Bericht über verdeckte öffentliche Förderung privater Projekte zum Ausbau der Windenergienutzung auf See
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, Michael Kauch, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Einer Zeitschriftenmeldung zufolge wurde bzw. wird der Ausbau der Windenergienutzung auf See zugunsten privater Investoren, namentlich der „privaten Investorengruppen Plambek Neue Energien AG und Energiekontor“, verdeckt mit öffentlichen Mitteln unterstützt, indem u. a. das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) unentgeltliche Leistungen zum Vorteil von Betreibern und Projektträgern betreffender Anlagen erbracht hat (DER SPIEGEL vom 1. März 2004).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Trifft es – wie in der zitierten Meldung berichtet – zu, dass das BSH unentgeltliche Leistungen zugunsten von Windenergieprojekten im Wert von rund 200 000 Euro erbracht hat, um „… für die Windenergie-Gewinnung nötige Messdaten über Meteorologie oder Strömungswerte in der Nordsee zu ermitteln“?
Wenn nein, sind in diesem Sinne andere, vergleichbare Leistungen erbracht worden?
Wenn ja, welche konkreten Leistungen sind innerhalb welches Zeitraums erbracht worden und welcher Aufwand an Sach- und Personalmitteln der Behörde war zur Erbringung dieser Leistungen erforderlich?
Handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei den vom BSH erbrachten Leistungen um Dienste, welche in einem spezifisch privatwirtschaftlichen Zusammenhang zur Planung und Errichtung sowie zum späteren Betrieb der betreffenden Windenergieanlagen auf See stehen?
Wenn nein, für welche anderen Verwendungszwecke wurden die betreffenden Leistungen erbracht, und sind vergleichbare oder identische Leistungen bereits in der Vergangenheit erbracht worden?
Trifft es – wie in der zitierten Meldung berichtet – zu, dass über die betreffenden Dienstleistungen „interne Verträge“ oder sonstige Vereinbarungen zwischen dem BSH und dem Deutschen Windenergie-Institut geschlossen wurden?
Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Verträge oder sonstigen Vereinbarungen?
Wurde den Betreibern und Projektträgern betreffender Anlagen ein Entgelt für die bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, weshalb nicht?
Wenn Frage 8 mit „nein“ beantwortet wird, wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass die zitierten Vorgänge den Tatbestand einer verdeckten Subventionierung erfüllen und damit gegen einschlägige Vorschriften und Prinzipien der öffentlichen Haushaltsführung verstoßen?
Trifft es zu, dass der Vorstandsvorsitzende des eingangs genannten Unternehmens – wie in der zitierten Meldung berichtet – mit dem Präsidenten des BSH verschwägert ist?
Trifft es – wie in der zitierten Meldung berichtet – zu, dass das „… Bundesumweltministerium über den Germanischen Lloyd für Öko-Untersuchungen der Pionierstandorte“ einen Betrag von rund 860 000 Euro zugunsten der eingangs genannten Investorengruppen „beigesteuert“ hat?
Wenn ja, welche konkreten Leistungen sind innerhalb welches Zeitraums erbracht worden, und welcher Aufwand an Sach- und Personalmitteln welcher Behörden war zur Erbringung dieser Leistungen erforderlich?
Wurde den insoweit begünstigten Betreibern und Projektträgern ein Entgelt für die bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, weshalb nicht?
Handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei diesen Leistungen um Dienste, welche in einem spezifisch privatwirtschaftlichen Zusammenhang zur Planung und Errichtung sowie zum späteren Betrieb von Windenergieanlagen auf See stehen?
Wenn nein, für welche anderen Verwendungszwecke wurden die betreffenden Leistungen erbracht, und sind vergleichbare oder identische Leistungen bereits in der Vergangenheit erbracht worden?