Betreuungsschlüssel in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Katja Kipping, Volker Schneider (Saarbrücken), Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zur Umsetzung des Prinzips des Förderns wird im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) für unter 25-Jährige ein Betreuungsschlüssel von 1:75 und für über 25-Jährige von 1:150 empfohlen. Ende des letzten Jahres gab die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Auskunft, dass der empfohlene Betreuungsschlüssel bei einem nicht unbeträchtlichen Teil der Grundsicherungsträger noch nicht erreicht werden konnte (vgl. Bundestagsdrucksache 16/3953).
Diese Angaben beruhten auf Daten, die im März 2006 erhoben wurden. Seitdem ist nun mehr als ein Jahr vergangen und es stellt sich die Frage, wie sich der Betreuungsschlüssel in den einzelnen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen aktuell darstellt.
Des Weiteren ist für die Durchführung der kommunalen Leistungen ein Betreuungsverhältnis von 1:500 und für die Verwaltung der passiven Leistungen von 1:140 vorgesehen. Auch hier stellt sich die Frage, inwieweit diese Betreuungsschlüssel erreicht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei den einzelnen Grundsicherungsträgern für die Aufgaben Vermittlung und Betreuung zuständig, und wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen befristeten Vertrag (wenn möglich, bitte für jeden Grundsicherungsträger einzeln aufführen und nach der Zuständigkeit für unter 25-Jährige und über 25-Jährige differenzieren; bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?
Welches Betreuungsverhältnis erreichen die einzelnen Grundsicherungsträger für die Vermittlung und Betreuung gegenwärtig (wenn möglich, bitte für jeden Grundsicherungsträger einzeln aufführen und nach unter 25-Jährigen und über 25-Jährigen differenzieren)?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen dafür, dass es auch aktuell nicht allen Grundsicherungsträgern gelingt, die empfohlenen Betreuungsschlüssel zu erreichen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das tatsächliche Betreuungsverhältnis mit der empfohlenen Größenordnung von 1:75 für unter 25-jährige Hilfebedürftige und 1:150 für über 25-jährige Hilfebedürftige in Übereinstimmung zu bringen?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei den einzelnen Grundsicherungsträgern für die Durchführung der kommunalen Leistungen und wie viele für die Verwaltung der passiven Leistungen zuständig (wenn möglich, bitte für jeden Grundsicherungsträger einzeln aufführen)? Wie viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jeweils einen befristeten Vertrag?
Wie stellt sich gegenwärtig der tatsächliche Betreuungsschlüssel für die Durchführung der kommunalen Leistungen nach §§ 22 und 23 Abs. 3 SGB II dar (wenn möglich, bitte für jeden Grundsicherungsträger einzeln aufführen)?
Wie stellt sich gegenwärtig der tatsächliche Betreuungsschlüssel für die Verwaltung der passiven Leistungen dar (wenn möglich, bitte für jeden Grundsicherungsträger einzeln aufführen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer eventuell notwendigen Veränderung der Betreuungsschlüssel einerseits im Zusammenhang mit der günstigen konjunkturellen Entwicklung und andererseits mit dem Blick auf den nach wie vor hohen Sockel der Langzeitarbeitslosigkeit vor?