion point) noch aus?
Welche HIPC sind bislang nicht in die Entschuldungsinitiative aufgenommen worden, weil sie aus politischen Gründen, z. B. wegen Verstoßes gegen die für die HIPC-Initiative geltenden Kriterien der „guten Regierungsführung“ („good governance“), die Bedingungen für eine Teilnahme an den Entschuldungsmaßnahmen nicht erfüllen?
Wie hat sich die Schuldendienstbelastung der Länder entwickelt, die von der HIPC-Initiative profitierten?
Wie hoch ist die Summe der Mittel, die durch die HIPC-Schuldenerlasse für andere Zwecke freigeworden ist (bitte auf jährlicher Basis für die Jahre 2000 bis 2003 darstellen)?
Für welche HIPC hat die Bundesrepublik Deutschland bilateral eine Entschuldung durchgeführt und in welcher Höhe wurden dabei Schulden erlassen (bitte getrennt für Forderungen aus der Entwicklungszusammenarbeit sowie aus Handelsbürgschaften ausweisen)?
In welcher Höhe sind Schuldenerlasse Deutschlands für ärmste Länder (aus der heutigen HIPC-Gruppe) in den Zeiträumen a) 1991 bis 1994, b) 1995 bis 1998, c) 1999 bis 2002 erfolgt (Höhe der jeweils im genannten Zeitraum erlassenen Schulden aus Forderungen der Entwicklungszusammenarbeit sowie aus Handelsforderungen, bitte gesamt sowie getrennt ausweisen)?
Gegenüber welchen HIPC bestehen noch in welcher Höhe Forderungen der Bundesrepublik Deutschland (bitte getrennt für Forderungen aus der Entwicklungszusammenarbeit sowie aus Handelsbürgschaften ausweisen)?
Gegenüber welchen nicht durch Frage 7 erfassten Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland Entschuldungsmaßnahmen seit 1999 durchgeführt und in welcher Höhe wurden dabei Schulden erlassen (bitte getrennt für Forderungen aus der Entwicklungszusammenarbeit sowie aus Handelsbürgschaften ausweisen)?
Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1999 Schuldenumwandlungsmaßnahmen durchgeführt? In welcher Höhe wurden dabei jeweils den Staaten Schulden erlassen und welche Summe wurde dafür in jeweiliger nationaler Währung als Umwandlungssumme eingestellt?
Welche Konditionen bzw. Zweckbestimmungen wurden mit jeweils welchem Land seitens der Bundesrepublik Deutschland zur Verwendung der freiwerdenden Mittel aus dem bilateralen Schuldenerlass vereinbart?
Gibt es Länder, mit denen im Rahmen des bilateralen Schuldenerlasses durch die Bundesrepublik Deutschland keine Vereinbarungen getroffen wurden, für welche Zweckbestimmung die durch den Schuldenerlass frei werdenden Mittel einzusetzen sind?
Mit welchen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Schuldenumwandlungen die Einrichtung eines so genannten Gegenwertfonds vereinbart? Für welche Zweckbestimmungen können Mittel aus diesen Gegenwertfonds eingesetzt werden? Wie beurteilt die Bundesregierung solche Gegenwertfonds?
Welchen prozentualen Anteil an den jeweiligen deutschen ODA-Mitteln (ODA: Official Development Aid) hatten die Entschuldungsmaßnahmen in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002? Welcher Prozentsatz wird voraussichtlich im Jahr 2003 angesetzt? Welche deutschen Schuldenerlassmaßnahmen werden auf die ODA angerechnet und auf welcher Grundlage erfolgt diese Anrechnung?
In welchem Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland bislang finanzielle Mittel in den Treuhandfonds bei der Weltbank zur Umsetzung der HIPC-Entschuldungsinitiative eingebracht?
Aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Einlagen finanziert?
Welche Länder, die im Rahmen der HIPC-Initiative entschuldet wurden, haben heute wieder ein Verschuldungsniveau erreicht, bei dem die für die HIPC-Initiative maßgeblichen Kriterien für die Schuldendiensttragfähigkeit erneut überschritten werden?
Hält die Bundesregierung die der HIPC-II-Initiative zugrunde liegenden Kriterien für die Schuldentragfähigkeit eines Landes für angemessen? Sieht die Bundesregierung eventuell Korrekturbedarf, und wenn ja, welchen?
Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen vonseiten von Nichtregierungsorganisationen, die HIPC-Initiative reiche nicht aus, die Verschuldungsproblematik der ärmsten Länder zu lösen? Hält sie ggf. weitergehende Beschlüsse für notwendig?
Wie haben sich die multilateralen und bilateralen Schuldenerlasse auf die Staatshaushalte der HIPC ausgewirkt? Wie wurden die durch den Schuldenerlass freigewordenen Mittel in den jeweiligen Staatshaushalten ausgewiesen? Gibt es Staaten, die die frei gewordenen Mittel in eigenen Fonds ausgewiesen bzw. eingebucht haben?
