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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Nationalen Radverkehrsplan 2002 bis 2012 "FahrRad" (G-SIG: 15010688)

Maßnahmenkatalog und bisherige Verwirklichung, Ergebnisse des interministeriellen Arbeitskreises (IMA) und des Bund-Länder-Arbeitskreises (BL-AK) "Fahrradverkehr", Förderung des ADFC, Unterstützung des Fahrradtourismus und Ausbau des Radfernwegenetzes, Überprüfung von Rechtsvorschriften

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

30.12.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/223510. 12. 2003

Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Nationalen Radverkehrsplan 2002 bis 2012 „FahrRad“

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Godern), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im April letzten Jahres hat die Bundesregierung den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) „FahrRad!“ beschlossen. Ziel des NRVP ist es, für den Zeitraum 2002 bis 2012 neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung zu initiieren, Handlungsempfehlungen zu geben und einen Beitrag für ein fahrradfreundliches Klima zu leisten.

Der Radverkehrsplan soll unter anderem als Zielsetzung die Erhöhung des Anteils des Radverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer, die Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrer, die Einrichtung attraktiver Radverkehrsnetze, die Initiierung von Forschungs- und Modellprojekten, die Herstellung eines fahrradfreundlichen Klimas im Verkehr, die Förderung der Vernetzung von Fahrrad und öffentlichem Verkehr, die Verringerung der Zahl der Fahrraddiebstähle und die Förderung des Fahrradverkehrs über die Raumordnung anstreben. Die Förderung von nutzergerechter Fahrradwegweisung fördert außerdem den Tourismus und ist Bestandteil des geplanten deutschen Radfernwegenetzes. Bisher ist allerdings unklar, welchen finanziellen Beitrag die Bundesregierung zur Umsetzung des NRVP leisten wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wurde von der Bundesregierung ein Maßnahmenkatalog auf der Grundlage von Strategien und Konzepten, resultierend aus den Handlungsempfehlungen des NRVP entworfen, und wenn ja, was beinhaltet dieser?

2

Welche Maßnahmen – außer Informationsbroschüren zu veröffentlichen und Diskussionsforen zu gründen – wurden bisher von der Bundesregierung verwirklicht?

3

Welche Ergebnisse kann der speziell für die bessere Koordinierung der Fahrradaktivitäten der verschiedenen Bundesressorts eingesetzte interministerielle Arbeitskreis (IMA) vorlegen?

4

Inwieweit ist der Bund-Länder-Arbeitskreis (BL-AK) „Fahrradverkehr“ in die Planung und Umsetzung von Initiativen und Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge im NRVP einbezogen?

5

Welche Handlungsempfehlungen und Umsetzungsmaßnahmen hat der BL-AK „Fahrradverkehr“ ausgesprochen?

6

Liegen aus den „Unterarbeitskreisen“ des BL-AK „Fahrradverkehr“ sinnvolle Konzepte zum Ordnungsrahmen und Tourismus, zur Finanzierung, Koordinierung und Kommunikation vor, und wenn nein, teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass diesen Gremien mehr Ressourcen und Instrumente für eine effizientere Arbeitsweise zur Verfügung gestellt werden sollten?

7

Was plant die Bundesregierung, um die „Institutionelle Förderung des ADFC“, die im NRVP (S. 8, Übersicht 1: Was die Bundesregierung anstrebt) als konkrete Maßnahme angeführt wird, auch umzusetzen?

8

Welche finanziellen Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um den Fahrradtourismus als einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor zu unterstützen und deshalb das geplante deutsche Radfernwegenetz (D-Netz), für dessen Weiterentwicklung es der Einrichtung einer Koordinierungsstelle bedarf, auszubauen?

9

Ist bei den Beratungen für die im letzten Jahr von der Bundesregierung angekündigte neue Novelle zur Straßenverkehrsordnung der zuständige Fachausschuss des BL-AK „Fahrradverkehr“ einbezogen worden, damit unter anderem Vorschläge zur sinnvollen Verbesserung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen einfließen können?

10

Hat es eine Überprüfung anderer relevanter Vorschriften, die sich auf die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Fahrrads beziehen, gegeben, und wenn nein, mit welcher Begründung?

Berlin, den 8. Dezember 2003

Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Eberhard Otto (Godern) Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Markus Löning Günther Friedrich Nolting Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Marita Sehn Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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