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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zinsänderungsrisiken aufgrund von Laufzeitveränderungen bei Staatsverschuldung (G-SIG: 15010840)

Änderungen der Laufzeiten für öffentliche Anleihen seit 1990, finanzwirtschaftliche Erfahrungen im nationalen und internationalen Bereich, Einsparpotential von Laufzeitverkürzungen, Anpassung des Kreditfinanzierungsplans

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.04.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/277723. 03. 2004

Zinsänderungsrisiken aufgrund von Laufzeitenveränderungen bei Staatsverschuldung

der Abgeordneten Steffen Kampeter, Dietrich Austermann, Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Jochen Borchert, Manfred Carstens (Emstek), Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Albrecht Feibel, Klaus-Peter Flosbach, Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Ernst Hinsken, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Volker Kauder, Bernhard Kaster, Norbert Königshofen, Manfred Kolbe, Dr. Michael Luther, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Kurt J. Rossmanith, Peter Rzepka, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Christian Freiherr von Stetten, Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Nach einem Bericht des „SPIEGEL“ vom 8. März 2004 („Eichels Schwenk“ in DER SPIEGEL Nr. 11/2004, S. 92) will der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, die Zinslast des Bundes durch eine Verkürzung der durchschnittlichen Laufzeit öffentlicher Anleihen verringern. Dazu soll nach dem „SPIEGEL“-Bericht z. B. der Anteil der Anleihen mit fünf- bis zehnjährigen Laufzeiten von bisher 30 % auf nur noch 14 % mehr als halbiert werden, während der Anteil der Anleihen mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr von bisher 16 % auf künftig 28 % erhöht werden soll. Insgesamt dürften die vorgesehenen Maßnahmen dazu führen, dass sich das jährliche Refinanzierungsvolumen des Bundes, das den größten Teil der Bruttoneuverschuldung ausmacht, etwa verdoppeln wird. Daraus folgt die Befürchtung kaum noch kalkulierbarer kurzfristiger Zinsänderungsrisiken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hat sich die Laufzeitenstruktur der Staatsverschuldung seit 1990 verändert, und wie begründet die Bundesregierung die auch in den Haushaltsgesetzen abgebildete Strukturveränderung?

2

Welche finanzwirtschaftlichen Erfahrungen im nationalen wie im internationalen Bereich hat die Bundesregierung für ihr aktuelles Portfolio herangezogen?

3

Welche Chancen-Risiko-Bewertung liegt für eine stärkere Verschuldung am kurzen Ende zugrunde und wie hoch sind die damit bereits realisierten Einsparungen?

4

Teilt die Bundesregierung die in Finanzmarktkreisen immer wieder vertretene Auffassung, dass eine zunehmende Verschuldung zu kurzen bis hin zu kürzesten Laufzeiten einen Konflikt zwischen der europäischen Geld- und der nationalen Finanzpolitik hervorrufe, und wenn nein, warum nicht?

5

Treffen die im „SPIEGEL“ (DER SPIEGEL Nr. 11/2004 S. 92) gemachten Angaben über die Portfolio-Politik der Bundesregierung zu, und wenn nein, welche anders lautenden diesbezüglichen Festlegungen hat die Bundesregierung dann getroffen?

6

Was versteht die Bundesregierung unter Strukturkomponente und was unter taktischer Komponente der Verschuldung (vgl. DER SPIEGEL Nr. 11/ 2004, S. 92)?

7

Wie hoch beziffert die Bundesregierung bzw. die Finanzagentur das Zinsänderungsrisiko in relativen und absoluten Größen?

Welche definitorische Vereinbarung für das Zinsänderungsrisiko liegt dieser Antwort zugrunde?

8

Welche zukünftigen Anpassungen des Kreditfinanzierungsplanes beabsichtigt die Bundesregierung und wie wird dies begründet?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung den Konflikt zwischen der erklärten Politik langfristig stabiler Erwartungen der Marktseite durch einen Emissionskalender und der notwendigen Flexibilität der Aufnahmepolitik?

Welche Vorsorge trifft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, um in ihrer Aufnahmestrategie nicht vom Markt vorausberechnet zu werden?

10

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bzw. die Finanzagentur getroffen oder welche wird sie treffen, um sich gegen die negativen Auswirkungen eines potentiellen Zinsschocks abzusichern?

Berlin, den 23. März 2004

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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