Wie haben sich nach Erreichen des completion point in den einzelnen HIPC die Ausgaben des Staates für die Bereiche Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit und Umwelt/Ressourcenschutz entwickelt, sowohl in absoluten Zahlen als auch in Anteilen am gesamten Staatshaushalt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die armutsmindernden Wirkungen der PRSP vor?
Wie haben sich nach Erreichen des completion point in den einzelnen HIPC die Ausgaben für Militär und Verteidigung entwickelt, sowohl in absoluten Zahlen als auch in Anteilen am gesamten Staatshaushalt?
Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es, wenn nach dem Schuldenerlass ein HIPC die in seinem PRSP festgelegte Politik verlässt oder erheblich gegen die Grundprinzipien der „good governance“ verstößt?
Welche Überwachungs- und Kontrollmechanismen haben die HIPC geschaffen, um in ihren Ländern Transparenz hinsichtlich der Verwendung der aus den Schuldenerlassen frei gewordenen Mittel zu schaffen? Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Vertreter der Zivilgesellschaft gibt es dabei?
In welchen HIPC ist im Zusammenhang mit der fortschreitenden HIPC II-Entschuldungsinitiative die Finanzausstattung und die Kompetenz der kommunalen Ebenen verstärkt worden? Welche Auswirkungen und Erfolge haben diese Maßnahmen zur Dezentralisierung?
Für welche HIPC, die noch nicht den completion point erreicht haben, sind schon PRSP erarbeitet worden? Für welche HIPC fehlen diese noch?
Welche Entwicklungsländer, die nicht zu den HIPC zählen, haben mittlerweile für ihr Land ein PRSP erarbeitet?
In welcher Form sind PRSP Grundlage für bilaterale Entschuldungsmaßnahmen seitens der Bundesrepublik Deutschland? Inwieweit wird in bilateralen Entschuldungsverträgen auf die PRSP Bezug genommen?
In welcher Weise sind die PRSP Bestandteile der Länderkonzepte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die PRSP eine Leitfunktion in der Entwicklungszusammenarbeit wahrnehmen?
Hat die Bundesrepublik Deutschland ihre Entwicklungszusammenarbeit mit HIPC-Ländern nach Vorlage der PRSP geändert?
Welche neuen Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit wendet die Bundesregierung an, um die HIPC-Länder in ihrer Verantwortung (ownership) für die von PRSP veranlasste Politik der Armutsminderung zu stärken?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vorlage der PRSP durch einzelne Länder geforderte Budgethilfen?
Sind in allen Ländern, die ein PRSP erarbeitet haben bzw. derzeit erarbeiten, die Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligt worden? Wie bewertet die Bundesregierung diese Beteiligung der Zivilgesellschaft? Für welche Länder kann die Bundesregierung eine besonders gelungene Beteiligung der Zivilgesellschaft konstatieren? In welchen Ländern war der Beteiligungsprozess eher unterentwickelt?
Welche Hinweise zur Stimulierung eines armenorientierten Wachstums (pro-poor-growth) kann die Bundesregierung im Rahmen des Politikdialogs den HIPC-Ländern geben?
In welchen Ländern ist bei der Erarbeitung und Beschlussfassung des PRSP das jeweilige Parlament beteiligt worden? In welchen Ländern war ein Parlamentsbeschluss für die Geltung des PRSP notwendig?
Welche Mindestanforderungen für die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Parlamente gelten, um ein gültiges und von IWF und Weltbank akzeptiertes PRSP aufzustellen?
Wird sich die Bundesregierung in den Gremien von IWF und Weltbank dafür einsetzen, dass ein Katalog von Mindestanforderungen für die Aufstellung eines gültigen PRSP festgelegt wird?
Teilt die Bundesregierung die Kritik an der fehlenden Wachstumsorientierung von PRSP?
Welche Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung, die Geldvergabepolitik von Weltbank und IWF entsprechend den PRSP-Prozessen zu ändern?
Welche Maßnahmen sind bisher vonseiten der Bundesregierung und anderer Geber zur Geberkoordinierung bei der Umsetzung von PRSP ergriffen worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die seit 1999 geltende Verknüpfung zwischen Entschuldungsmaßnahmen für HIPC und der Erarbeitung eines PRSP? Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung Alternativen zu diesem Verfahren?
In welcher Höhe und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, im Jahr 2003 und in den Jahren 2004, 2005 und 2006 Entschuldungsmaßnahmen für HIPC und andere Entwicklungsländer durchzuführen? Welche Staaten werden voraussichtlich daraus profitieren?
Befürwortet die Bundesregierung ein Schuldenmoratorium für die ärmsten Länder?
Welche weiteren Schritte zur Durchsetzung eines internationalen Insolvenzrechts für souveräne Staaten prüft die Bundesregierung gegenwärtig?