Zukunftsorientierte Entwicklung der Westbalkan-Region
der Abgeordneten Siegfried Helias, Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, Arnold Vaatz, Peter Weiß (Emmendingen), Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Ralf Brauksiepe, Rudolf Kraus, Conny Mayer (Baiersbronn), Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard (Dresden), Rainer Eppelmann, Norbert Geis, Dr. Egon Jüttner, Volker Kauder, Jürgen Klimke, Dr. Wolfgang Bötsch, Anke Eymer (Lübeck), Erich G. Fritz, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Klaus-Jürgen Hedrich, Joachim Hörster, Claudia Nolte, Ruprecht Polenz, Dr. Klaus Rose, Bernd Schmidbauer, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Hans-Peter Uhl, Willy Wimmer (Neuss) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Gipfeltreffen zwischen der EU und westlichen Balkanstaaten vom 21. Juni 2003 in Thessaloniki hat die Weichen gestellt für den weiteren Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess gegenüber der Region. Hauptelement ist die Bekundung, die Beziehungen zu den Ländern der Region um Elemente des bisherigen Erweiterungsprozesses zu ergänzen, da diese Länder jetzt von der Stabilisierung und dem Wiederaufbau in die Phase nachhaltiger Entwicklung, Assoziierung und Integration in die europäischen Strukturen eintreten würden. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bilde dafür weiterhin den Rahmen.
Wie schnell sich die einzelnen Länder der EU annähern werden, würde davon abhängen, inwieweit es den westlichen Balkanstaaten gelänge, die Kopenhagener Kriterien und die Bedingungen für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zu erfüllen.
In der Region sind in den letzten Jahren zahlreiche, zum Teil deutliche Fortschritte bei der Stabilisierung, Demokratisierung, wirtschaftlichen Entwicklung und regionalen Zusammenarbeit erzielt worden. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass dort noch zentrale politische Statusfragen offen und gravierende ethnisch-politische Konfliktpotentiale zu entschärfen sind. Zudem sind die internen Rahmenbedingungen in vielen der Länder gekennzeichnet durch stockende Strukturreformen, schwache oder fehlende marktwirtschaftliche Institutionen, Rechtsunsicherheit, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Korruption und unterentwickelte Infrastrukturen. Ein Beitrittsfahrplan wäre daher verfrüht. Es ist notwendig, dass diese Länder sich auch selbst im Rahmen ihrer inneren Reformanstrengungen zügig und konsequent weiter entwickeln können. Die schrittweise An- und Einbindung der Staaten des westlichen Balkans in die europäischen Strukturen kann nur unter Beachtung eindeutiger und strikt einzuhaltender Kriterien erfolgen. Darin liegt der Schlüssel zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Region.
Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess behält damit seine zentrale Bedeutung für die politische und wirtschaftliche Entwicklung der vor der EU-Haustür gelegenen Westbalkan-Region. Er bezieht seine finanziellen Ressourcen nicht nur von der EU-Kommission aus deren Budgetlinie CARDS (Community Assistance for Reconstruction, Development and Stabilisation), sondern auch von den unter dem Stabilitätspakt für Südosteuropa koordinierten Gebern.
Der Stabilitätspakt soll den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ergänzen und zur Umsetzung der in seinem Rahmen vereinbarten Hauptziele beitragen. Insofern wird er auch weiterhin eine wichtige Brückenfunktion im Sinne des „post conflict peace building“ zu erfüllen haben. Dies setzt eine ausreichende finanzielle Ausstattung voraus.
Das Ergebnis des Gipfeltreffens im Hinblick auf den angemeldeten Finanzbedarf für den weiteren Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bezeichnen Beobachter als dürftig. 200 Mio. Euro wurden zusätzlich zu den unter dem CARDS-Dach bereits genehmigten 4,65 Mrd. Euro für den Zeitraum 2000 bis 2006 beschlossen. Die Bundesregierung will die Zuweisung von Sondermitteln an den Stabilitätspakt Südosteuropa im Jahr 2003 auslaufen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung zusammen mit den anderen EU-Partnern den Wunsch der westlichen Balkanstaaten abgelehnt, in Thessaloniki einen gemeinsamen zeitlichen Fahrplan für ihren Weg in die EU festzulegen, obwohl die EU in der „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“ feststellt, dass diese Staaten jetzt von „der Stabilisierung und dem Wiederaufbau in die Phase der nachhaltigen Entwicklung, Assoziierung und Integration in die europäischen Strukturen eintreten“ würden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es deshalb zu erheblichen Enttäuschungen auf Seiten der westlichen Balkanstaaten gekommen ist?
