Situation der Lebensmittelkontrollen in Deutschland
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Volker Wissing, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am Mittwoch, dem 3. März, fand im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine Anhörung zur Lebensmittelkontrolle statt. Eingeladen waren Dr. Christian Grugel, Leiter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Leiter der Lebensmittelkontrolle der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen und zwei Lebensmittelkontrolleure.
In der Ausgabe vom 7. März 2004 berichtet die „Bild am Sonntag“ (BamS) auf den Seiten 6 und 7 über eine interne Statistik des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) über die Lebensmittelkontrolle in Deutschland, auf Grund derer Staatssekretär Berninger in der „BamS“ zu dem Schluss kommt „Die Situation ist dramatisch …“
Über das Vorliegen der internen Statistik, ihre Ergebnisse und die Bewertung durch die Bundesregierung ist der Ausschuss von der Bundesregierung nicht informiert worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Hans-Henning Vieth, dem Vorsitzenden des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure: „Die Lebensmittelkontrolle ist praktisch zusammengebrochen, die Sicherheit der Verbraucher ist nicht mehr gewährleistet.“ (BamS 7. März 2004)?
Wenn ja, seit wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebensmittelkontrolle „praktisch zusammengebrochen“ und welche praktische Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Feststellung, dass die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr gewährleistet ist?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder zu gewährleisten, und welche Finanzmittel wendet die Bundesregierung dafür auf?
Auf Grund welcher Datenerhebungen wurde die dem BMVEL vorliegende interne Statistik, die im oben genannten Artikel erwähnt wird, erstellt, aus welchem Jahr stammt sie, welche Daten wurden erhoben, wer hat die Daten erhoben und wo ist die Statistik veröffentlicht?
Gegen welche Vorschriften haben die kontrollierten Betriebe nach Kenntnis der Bundesregierung verstoßen und in welcher Weise wurde dadurch die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet?
Teilt die Bundesregierung die von den Lebensmittelkontrolleuren in der Ausschusssitzung geäußerte Einschätzung, dass die Länge der Kontrollintervalle von den vor Ort tätigen Lebensmittelkontrolleuren bestimmt werden solle, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verpflichtung zur jährlichen Kontrolle jedes Betriebes gesetzlich festzuschreiben?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Qualität von Lebensmitteln und damit auch ihre mikrobielle Beschaffenheit und die Hygiene in den Betrieben insbesondere in der Verantwortung der Produzenten, der Verarbeiter und Anbieter von Lebensmitteln steht, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Daten der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg, nach denen weniger als ein Prozent der im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung beanstandeten Proben gesundheitsschädlich waren?