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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Ausgestaltung einer Ausbildungsumlage (G-SIG: 15010674)

Gesetzes-Pläne zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe oder -umlage, Datengrundlage, betroffene Unternehmen, Kriterien, Kontrolle, Verwaltung und Erhebung, Bürokratielasten, Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Unternehmen, außerbetriebliche Ausbildungsplätze

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

07.01.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/221210. 12. 2003

Ausgestaltung einer Ausbildungsumlage

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dirk Niebel, Gudrun Kopp, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Fraktion der SPD und der SPD-Parteitag haben sich für eine Ausbildungsabgabe bzw. Ausbildungsumlage ausgesprochen. Laut Zeitungsberichten soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Februar kommenden Jahres vorgelegt werden (vgl. z. B. Reuters vom 18. November 2003).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Gibt es konkrete Gesetzes-Pläne der Bundesregierung, eine Ausbildungsabgabe oder -umlage einzuführen?

2

Wenn ja, wie will die Bundesregierung angesichts der angedrohten Verfassungsbeschwerden aus der Wirtschaft (z. B. durch die IHK Koblenz) eine solche Umlage ausgestalten?

3

Welche Datengrundlage ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Erhebung einer Ausbildungsumlage zu Grunde zu legen?

4

Welche Unternehmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Ausbildungsumlage bezahlen?

5

Sollte bei der Heranziehung zur Ausbildungsumlage zwischen nicht-ausbildenden und nicht-genügend ausbildenden Unternehmen differenziert werden?

6

Wenn ja, wie sollte diese Differenzierung erfolgen?

7

Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, die Ausbildungsumlage auch in nicht zur Ausbildung berechtigten Unternehmen zu erheben?

8

Hält es die Bundesregierung für erforderlich, auch von Unternehmen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, die Ausbildungsumlage zu erheben?

9

Hält es die Bundesregierung für erforderlich, auch Betriebe, für die es keine Ausbildungsberufe gibt, mit der Umlage zu belasten?

10

Sollten auch solche Betriebe zur Ausbildungsumlage herangezogen werden, die Auszubildende suchen und keine geeigneten Bewerber finden?

11

Welche Ausbildungsquote sollte als Maßstab für die Erhebung der Ausbildungsumlage herangezogen werden?

12

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Ausbildungsumlage?

13

Wer sollte Kontrolle, Verwaltung und Erhebung der Umlage durchführen?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Verwaltung und Verteilung der Ausbildungsumlage?

15

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Berechnung der Ausbildungsumlage?

16

Mit welchen Bürokratielasten rechnet die Bundesregierung, und wie lassen sich diese mit den Initiativen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau vereinbaren?

17

Wie sollte der geplante Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben konkret ausgestaltet werden?

18

Wofür sollten die Mittel, die in dem vorgesehenen Ausbildungsfonds gesammelt werden, verwendet werden?

19

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil außerbetrieblicher Ausbildungsplätze an den von dem Fonds geförderten Ausbildungsplätzen?

20

Welche Perspektiven schaffen nach Auffassung der Bundesregierung außerbetriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche?

21

Befürchtet die Bundesregierung eine zunehmende Verstaatlichung der beruflichen Ausbildung und damit eine Aushöhlung des dualen Systems?

22

Welche Jugendlichen sollten durch die Ausbildungsumlage zusätzlich in Ausbildung gebracht werden?

23

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Ausbildungsumlage eingesammelte Mittel an solche Betriebe fließen, die sowieso ausgebildet hätten?

24

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Ausbildungsumlage dazu führt, dass Betriebe nicht-geförderte Ausbildungsplätze durch geförderte Ausbildungsplätze ersetzen?

25

Wenn ja, wie können nach Ansicht der Bundesregierung solche Mitnahme- und Substitutionseffekte verhindert werden?

Berlin, den 10. Dezember 2003

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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