Hält es die Bundesregierung für realistisch, dass Kroatien zu dem von kroatischen Regierungsmitgliedern genannten Zieldatum 2007 der EU beitreten wird, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung im Einzelnen?
Hält es die Bundesregierung für realistisch, dass Serbien zu dem von serbischen Regierungsmitgliedern genannten Zieldatum 2007 der EU beitreten wird, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung im Einzelnen?
Bewertet es die Bundesregierung als Widerspruch, dass die Teilnehmerstaaten des Thessaloniki-Gipfels erklärt haben, sie würden den Internationalen Strafgerichtshof „vorbehaltlos befürworten“, andererseits aber Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Albanien wie zuvor schon Rumänien mit den USA Sondervereinbarungen abgeschlossen haben, die den in der Abschlusserklärung erwähnten „einschlägigen EU-Beschlüssen“ zum Internationalen Strafgerichtshof zuwiderlaufen, und wenn ja, wie erklärt sie diesen Widerspruch?
Welche Konsequenzen für die weitere politische, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung dieser vier Länder auf ihrem Weg der Annäherung an die EU wird die Bundesregierung ziehen, wenn sich diese Länder auch weiterhin nicht an die „einschlägigen EU-Beschlüsse“ zum Internationalen Strafgerichtshof halten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Stiftung Wissenschaft und Politik, dass die Westbalkan-Region „auf lange Zeit ein Notstandsgebiet bleiben“ werde, „das ohne kräftige finanzielle Unterstützung seitens der EU nicht überlebensfähig ist“, und dass vier der fünf Staaten dieser Region derzeit ein Entwicklungsniveau aufwiesen, das, gemessen am Bruttosozialprodukt pro Kopf, im Schnitt lediglich 7 % des EU-Durchschnittes betrage (SWP-Aktuell 26, Juli 2003)?
Wo sieht die Bundesregierung regional, sektoral und länderspezifisch den drängendsten Reformbedarf in der Westbalkan-Region?
Inwieweit kann die Entwicklungszusammenarbeit der EU und Deutschlands hier Unterstützung leisten?
Welche Finanzmittel werden von multilateralen Institutionen wie vor allem der Weltbank für welche Sektoren zur Verfügung gestellt?
Sieht die Bundesregierung die unter dem CARDS-Programm laufenden und unter dem Stabilitätspakt Südosteuropa koordinierten finanziellen Ressourcen für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess in der Westbalkan-Region als ausreichend an?
Welchen Finanzumfang und sektoralen Schwerpunkt sieht die Bundesregierung für ihre zukünftige bilaterale Kooperation mit den Staaten der Westbalkan-Region vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Abstimmung bzw. Komplementarität zwischen dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für den Westbalkan, den unter dem Dach des Stabilitätspaktes laufenden Aktivitäten, dem CARDS-Programm sowie den bilateralen Fördermaßnahmen Deutschlands und der EU-Partner?
Inwieweit gibt es eine Koordinierung mit Maßnahmen multilateraler Geber wie der Weltbank und anderer bilateraler Geber wie der USA?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag und die Chancen für die Einführung einer Zollgemeinschaft von acht Staaten der Region?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung nach einer handelspolitischen Integration der Westbalkan-Region in die EU mittels ungehinderter Export- und Importmöglichkeiten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung europäischer Integrationspartnerschaften für die Staaten der Westbalkan-Region?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft der USA ein, sich auch weiterhin in dem bisherigen Umfang mit Soldaten in der Westbalkan-Region zu engagieren?
Wie sieht sie insbesondere die Perspektive für einen Verbleib von US-Truppen in Bosnien-Herzegowina?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Anwesenheit amerikanischer Streitkräfte für die Stabilisierungsbemühungen in dieser Region, und teilt sie die Auffassung, dass ein Abzug der amerikanischen Streitkräfte die Stabilisierungsbemühungen erschweren würde?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, amerikanische Streitkräfte im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) durch europäische Streitkräfte zu ersetzen?
Welche europäischen Länder könnten aus Sicht der Bundesregierung dafür einen zusätzlichen Beitrag leisten?
Welchen zusätzlichen Beitrag müsste dann die Bundeswehr in der Region erbringen?
Hält die Bundesregierung in ihrer Kosovo-Politik weiterhin an der Philosophie „Standards vor Status“ fest?
Welche konkreten Standards müssen erreicht sein, ehe aus Sicht der Bundesregierung über die Statusfrage gesprochen werden könnte?
