Abschaffung der Altersgrenze für Vertragsärzte
der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zu Beginn des Jahres 1993 wurde mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes die Regelung des § 95 Abs. 7 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt. Darin wurde eine Altersgrenze für Ärzte verankert, die eine Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit auf in der Regel nur bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres festlegt.
Diese Regelung wurde infolge einer drohenden Überversorgung mit Ärzten getroffen. Die Lage hat sich in Deutschland hingegen grundlegend geändert. Es droht in manchen ländlichen Gebieten und in Krankenhäusern sogar akut ein Ärztemangel. Durch den hohen Anteil an Ärzten über 50 Jahre wird sich diese Situation noch verschärfen. Daher ist die zu Beginn der Neunziger Jahre getroffene Altersgrenze bei Vertragsärzten zu überdenken. Aber auch andere Gründe sprechen hierfür. So bezweifelt der Bundesverband zur Wahrung ärztlicher Grundrechte darüber hinaus die Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie entwickelte sich in den letzten zwanzig Jahren die Altersstruktur der zugelassenen berufstätigen Ärzte?
Wie wird sich die Altersstruktur dieser Ärzte in den nächsten 5, 10 und 20 Jahren verändern?
Wie viele der derzeit praktizierenden Ärzte werden in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren in den Ruhestand gehen?
Wie hoch wird der Bedarf an Ärzten in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren in Deutschland sein?
Wie wird sich im Hinblick auf den demographischen Wandel und die daraus folgende Alterung der deutschen Gesellschaft die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen verändern?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Medizinabsolventen in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren ein, die den Beruf des Arztes wählen?
Hält die Bundesregierung ein Festhalten am Numerus clausus für das Fach Medizin für sachgerecht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Regelung des § 95 Abs. 7 Satz 2 SGB V im Hinblick auf die derzeitige Situation in Relation zu den bei Einführung dieses Paragraphen Anfang der Neunziger herrschenden Rahmenbedingungen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl von Ärzten, die über das Alter von 68 Jahren hinaus praktizierend tätig sein wollen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dem drohenden Ärztemangel zu begegnen?
Sind der Bundesregierung verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 95 Abs. 7 SGB V bekannt, und wenn ja, wie beurteilt sie diese nach der derzeitigen Rechtsprechung?
Sieht die Bundesregierung eine Gefährdung der medizinischen Leistungsqualität bei noch im hohen Alter praktizierenden Ärzten?