Parkraumbewirtschaftung in die Hand der Städte und Gemeinden
der Abgeordneten Gisela Piltz, Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Ernst Burgbacher, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Parkraumbewirtschaftung ist weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Im Rahmen von Deregulierungsbemühungen wurde erst kürzlich die Gebührenerhebung und -gestaltung an Parkuhren und Parkautomaten geändert, um im Bereich der Parkraumbewirtschaftung Bürokratie und aufgesetzte Rahmenbedingungen abzubauen. Neueste Überlegungen gehen dahin, die gesamte Parkraumbewirtschaftung in die Hand der Städte und Gemeinden zu legen. Eine staatliche Reglementierung dieses Bereiches erscheint nicht erforderlich, da die Kommunen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung ohnehin in eigener Verantwortung an den straßenrechtlichen Widmungszweck, den garantierten Gemeingebrauch und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sind. Mit einer regional geregelten Parkraumbewirtschaftung könnte individueller auf die Probleme jeder einzelnen Kommune reagiert werden.
Die Parkraumbewirtschaftung ist im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsordnung detailliert geregelt. Die Regelung des Straßenverkehrs gehört seit jeher zu den staatlichen Aufgaben und nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, durch Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) geschützten Wirkungskreises. Ausgeführt wird sie durch die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bundeseinheitliche Regelungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung notwendig sind, und wenn ja, warum?
Gibt es Reformbestrebungen seitens der Bundesregierung, die Regelung der Parkraumbewirtschaftung in die Hände der Städte und Gemeinden zu geben, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie könnte die Parkraumbewirtschaftung nach Ansicht der Bundesregierung in die Hand der Städte und Gemeinden verlagert werden?
Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung auf die Kommune ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Subsidiarität?
Welche Regelungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung geändert werden, damit eine Parkraumbewirtschaftung auf kommunaler Ebene möglich ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bei den jetzigen bundeseinheitlichen Regelungen der Parkraumbewirtschaftung Probleme bei der Durchführung gibt, und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob hinsichtlich der Auslegung des Bundesrechts zur Parkraumbewirtschaftung Rechtsunsicherheit besteht, und wenn ja, was sind die Hauptprobleme?
Sind Städte und Gemeinden nach Ansicht der Bundesregierung finanziell und personell in der Lage, die Parkraumbewirtschaftung selbstständig zu regeln und durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?
Intensiviert nach Ansicht der Bundesregierung die Verlagerung der Parkraumbewirtschaftung auf die kommunale Ebene auch den Wettbewerb unter den Kommunen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses?
Könnten die Kernaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 GG auf den Bereich der Parkraumbewirtschaftung ausgedehnt werden, und wenn ja, wie könnte eine gesetzliche Regelung aussehen?
Glaubt die Bundesregierung, dass Städte und Gemeinden in verantwortlicher Weise eine eigene Parkraumbewirtschaftung regeln und durchführen könnten?
Welche Maßstäbe würde die Bundesregierung an eine verantwortliche Parkraumbewirtschaftung stellen?