Was wird getan, damit diese Standards möglichst bald erreicht werden, und welchen zeitlichen Rahmen sieht die Bundesregierung dafür?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in den Entwürfen zur neuen serbischen Verfassung Kosovo erneut zum Teil serbischen Territoriums erklärt wird, und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung darin für die als offen erklärte Statusfrage?
Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für die zwischen Serbien und Kosovo vorgesehenen „technischen Gespräche“, und welche konkreten Ziele sollen durch diese Gespräche – auch im Hinblick auf die Statusfrage – angestrebt werden?
Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um der schlechten Wirtschaftslage und vor allem der extrem hohen Arbeitslosigkeit im Kosovo entgegenzuwirken, und welche konkreten Maßnahmen unternimmt sie selbst diesbezüglich?
Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage im Kosovo und insbesondere in den an Südserbien angrenzenden Gebieten ein?
Wie schätzt sie die Organisation „Front für die Nationale Vereinigung der Albaner“ (FBKSH) mit ihrem militärischen Arm, der „Albanischen Nationalarmee“ ein, die seit Frühjahr 2003 durch immer brutalere terroristische Anschläge die Stabilität im Kosovo zu unterminieren und eine Vereinigung aller Albaner in einem Staat zu erzielen sucht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, durch eine erneute Aktivierung der internationalen Balkan-Kontaktgruppe die Aufmerksamkeit der Weltgemeinschaft wieder stärker auf den Krisenherd Kosovo zu lenken und damit zugleich dem neuen Chef der UN-Verwaltung, Harry Holkeri, den dringend notwendigen politischen Rückhalt zu geben?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf den zukünftigen Status des Zusammenschlusses von Serbien und Montenegro in der Bundesrepublik Jugoslawien?
Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen führender serbischer Politiker, dass der Versuch, die beiden längst voneinander getrennten Wirtschaftssysteme Serbiens und Montenegros zu vereinheitlichen, beide Staaten unnötig Zeit und Geld koste und sie bei ihren Bemühungen um eine schnelle Annäherung an die EU behindere, zumal eine Harmonisierung der Märkte vor allem auf montenegrinischer Seite nicht gewollt sei und deshalb scheitern werde?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle innenpolitische Entwicklung in Mazedonien angesichts neuer Kämpfe zwischen der Albanischen Nationalarmee und mazedonischen Sicherheitskräften?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Albanische Nationalarmee?
Welche Auswirkungen haben diese Kämpfe auf die weitere Tätigkeit der EU-Mission „Concordia“ sowie hinsichtlich der Äußerung des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Peter Struck, bei einem Truppenbesuch in Mühlheim am 20. August 2003, er rechne damit, dass die Mission „im Frühjahr 2004“ beendet werden könne (ddp vom 20. August 2003)?
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung noch die größten Probleme in Bosnien-Herzegowina, die eine Anwesenheit internationaler Streitkräfte und die Tätigkeit des Hohen Repräsentanten der Internationalen Staatengemeinschaft und Sonderbeauftragten der EU für Bosnien-Herzegowina zwingend erforderlich machen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Hohen Beauftragten Lord Paddy Ashdown, dass „der Internationalen Gemeinschaft zurecht vorgeworfen wird, sie unterlasse es, entschieden zu handeln, um den Krieg hier zu einem echten Ende zu bringen“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Juli 2003)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Kritik von Staatsrechtlern und Politikern Bosnien-Herzegowinas, dass die nahezu uneingeschränkten Eingriffsrechte des Hohen Repräsentanten und deren immer häufigerer Gebrauch gegenüber den Verfassungsorganen des Landes ein Hindernis auf dem Weg zu staatsrechtlichen Verhältnissen seien?
Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Hohen Repräsentanten im Laufe der Jahre immer häufiger von ihren Befugnissen, Dekrete zu erlassen, Gebrauch gemacht haben und dass der derzeitige Hohe Repräsentant in den vergangenen 15 Monaten mehr als 150 Entscheidungen dekretierte, obwohl im Oktober 2002 Bosniens Institutionen für reif genug befunden wurden, in den Europarat aufgenommen zu werden?
Welche konkreten Aufgaben müssen erfüllt sein, ehe das Amt des Hohen Repräsentanten aufgegeben werden kann, und welchen zeitlichen Rahmen sieht die Bundesregierung dafür?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit der EU-Polizeimission in Bosnien-Herzegowina angesichts einer nach wie vor andauernden hohen Bedrohung durch Verbrechen und Korruption?